Es fehlt ein Urteil des Gerichts

Sexuelle Gewalt Das Verhalten des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein muss endlich entmystifiziert und als das behandelt werden, was es vermutlich ist: Eine Straftat
Ausgabe 42/2017
Der Fall Weinstein gehört vor Gericht, öffentlich wurde er schon verurteilt
Der Fall Weinstein gehört vor Gericht, öffentlich wurde er schon verurteilt

Foto: Spencer Platt/Getty Images

Die ersten Urteile im Fall des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein sind gesprochen: Die Weinstein Company hat ihn gefeuert, die Oscar-Akademie ausgeschlossen und die Producers Guild of America den Rauswurf angekündigt – vorher soll er Gelegenheit erhalten, sich zu den Vorwürfen sexuellen Missbrauchs zu äußern.

Das reicht nicht aus. Der Fall Weinstein gehört vor Gericht. Nicht nur, weil er sorgfältiger aufgearbeitet werden sollte als über Twitter. Nicht nur, weil Weinstein – selbstverständlich – die Chance erhalten muss, sich zu allen Vorwürfen zu äußern. Nicht nur, weil es eine Genugtuung für die Opfer sein kann, wenn der Täter bestraft wird. Sondern vor allem auch, damit Weinsteins Verhalten endlich entmystifiziert und als das behandelt wird, was es, vermutlich, ist: Eine Straftat.

Die Story ist ja auch viel zu gut. Einer der mächtigsten Männer Hollywoods benimmt sich genauso wie man es von den mächtigsten Männern Hollywoods offenbar erwartet. "Eine geniale Sau" (Bild), aggressiv und mit "sexuellem Appetit" (Neue Zürcher Zeitung), das sind nur einige der Dinge, die jetzt geschrieben werden. So ein Verhalten kann man sich eine ganze Weile erlauben und dann folgt der berühmte "tiefe Fall" (Welt). Die Ära Weinstein ist vorbei, der Mythos Weinstein wird womöglich noch größer.

Straftaten müssen geahndet werden

Das wäre nicht so, wenn Weinstein Betrug, Körperverletzung oder Mord vorgeworfen würde. Eine Sexualstraftat ist eine Straftat, kein unverzichtbares Attribut erfolgreicher Filmproduzenten. Sexuelle Belästigung darf kein schlechter Witz sein, über den man irgendwann mal stolpert, wenn man es übetreibt. Ein rechtsstaatliches System muss sicherstellen, dass Straftaten geahndet werden.

Viel zu oft ist das nicht der Fall. Dass die Verfolgung von Sexualstraftaten unzulänglich ist, die niedrige Verurteilungsquote sich eben nicht nur mit Beweisproblemen und Falschbeschuldigungen erklären lässt und auch bei Polizei und Justiz teilweise opferbeschuldigende Stereotype eine Rolle spielen: Das alles ist bekannt und wird von Rechtswissenschaftlern, Kriminologen und Psychologen seit langem diskutiert. Trotzdem ist der Strafprozess das beste Mittel, das der Rechtsstaat zur Verfügung stellt.

Die öffentliche Debatte ist dabei nicht falsch. Sie sollte weitergehen und vor allem in den Blick nehmen, wie es dazu kommen konnte, dass Weinsteins Verhalten so lange geduldet wurde und was die betroffenen Frauen daran gehindert hat, ihn anzuzeigen. Dann könnte sie dazu führen, dass solche Fälle künftig nicht nur schneller an die Öffentlichkeit kommen – sondern vor allem schneller vor Gericht.

Annelie Kaufmann ist Berlin-Korrespondentin des Rechtsmagazins Legal Tribune Online

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