Gefährliche Effekthascherei

§219a Auch Jens Spahn hat nun den „Lebensschutz“ entdeckt. Aber eine Debatte ohne Fraktionszwang zum Thema scheut er
Ausgabe 16/2018
Jens wer?
Jens wer?

Foto: Ipon/Imago

Jährlich werden 25 bis 30 Gynäkologinnen und Gynäkologen bei deutschen Staatsanwaltschaften angezeigt, weil sie auf ihren Internetseiten über Schwangerschaftsabbruch informieren. „Wenn ich Zeit habe, suche ich am Wochenende über Google nach Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wenn ich welche finde, erstatte ich online Strafanzeige“, gibt der 27-jährige Markus Krause, Mathematikstudent, der unter Pseudonym unterwegs ist, im Deutschlandradio Auskunft. Er betreibt, was er „Lebensschutz“ nennt, als Hobby. Möglich ist das aufgrund des §219a StGB, der Informationen über Schwangerschaftsabbrüche als verbotene Werbung deklariert.

Den „Lebensschutz“ hat inzwischen auch der neue CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn entdeckt. Obwohl das nicht zu seinen ministeriellen Obliegenheiten gehört, hat er Öl in den großkoalitionären Streit um die Abschaffung beziehungsweise die Novellierung des §219a gegossen. Er wundere sich über die Maßstäbe, tat er kund, „wenn es um das Leben von Tieren geht, sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos“. Die Provokation erzielte den erwünschten öffentlichkeitswirksamen Effekt, mit allen pflichtschuldigen Empörungs- und Distanzgesten. Dabei greift der Minister erneut auf eine eingeübte Rhetorik zurück, die er im Hinblick auf Muslime, kopftuchtragende Frauen und anderes in Anschlag bringt: Er nutzt ein Argument aus dem Arsenal des Gegners und wendet es gegen ihn, hier als Vergleich von Tier- und Lebensschutz.

Was dem erklärten Konservativen allerdings zu entgehen scheint, ist, dass er sich mit diesem Vergleich selbst auf die schlittrige Bahn der Relativisten begibt. Die argumentieren mit einem abgestuften Konzept des Lebensschutzes, um etwa die Forschung an Embryonen zu legitimieren. Es geht beim Schwangerschaftsabbruch aber weder um das eine noch um das andere, sondern um einen Konflikt, in dem sich Frauen befinden. Und in dem sie Unterstützung brauchen durch Information und Beratung.

Gerne geriert sich Spahn als debattenfreudiger Politiker. Warum unterstützt er nicht die Forderung, im Falle des §219a den Fraktionszwang aufzuheben und dem Parlament Gelegenheit zu geben, die rhetorischen Klingen mit ihm zu wetzen?

Nur für kurze Zeit!

12 Monate lesen, nur 9 bezahlen

Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin „Politik“ (Freie Mitarbeiterin)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

Ulrike Baureithel

Freitag-Abo mit dem neuen Roman von Jakob Augstein Jetzt Ihr handsigniertes Exemplar sichern

Print

Erhalten Sie die Printausgabe zum rabattierten Preis inkl. dem Roman „Die Farbe des Feuers“.

Zur Print-Aktion

Digital

Lesen Sie den digitalen Freitag zum Vorteilspreis und entdecken Sie „Die Farbe des Feuers“.

Zur Digital-Aktion

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden