Kommissar Computer und die Sache mit dem Datenschutz

Interview Daten bequem vom Polizei-PC auswerten lassen? So nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht. Ganz aufhalten wird das die Entwicklung nicht. Tobias Singelnstein im Gespräch über den Klotz am Bein der digitalen Polizei: unsere Grundrechte
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Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht, sieht die Digitalisierung der Polizei kritisch
Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht, sieht die Digitalisierung der Polizei kritisch

Foto: Goethe-Universität/Uwe Dettmar

Die Polizei darf Daten nicht nach Belieben sammeln und automatisiert auswerten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit sind längst nicht alle juristischen Streitigkeiten vom Tisch, die die Digitalisierung der Polizeiarbeit mit sich bringt. Einer der Prozessbevollmächtigten war Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Im Interview erklärt er die politische Tragweite des Urteils und gibt einen Ausblick auf die Zukunft der Polizei.

der Freitag: Herr Singelnstein, sind Sie zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Singelnstein: Die Entscheidung ist ein schöner und wichtiger Erfolg, weil sie klar feststellt, dass die Regelungen zur automatisierten Datenauswertung kein