Auf schmalem Grat

Organspende Staatlich verordnete Fürsorgepflicht statt Freiwilligkeit? Jens Spahns Vorstoß würde einen Paradigmenwechsel einläuten
Ausgabe 36/2018
Du willst es doch auch
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Foto: Sean Gallup/Getty Images

Als der Bundestag 1997 nach langer kontroverser Debatte das Transplantationsgesetz (TPG) verabschiedete, wünschte sich der damalige Bundesjustizminister und spätere Ethikratsvorsitzende Edzard Schmidt-Jortzig, dass alle Bürger „bei möglichst vielen Gelegenheiten mit der Frage nach ihrer Bereitschaft zur Organspende konfrontiert“ würden. Doch schon kurz nach Inkrafttreten zeichnete sich ab, dass die verfügbaren Organe in keiner Weise die Nachfrage decken würden, daran änderte auch die Novellierung des Gesetzes 2012 nichts, die die Herbeiführung der „Entscheidung“ in den Mittelpunkt rückte. Schon lange davor erklärten beteiligte Ärzte nämlich hinter vorgehaltener Hand, dass in den Kliniken „niemand wild“ auf Organspende sei: zu viel Aufwand, zu viel Ärger und zu viele Tränen.

Wenn Gesundheitsminister Jens Spahn nun also ein Gesetz plant, das an der Organisation in den Krankenhäusern, bei den Transplantationskoordinatoren und der Vergütung ansetzt, ist das rational – vorausgesetzt, dass man das Transplantationssystem mit seiner immer stärker in die Kritik geratenden Hirntod-Definition und den vielen in den vergangenen Jahren publik gewordenen Skandalen überhaupt unterstützt. Beides dürfte dazu beigetragen haben, dass die Bevölkerung bei allem Helferwillen, der in Befragungen zum Ausdruck kommt, eher misstrauisch ist.

Dieses tief verwurzelte Misstrauen ist auch nicht aus dem Weg zu räumen mit Spahns gleichzeitig losgetretener Kampagne, die darauf abzielt, alle hier lebenden Bürger automatisch zu Organspendern zu machen, falls dem nicht explizit widersprochen wird. Über die Widerspruchsregelung wurde Mitte der Neunziger heftig gestritten, und sie wurde mit guten Gründen immer wieder verworfen. Viele Experten und Politiker sahen und sehen darin einen Paradigmenwechsel, der Freiwilligkeit in eine staatlich verordnete Fürsorgepflicht ummünzt.

Man muss eine neuerliche Debatte also gar nicht fürchten, selbst nicht, wenn sich die AfD nun auf die Seite der Organspende-Skeptiker schlägt. An ihr wird sich immerhin ablesen lassen, in welche Richtung sich der ethische Grat verschiebt. Ob Spahn im Sinne der Organspende mit seinem Vorstoß gut beraten war, ist eine ganz andere Sache.

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Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin „Politik“ (Freie Mitarbeiterin)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

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