Abschlussbericht: Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen möglich – Artikel 15 lebt!

Expertenkommission Wohnen lässt sich demokratisieren: Die Expertenkommission zum Berliner Volksentscheid hat ihren Abschlussbericht vorgelegt, für die Juristin Anna Katharina Mangold „das wichtigste verfassungsrechtliche Projekt unserer Zeit“
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 27/2023
Aktivisten der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ tanzen vor dem Roten Rathaus in Berlin (Archivbild)
Aktivisten der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ tanzen vor dem Roten Rathaus in Berlin (Archivbild)

Foto: Christoph Seiler/picture alliance/dpa

Vergesellschaftung von Wohnkonzernen ist juristisch möglich und verfassungsrechtlich angemessen. Das ist das Ergebnis der Kommission „Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände“, die ein Jahr tagte – noch im Auftrag des alten Senats. Am Mittwoch stellte die Kommissionsvorsitzende und ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin den Abschlussbericht des Gremiums (PDF-Datei) vor. Auslöser der juristischen Arbeit war der Berliner Volksentscheid, bei dem im September 2021 die Mehrheit der Wahlberechtigten für einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung gestimmt hatte.

Man kann durch Vergesellschaftung die Explosion der Mieten in Berlin stoppen, das ist ein weiteres Ergebnis der Kommissionsarbeit. Da momentan keine Wege ersichtlich seien, d