Privatrecht zur Ausbeutung

Private Paralleljustiz Arbitration und Arbitrage gilt für internationale Investoren und Händler. In den USA bestimmen sie nun das Arbeitsrecht, sagt der Supreme Court

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Arbeitnehmer dürfte in Zukunft die ganze Härte der Justiz treffen
Arbeitnehmer dürfte in Zukunft die ganze Härte der Justiz treffen

Foto: Joe Raedle/Getty Images

Arbitration- Das private Recht zur Ausbeutung

Arbitration wird das Recht der Zukunft, national und international

Einige "KommunardInnen" der dFC werden sich vielleicht noch erinnern, dass ich vor Zeiten einmal einen Beitrag zu "Arbitrage- Die Privatisierung des Rechts" schrieb. Der Anlass damals: Die beiden Handelsabkommen CETA und TTIP. Die Arbitrage, also ein nicht-staatliches, spezial- und privatgerichtliches Schiedsverfahren, sollte allein verbindlich werden in internationalen Investoren-Staaten- und Investoren- Investoren Regulationen sowie bei öffentlichen Ausschreibungen der Vertragspartner. Der internationale und nationale Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten sollte dabei ausgeschlossen sein.

Der schwache Einzelne, gegen seinen Arbeitgeber oder Dienstleister

Zugleich ist aber Arbitrage oder Arbitration, die private Ersatzjustiz im Interesse der Firmen und der Anleger, längst flächendeckendes Arbeitsrecht in den Vereinigten Staaten und trifft nach neuesten Zahlen mittlerweile 56% der angestellten, nicht gewerkschaftlich vertretenen Arbeitnehmer. Auch viele Dienstleistungsverträge – zum Beispiel für die Belieferung in der Gastronomie, für bargeldlose Kassensysteme – werden von nationalen und regionalen Monopolisten so gestaltet, dass Arbitration grundsätzlich vor der staatlichen Justiz den Vorrang erhält.

Worum geht es? Arbeitnehmer müssen, wollen sie in den USA eine Stelle antreten, in immer mehr Fällen einen sehr einseitigen Arbeitsvertrag abschließen, der die privatrechtliche, außergerichtliche Einigung (Arbitration) ausdrücklich vorschreibt und den klassischen Rechtsweg ausschließt. In vielen Arbeitsverträgen steht zudem eine Klausel, die es den Angestellten verbietet, über die Vertragsinhalte und die Arbitrationsentscheidungen öffentlich oder privat zu reden (Nondisclosure provision). Das sind dann millionenfache "Stormy Daniels-Arbeitsverträge".

In sehr vielen Arbitrationsverträgen wird den Arbeitnehmenden zudem eine enge Auswahl an Anwälten (meist jene, die in anderen Sachen Mandate von den Arbeitgebern angenommen haben) und arbeitgebernahen Nicht-Juristen vorgeschrieben, die als Mediatoren auftreten dürfen.

Class-action (Sammelklage) und Gewerkschaftshilfe auf dem Rückzug

Bisher gab es zwei andere Möglichkeiten, doch noch zu einem regulären Gerichtsverfahren mit freier Anwaltswahl und staatlichen Berufsrichtern zu gelangen. Class-action, die Sammelklage mehrerer in der gleichen Sache, zum Beispiel beim Lohn, den Arbeitszeiten und dem Arbeitsschutz, betroffener ArbeitnehmerInnen. Der zweite Weg – allerdings auch er eindeutig auf dem Rückzug – im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist eine gewerkschaftlich unterstützte Klage dort, wo überhaupt noch ein nennenswerter Organisationsgrad in Unternehmen besteht und die Labor- Unions die Arbeitsverträge mitbestimmten.

Der oberste Gerichtshof der USA entmachtet Arbeitnehmende

Das oberste Gericht der USA, der Supreme Court, hat nun in einer denkwürdigen 5:4 Entscheidung festgelegt, dass es für Arbeitnehmer, die einen Arbitrations-Vertrag unterschrieben haben, keine Möglichkeit mehr gibt, vor einen staatlichen Richter zu ziehen, wenn sie sich mit anderen zu einer Class-action- Klage (Sammelklage) zusammenschließen. Die Entscheidung betrifft auch die Mühen der #MeToo- Kampagne, die mitnichten – wie hier bei uns in den "Qualitätsmedien" dargestellt – nur eine Bewegung gegen sexuellen Missbrauch am Arbeitsplatz ist, sondern sich ebenso für gleichen Lohn der Geschlechter einsetzt. Arbeitnehmende mit Arbitrations-Arbeitsverträgen dürfen keine Informationen über ihre individuellen Vertragsbedingungen austauschen, wenn das – wie häufig – als Klausel in den Verträgen steht. So ist auch ein Vergleich, um gegen ungerechte Bedingungen klagen zu können, fast unmöglich.

Überall dort, wo es in Branchen keine nennenswerte Gewerkschaftsorganisation mehr gibt, gilt nun, dass ArbeitnehmerInnen allein gegen den Arbeitgeber stehen.

Der für das Mehrheitsurteil sprechende, oberste Richter Neil Gorsuch erklärte, die Entscheidung des Senats stütze sich auf den 1925 vom Kongress verabschiedeten "Federal Arbitration Act", der den zehn Jahre späteren "National Labor Relations Act"(NLRA, 1935) für alle frei geschlossenen Arbeitsverträge unwirksam machte. "Die Politik dahinter mag anfechtbar sein, aber das Recht ist klar: Der Kongress hat erklärt, dass Arbitrationsvereinbarungen, die uns (dem Supreme Court) vorlagen, nach ihrem Inhalt umgesetzt werden müssen."

Gorsuch und Kollegen vertreten den Standpunkt, dass das wichtigste Schutzgesetz für US-amerikanische Arbeitnehmer, der NLRA, gar keine Intention erkennen lasse, den "Arbitration Act" zu ersetzen oder einzuschränken. Dem Gesetzgeber stünde es aber frei, die Auswirkungen der Rechtsprechung durch neue Gesetze abzumildern.

Wer jubelte? Die Arbeitgeber und ihre Anwälte! NPR, das beste US-amerikanische Newsradio, zitierte Ron Chapman, der die Firmenleitungen in Rechtsstreiten mit der Arbeitnehmerseite vertritt: "Es (das höchstrichterliche Urteil) gibt Arbeitgebern grünes Licht, ihr größtes verbliebenes Beschäftigungsrechts- Risiko mit einem Federstrich zu eliminieren."

Abschreckung durch Kosten

Keine Nebensache: Einfache arbeitsrechtliche Prozesse in den USA zu führen kann extrem teuer für private Angestellte und Arbeiter werden. Bei den meisten Arbeitsgerichtsklagen geht es um eher kleine, für die Betroffenen natürlich entscheidende Summen und um andere Details ihres Arbeitsvertrags oder der örtlichen Arbeits- und Arbeitschutzbedingungen. Die anwaltliche Vertretung und Abwicklung einer 2000 Dollar-Sache kann jedoch schon bis zu 200.000 Dollar kosten. Schließlich müssen bei einer Niederlage die Arbitrationsjuristen und geltend gemachte Forderungen des Arbeitgebers bezahlt werden. Selbstverständlich können Arbeitgeber und Arbitrage-Anwälte dazu vor ordentlichen Gerichten klagen!

Es ist ziemlich klar, wie sich die Arbeitnehmenden in Zukunft benehmen müssen, wollen sie keine Kündigung, keine Verschuldung und keine Entschädigungsforderung des Arbeitgebers risikieren, wollen sie überhaupt noch in Arbeit gelangen und bleiben: "Unterschreibe den Arbitrations-Arbeitsvertrag! Halte dich strikt daran! Halte ansonsten die Klappe! Arbeite zu unseren Bedingungen – oder eben nicht!"

Die New York Times schreibt knapp und trocken: "The Supreme Court has just told the nation’s workers: If you’re underpaid at work, or if you face discrimination on the job, you’re on your own." Das versteht auch jeder, der kaum Englisch spricht. Verstehen es aber die immer noch treuen Trump-Wähler in ihrer eigenen Sprache?

Christoph Leusch

Dieser Artikel stützt sich auf die hervorragende und schnelle journalistische Arbeit bei NPR, dem National Public Radio und der New York Times.

Supreme Court Decision Delivers Blow To Workers' Rights, by Nina Totenberg, NPR-All things considered, May 21, 2018

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