Wenn Spaniens Blüten blühen

Finanzspritze Die Bundesregierung beteuert, der spanische Staat hafte für die Kredite an marode Banken. Was geschieht, wenn der dauerhafte Rettungsschirm ESM die Hilfen übernimmt?
Der spanische Wirtschaftsminister Luis de Guindos (r.) im gespräch mit EZB-Chef Mario Draghi vor einem Treffen der europäischen Finanzminister
Der spanische Wirtschaftsminister Luis de Guindos (r.) im gespräch mit EZB-Chef Mario Draghi vor einem Treffen der europäischen Finanzminister

Foto: Georges Gobet/AFP/Getty Images

Geldhäuser mögen risikofreudig und verwegen handeln oder seriös und umsichtig sein. Was auch immer zutrifft – Gewinn und Sicherheiten wird keine Bank je aus dem Blick verlieren. Schon gar nicht, wenn ein Kredit von 30 Milliarden Euro ausgereicht wird. Nach Garantien zu verlangen, gilt als selbstverständlich bei Transaktionen dieser Größenordnung.

Nicht so für den Bundestag, der am Donnerstag mit großer Mehrheit die erste 30-Milliarden-Euro-Rettungstranche für Spaniens Banken beschlossen hat – auch wenn abermals die Kanzlermehrheit verfehlt wurde. Die Parlamentarier agieren als Treuhänder des Staates und seiner Steuerbürger quasi im Blindflug. Denn es bleibt letzten Endes offen, wer bis zur endgültigen Rückzahlung für diese Überlebensdosis haftet.

Natürlich sind das zunächst einmal die am Rettungsfonds EFSF beteiligten Staaten, wenn sie mit ihren Bürgschaften das Geld am Finanzmarkt besorgen. Doch haftet auch der spanischen Staat? Dies sei der Fall, beteuert Kanzlerin Merkel, um die CSU zu beruhigen. Hält man sich hingegen an Beschlüsse des jüngsten EU-Gipfels, dann könnten die 30 Hilfsmilliarden später durchaus in eine direkte Bankenhilfe umgewidmet werden, ohne in Spanien die öffentliche Bilanz zu belasten. Der dauerhafte europäische Rettungsschirm ESM wäre zu derartigen Interventionen zugunsten angeschlagener Kreditinstitute autorisiert – sofern es eine einheitliche europäische Bankenaufsicht gibt, an der die Europäische Zentralbank EZB beteiligt ist. Für ein solches Kontrollgremium aber liegt im Augenblick noch nicht einmal ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch! Warum wird allen Beteiligten dieser institutionelle Sicherheitsgurt nicht angelegt, bevor Hilfsgelder fließen?

Der blanke Hohn

Wieder einmal erweist sich die Euro-Rettung als reine Banken-Sanierung. Unter nicht bis ins Letzte geklärten Bedingungen wird mit europäischen Steuergeldern für fragwürdige Kredite gebürgt, deren Rückzahlung frühestens in zwölf Jahren beginnen soll. Es wird auch nicht der spanische Staat sein, der über die Zu- und Verteilung der Notkredite entscheidet, sondern der Bankenrettungsfonds FROB, der aus der ersten Tranche von 30 Milliarden bereits vor Ende des Monats Gelder an bedürftige Banken weiterreichen dürfte. Die werden dadurch in der Lage sein, faule Immobilienkredite aus ihrem Portfolio in eine "Bad Bank" auszulagern – die seit 2009 bekannte Praxis, um durch öffentliche Mittel Bankbilanzen Entlastung zu verschaffen.

Es ist der blanke Hohn, wenn sich die EZB zugute hält, dafür gesorgt zu haben, dass die alimentierten Banken keine Dividenden mehr auszahlen dürfen, Beteiligungen verkaufen und Managergehälter kürzen müssen, bevor sie gestützt werden. Ja, was denn sonst? Sollen die Steuerzahler auch noch für die Gewinnausschüttung und Einkünfte von Bankrotteuren aufkommen?

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