"Im Rahmen eines feierlichen Appells hat Staatssekretär Beemelmans am 27. März 2013 Oberst Georg Klein in den nächsthöheren Dienstrang berufen. Dies geht aus einer Notiz in der Wochenzeitung Bundeswehr aktuell vom 2. April 2013 hervor."
Das ist auf der Website www.bundeswehr-monitoring.de der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V. zu lesen. Angekündigt wurde diese Beförderung schon im Sommer 2012. Zuvor hatte die Bundeswehr nach mehrmonatiger Prüfung des Kunduz-Massakers von September 2009 darauf verzichtet, gegen Klein ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Ministeriumssprecher Stefan Paris sagte damals laut Süddeutscher Zeitung zu der anstehenden Beförderung, dass Klein dafür "gut geeignet" sei. Zudem erfülle er alle fachlichen Voraussetzungen. Verteidigungsminister Thomas de Maizière hatte erwartungsgemäß nichts dagegen einzuwenden. Im Oktober 2012 kritisierte in der Sendung "Anne Will" Jürgen Todenhöfer den Verteidigungsminister dafür. De Maizière, der sich sonst kaum aus der Ruhe bringen lässt, wurde sichtlich sauer und behauptete, Kleins Handeln sei vom bequemen Sessel aus sehr leicht zu verurteilen – so berichtete die Welt. "Nach einem kurzen verbalen Schlagabtausch beendete er die Angelegenheit dann mit: 'Da sind wir anderer Meinung.'"
Was diese "andere Meinung" bedeutet, erleben die Angehörigen der afghanischen Opfer des Massakers. Sie haben von der Bundesrepublik bis heute keine Entschädigung erhalten und kämpfen darum vor Gericht. Die Bundesregierung lehnt die Forderungen ab und beantragte beim Landgericht Bonn, die entsprechende Klage der Angehörigen abzuweisen. Doch kam sie damit bei Gericht nicht durch, welches den Antrag am 20. März ablehnte. Dazu habe beigetragen, dass "die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland als Beklagter gepfuscht haben", sagte der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal, der die Familien von zwei mutmaßlichen Zivilopfern vertritt, gegenüber Telepolis. Die fehlende Sachkenntnis und die andauernden Verzögerungsstrategien der Gegenseite seien bei der Anhörung kritisch gewürdigt worden, wird Popal zitiert. Die Bundesregierung und ihre Vertreter hätten auch bislang alle Erkenntnisse – Zeugenaussagen und Dokumente – missachtet. Hinterbliebenen-Anwalt Popal hatte im August 2012 erklärt, dass die Beförderung Kleins ein Schlag ins Gesicht der afghanischen Zivilbevölkerung wäre. Sie "käme einer Kriegserklärung gleich". Den Bomben ist nun der nächste Schlag gefolgt.
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