"Ich bin doch nicht krank!“, sagen Frauen, wenn sich ihr Bäuchlein zu runden beginnt und sie von allen Seiten fürsorglich belagert werden. Es hat lange gedauert, bis schwangere Frauen sich wieder selbstbewusst zu ihren „anderen Umständen“ bekennen konnten. Denn mit der Medikalisierung von Schwangerschaft und Geburt sind sie zu versorgungsbedürftigen Patientinnen geworden. Und die Krankenkassen übernehmen alle damit verbundenen Kosten: von der Vorsorge über die Geburtshilfe bis hin zu Mutterschafts- oder Krankengeld, wenn Eltern mit einem kranken Kind zu Hause bleiben müssen.
Eigentlich ist das Unsinn. Denn es handelt sich – wie bei der kostenlosen Mitversicherung von Familienangehörigen – um sogenannte versicherungsfremde Leistungen, die eigentlich von der gesamten Gesellschaft aufgebracht werden müssen. Zum Ausgleich zahlt der Bund einen Zuschuss von derzeit 14 Milliarden Euro an die Krankenkassen. Doch der wurde im Koalitionsroulette bei der Abschaffung der ungeliebten Praxisgebühr auf Druck von Wolfgang Schäuble (CDU) gleich mitgekürzt: um 500 Millionen Euro im kommenden Jahr und sogar zwei Milliarden Euro im Jahr 2014. Irgendwie, wird sich der Bundesfinanzminister gesagt haben, muss das unsinnige Betreuungsgeld ja finanziert werden.
Zur Kasse bitte!
Von den Finanzpolstern der Krankenkassen, die so viel Begehrlichkeiten geweckt haben, wird bald nicht mehr viel übrig bleiben. Auch wenn die Praxisgebühr ihre Lenkungsfunktion nicht erfüllt hat: Die zwei Milliarden werden vor allem den Kassen fehlen, die viele arme und kranke Versicherte und geringe Rücklagen haben.
Es scheint, als sollten die Ausscheidungskämpfe zwischen den Versicherern in eine neue Runde gehen und einige Kassen gezwungen werden, Zusatzbeiträge zu erheben. Das war ja das erklärte Ziel der schwarz-gelben Koalition: die Arbeitgeber von Lohnnebenkosten zu entlasten und steigende Gesundheitskosten künftig den Versicherten aufzubürden. Die florierende Konjunktur hat dies aufgeschoben. Aber schon zeichnet sich der Abschwung ab. Es ist eine Frage der Zeit, bis die Versicherten wieder zur Kasse gebeten werden.
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