Tesla in Grünheide: Online-Erörterung beginnt

Bürger*innenbeteiligung Vom 24. September bis 14. Oktober 2021 findet die Konsultation über die Einwendungen gegen Tesla in Grünheide statt – anders als ursprünglich vorgesehen nur online.

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Heute hat die Online-Konsultation über die Einwendungen gegen die Tesla-Fabrik in Grünheide begonnen. Dort sollen jährlich bis zu 500.000 Elektroautos sowie Batterien hergestellt werden. Aus der Bevölkerung und auch von Fachleuten gibt es erhebliche Bedenken.

Ursprünglich war eine öffentliche Veranstaltung am 13. September in Erkner geplant. Am 2. September wurde sie abgesagt (Link zur pdf). Gemeinsam mit dem Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg forderte die Bürgerinitiative Grünheide noch vor drei Tagen „einen Erörterungstermin an dem die Einwender die Möglichkeit haben mit den Behörden und der Antragstellerin in direkten Austausch und Diskussion zu den einzelnen Themen“ zu gehen. Ihre Kritik: „In der derzeitig geplanten Form schließt dieses Verfahren unzählige Einwender aus, ein direkter Austausch ist nicht möglich. Datenschutzrechtliche Belange sind ebenso ungeklärt. Aus diesem Grund fordern wir die Behörden und Tesla erneut auf, die Erörterung als Präsenzveranstaltung zu organisieren.“ (Pressemitteilung vom 21.09.2021)

Als Einwenderin wurde ich bisher nicht über den Beginn der Konsultation informiert, obwohl ich fristgerecht am 17. August meine Bedenken gegen den Bau der Fabrik eingereicht, und am 19. August noch eine weitere Einwendung hinterher geschickt hatte.

Alle, die sich fristgerecht bis zum 19. August geäußert haben, können sich in der Konsultation nochmals äußern. Die Unterlagen für das Verfahren wurden veröffentlicht:

Vorhabenbeschreibung und Verfahrensschritte

Bei den Verfahrensschritten sind die drei folgenden Auslegungsinformationen verlinkt (jeweils als pdf):

Bekanntmachung Online-Konsultation

Aus der Bekanntmachung geht auch hervor, wo und wann die Unterlagen vor Ort eingesehen werden können.

0. Einführung zur Online-Konsultation_Abkürzungsverzeichnis

In dem Dokument wird das Verfahren erläutert. Einwender*innen werden ermuntert, sich an der Konsultation zu beteiligen: „Mit der Teilnahme am öffentlichen Teil des Genehmigungsverfahrens und der Untersetzung und Erläuterung Ihrer Bedenken während der Online-Konsultation tragen Sie als eine Art zusätzliche Prüfbehörde zur korrekten Durchführung des Genehmigungsverfahrens bei, hier insbesondere bei der Ermittlung von Belangen, die möglicherweise einer Genehmigungserteilung entgegenstehen und damit dem Erkenntnisgewinn der Genehmigungsbehörde dienen.“

00. Tesla_Online-Konsultation_Oeffentlichkeitsbeteiligung

In diesem Dokument sind die Einwendungen tabellarisch erfasst, die Stellungnahmen der am Verfahren Beteiligten (Behörden) und die Stellungnahme der Vorhabenträgerin (Tesla). Um die eigenen Einwendungen in dem 488-Seiten-Dokument schnell zu finden, kann die eigene „Einwender-Kennung“ beim Landesamt für Umwelt erfragt werden (siehe Erläuterung in der Einführung zur Online-Konsultation). Auf die hier formulierten Stellungnahmen können sich die Einwender*innen beziehen und ihre Bedenken nochmals präzisieren.

Darüber hinaus gibt es bei den Verfahrensschritten zahlreiche Links auf Umweltverträglichkeitsberichte und ggf. Antragsunterlagen, sowie auf weitere Berichte und Empfehlungen.

Alle Einwender*innen sollten die Gelegenheit nutzen, ihre Argumente zu schärfen!

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

elisvoss

Freiberufliche Autorin, Journalistin, Vortragende und Beraterin zu Solidarischem Wirtschaften und Selbstorganisation in Wirtschaft und Gesellschaft.

elisvoss

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