Tierschutzgesetz-Reform: Die Ampelkoalition und das Lebensrecht von Huhn und Hummer

Speziesismus Das Zertrampeln von Mäusen für ein Fetischvideo hat juristische Folgen, das Einkerkern von zehntausenden Hühnern meist nicht: Die Ampelkoalition überarbeitet das Tierschutzgesetz. Was ist von der Novelle zu erwarten?
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 16/2024
Wer ein Huhn grillen will, muss es selber schlachten: Die Versöhnung von grünem Tierschutz und liberaler Selbstverantwortung?
Wer ein Huhn grillen will, muss es selber schlachten: Die Versöhnung von grünem Tierschutz und liberaler Selbstverantwortung?

Foto: Dagmar Schwelle/Laif

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Im Tierstrafrecht trifft diese Stammtischparole leider zu, wie eine just von der grünen Bundestagsfraktion veranstaltete Expertenrunde zum Ausdruck brachte. So wies etwa die Richterin und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, Barbara Felde, darauf hin, dass Einzelvergehen, zum Beispiel das Zertrampeln von 30 Mäusen für ein Fetischvideo, in der Regel geahndet würden, wohingegen Verursacher massenhaften Leids oft straflos ausgingen. Verwiesen wurde hierbei auf einen Agrarunternehmer, der über Jahre hinweg 60.000 Hühner in zu kleinen Käfigen hielt, in denen sie nicht einmal aufrecht stehen konnten. In den vergangenen 16 Jahren sei keine