Für eine Handvoll Stimmen

Flüchtlinge Wer vor Lampedusa überlebt, ist kriminell - so will es das italienische Strafrecht. Hiergegen richtet sich die öffentliche Empörung. Was Deutschland daraus lernen könnte

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Für eine Handvoll Stimmen

Foto: Tullio M. Puglia/Getty Images

Selten hat die italienische Politik so schnell reagiert wie nach dem Horror von Lampedusa. Der Brand und anschließende Untergang eins Flüchtlingsbootes, der jüngsten Zahlen zufolge mehr als 320 Opfer verursacht hat, ist nicht nur Grund für Trauer, Anteilnahme oder Entrüstung geblieben.

Zwei Senatoren der 5-Sterne-Bewegung (M5S) haben Anfang der Woche einen Gesetzesantrag im zuständigen Justizausschuss eingebracht, wonach der bislang geltende Straftatbestand der unerlaubten Einreise abgeschafft werden soll. Mit einer Mehrheit aus Sozialdemokraten (PD), Öko-Sozialisten (SEL), und des M5S angenommen, hat der Entwurf auch die Unterstützung von Ministerpräsident Enrico Letta (PD) gefunden. Er soll in den nächsten Tagen im Plenum des Senats behandelt werden.

Eine Diskussion freilich, die schwierig wird. Denn bereits kurz nach der Verkündung des Ergebnisses im Ausschuss hat die offen xenophob agierende Lega Nord (LN), die bei den letzten Parlamentswahlen im Februar mehr als die Hälfte ihrer Parlamentssitze eingebüßt hat, eine mit einem anderen Thema befasste Sitzung durch lauten Protest und das Hochhalten von Schildern gesprengt.

5 Sterne und das „Italiener zuerst“

Noch schwieriger ist es geworden, nachdem der Parteichef der M5S, Beppe Grillo und sein Chefideologe Gianroberto Casaleggio ihren beiden Senatoren mit einem Ordnungsruf in den Rücken gefallen sind. Unter „Reato di clandestinità“ (dt. etwa: Delikt der Heimlichkeit), veröffentlicht auf Italiens meistgeklickter Plattform beppegrillo.it, moniert das Führungsduo, dass die Migrationsfrage nicht Teil des Parteiprogramms sei. Es gehe nicht an, dass sich jemand „eine derart wichtige Entscheidung anmaßt, die ein tief empfundenes soziales Problem betrifft, ohne Rücksprache zu halten.“

Um dann die eigenen Vorstellungen zu skizzieren: Die Gesetzesänderung wäre „eine Einladung an Auswanderer aus Afrika und dem Mittleren Osten.“ Dabei sei jetzt schon „Lampedusa kollabiert und auch Italien geht es nicht ganz so gut. Wieviele Illegale können wir aufnehmen, wenn ein Italiener von acht kein Geld mehr für Nahrung hat?“ „Hätten wir“, so die zentrale Botschaft der M5S-Spitze, „während der Parlamentswahlen die Abschaffung des Straftatbestandes der illegalen Einreise verlangt, hätten wir ein Ergebnis bekommen, das dem einer Vorwahl aus dem Telefonbuch entspricht.“

Uneingeschränkt nur von der Lega Nord mit Applaus empfangen, ist die Äußerung überwiegend auf heftige Kritik gestoßen. Concita de Gregorio, bekannte Autorin und Journalistin, schrieb in einem Aufmacher für die linksliberale La Repubblica vom „5-Sterne-Zynismus“. Die jetzt offenbarte Haltung der M5S-Spitze habe nichts mehr mit politischer Erneuerung im Sinn, sondern die Programmauslassungen seien beabsichtigt. Es offenbare sich eine „Strategie des Wahlmarketings zwielichtiger Herkunft und immer klarererem Ankunftshafen“. Denn „niemanden mehr dem Tod zu überlassen“ sei keine „politische Position, sondern Deklination der Menschlichkeit“. Nicht minder harsch das linke Manifest (Il Manifesto), dessen langjährige Kolumnistin Norma Rangeri die Tonlage von Grillo in die des „beliebigen Populismus“ der „Neuen Rechten“ einreiht: Dieser müsse „erkannt und bekämpft werden, bevor er sich in eine italienische goldene Morgenröte“ verwandele.

Dario Fo und die Mitautoren

Besondere Aufmerksamkeit erregte daher das gestern veröffentlichte Interview der Tageszeitung La Stampa mit Dario Fo. Der Nobelpreisträger für Literatur hat zusammen mit Grillo und Casaleggio im vergangenen Februar ein Buch zu Gedanken und Prinzipien der M5S veröffentlicht, das in Deutschland unter dem Titel „5 Sterne“ erschienen ist. Auf die Frage, warum Grillo die Sache derart hart angegangen sei, antwortet Fo: „Beppe hat sich geirrt und ich glaube auch, dass er später am Abend verstanden hat, dass er übertrieben hat. Soweit mir bekannt ist, ist ihm das auf ganz unverblümte Weise klar gemacht worden.“

Aber Fo weist auch darauf hin, dass gerade das der Einwanderung ein Thema ist, über das keine Einigkeit unter den Autoren besteht: „Im Buch habe ich mich hart gegen alle beide gewandt, weil sie unter anderem nicht berücksichtigt haben, welch ganz großer Vorteil mit der Ankunft der Flüchtlinge in Italien verbunden ist.“ Er habe sie daran erinnert, „dass der italienische Staat von Einwanderern jährlich rund elf Milliarden an Beiträgen einnimmt und viele von ihnen, obwohl sie eingezahlt haben, dann doch noch woanders hingehen, nach Deutschland oder Großbritannien, weil Italien ein ruinierter Ort ist.“ Damit entfalle aber auch der kulturelle Austausch.

Haft für „unerlaubte Einreise“

Dabei betrifft die Kontroverse zunächst nur eine Einzelnorm ausländerrechtlicher Vorschriften. Im Bündel des ersten sog. „Sicherheitspakets“ von 2009 hatte die damalige Regierung Berlusconi unter Federführung von Innenminister Roberto Maroni (LN) den Straftatbestand der unerlaubten Einreise eingeführt. Darüber hinaus wurde eine Haftstrafe für jene Nicht-Aufenthaltsberechtigten vorgesehen, die einer bestandskräftig ausgesprochenen Ausweisung nicht Folge leisten.

Während letztere umgehend vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) moniert wurde (Urteil vom 18.04.2011, Az.: C-61/11 PPU), ist die erste Norm trotz schwerwiegender Bedenken nach wie vor vollumfänglich in Kraft. Anerkannte Juristen wie der langjährige Richter am italienischen Verfassungsgerichtshof Gustavo Zagrebelsky hatten vor der Einführung kritisiert, dass mit der Eröffnung von Strafverfahren sogar das eigentliche Ziel überlagert werde, Personen, die keine Berechtigung besitzen, wieder zurück zu führen. Mehr noch seien Strafgrund nun nicht mehr eine Tat oder deren Sozialgefährlichkeit, sondern ausschließlich die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen. Eine derartige Subjektivierung reduziere sich allenfalls auf strafrechtliche Symbolik, die sich zudem als Sonderstrafrecht der Ausländer diskriminierend auswirke. Eine Beurteilung, der sich das italienische Verfassungsgericht zwar nicht grundsätzlich verschließen mochte (Urteil vom 8. Juli 2010, n. 250/2010), aber einen Kernbereich politischer Gestaltungsfreiheit berührt sah – außer in Fällen offensichtlicher Unangemessenheit oder Willkür sei dieser einer gerichtlichen Nachprüfung verschlossen.

Dies ist, und die in der letzten Woche heftig entbrannte Debatte hat es deutlich gezeigt, tatsächlich eine politische Frage, die sich an der unmittelbaren Wirkung des Gesetzes entzündet hat: Dass die Flüchtlinge, die vor Lampedusa überlebt haben, nun als Kriminelle behandelt werden. Die zuständige Staatsanwaltschaft Agrigent hat betont, dass sie zur Eröffnung von Ermittlungsverfahren wegen illegalen Grenzübertritts von Amts wegen verpflichtet ist.

Die Debatte ist, vordergründig, ebenso symbolischer Natur wie es die Bestrafung der Person ist, die es lebend bis an die Ufer der Europäischen Union geschafft hat. Denn deren Kriminalisierung gibt nur eine bislang parteilich gewollte und vorverurteilende Antwort auf die immer drängendere Frage: Wie es bewältigt werden kann, bei Ankömmlingen zwischen Schutzbedürftigen und anderen zu unterscheiden.

Migration ist nicht Asyl

Die Frage wird in Deutschland, geht es nach den Politikleitlinien der Bundesregierung, nicht mehr verhandelt. Denn seitdem die Strafvorschrift des § 95 Aufenthaltsgesetz bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe für den vorsieht, der „ohne Papiere“ einreist, zur Selbstverständlichkeit geworden ist, gibt es nur noch einen Rechtfertigungsgrund: Den Antrag auf Asyl. Und hier, so unlängst Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), schaffe Deutschland wesentlich mehr, nämlich 950 Asylbewerber auf eine Million Einwohner gegenüber 250 in Italien.

Dabei wird aber nicht nur die Wirklichkeit der Immigration unterschlagen, da das wesentlich kleinere Italien mit einem Drittel mehr an Einwanderern aus Nicht-EU-Staaten klarkommen muss als die Bundesrepublik (vgl. Eurostat, Migration and migrant population statistics, Table 1). Sondern es wird das bis 1993 als humanitäres Grund- formulierte Asylrecht des Grundgesetzes noch weiter auf die Stufe einer letzten Hürde vor einer Bestrafung und damit des einfachen Kriminalrechts herabgewürdigt. Dementsprechend hat die Kernbotschaft der Refugee-Camps in München und Berlin, „kein Mensch ist illegal“, erst Unverständnis und dann offene Ablehnung erfahren.

Das mit 7.500 Kilometern Küste in das Mittelmeer ragende Italien hat sich nie verschlossen. Denn wie sollte etwas, was in der Praxis schier unmöglich ist, zur politisch-kulturellen Leitlinie werden? Selbst die USA, deren Grenze zu Mexiko kaum einmal halb so lang ist und ganz überwiegend auf dem Festland liegt, haben mit Befestigungsanlagen den Drang nicht ab-, geschweige denn die Menschen aufhalten können. Eine Anomalie ist vielmehr, dass die sich als Saubermann-Partei gerierende Lega Nord auf dem Zenit eigener Macht dem ureigenen rassistischen Impuls hat nachgeben können.

Gegen die in Gesetze gegossene Ausländerfeindlichkeit

Als Gegenkraft zum „korrupten Rom“ in den 1990ern angetreten, hat die Lega Ministerpräsident Berlusconi trotz dessen hinlänglich bekannten kriminellen Machenschaften stets als Koalitionspartner gestützt. Teil des Preises war: Der padanischen Liga, die selbst ihre eigenen Landsleute südlich des Speckgürtels aus Piemont, Lombardei und Venetien verächtlich als „terrun“: Erdwühler bezeichnet, freie Hand in Fragen des Ausländerrechts zu lassen. Keine Frage, dass sich die Partei die Gelegenheit nicht entgehen ließ, sogar die sog. „Rückführungsrichtlinie“ 2008/115/EG der Europäischen Union in ihr Gegenteil zu pervertieren – Bestrafung statt Rückführung.

Hiergegen hat sich die Widerständigkeit der Menschen in Italien nie gelegt. Denn die pragmatische Haltung der Bewohner einer seit je her nach fast allen Seiten offenen Halbinsel hat sich im Grundtenor erhalten, nicht nur Schutz vor Verfolgung zu gewähren, sondern Einwanderern auch zu erlauben, ehrliche Arbeit finden. Deren Kriminalisierung treibt sie, auch das eine Erfahrung vor Ort, unweigerlich in die Arme illegaler Beschäftigung vor allem in mafiösen Strukturen bis hin zur Versklavung. Eine Lebenswirklichkeit in Griechenland, Spanien und Italien, die in Deutschland nur allzu gerne ausgeblendet wird.

So ist auch die Heftigkeit zu verstehen, mit denen selbst hartgesottene Fans auf beppegrillo.it dem Exploit ihrer Vordenker begegnet sind. Denn zur gleichen Zeit hat binnen Wochenfrist eine Initiative mehr als 85.000 Unterschriften gesammelt, die darauf abzielt, das bisherige Zuwanderungsrecht insgesamt zu verändern. Angeschoben von einem Artikel des Juristen Stefano Rodotà, dem Redakteur des Entwurfs für eine europäische Verfassung und noch vor wenigen Monaten von der 5-Sterne-Bewegung für das Amt des Staatspräsidenten vorgeschlagen, heißt das: „Die einzig seriöse institutionelle Antwort auf die Tragödie von Lampedusa ist die Abschaffung der bisherigen Rechtslage und ihr Ersatz durch Normen, die die Menschenrechte würdigen.“

Das ist nicht lediglich die Antwort eines Landes, das geographisch belegen oder politisch gedrängt ist, „Außengrenze“ zu sein, sondern die von Menschen, die ganz unmittelbar beteiligt sind. Sie weisen für sich die Parole „Italiener zuerst“ zurück und auf eine gemeinsame Verantwortung hin. Und das ist weit mehr, als Mitgefühl oder Wahlergebnisse, der Appell an die tiefe Vernunft, derer sich Europa seit der französischen Revolution schmückt: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Es reichte, die Allgemeingültigkeit zu erkennen. e2m

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Geschrieben von

ed2murrow

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