Der BND hat ein Auge drauf

Überwachung Eine Novelle des BND-Gesetzes bedroht den investigativen Journalismus, sagen einige Journalisten – und legen Verfassungsbeschwerde ein
Ausgabe 06/2018
Das Ohr zur Welt
Das Ohr zur Welt

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Richard Norton-Taylor schreibt seit über 50 Jahren über die Arbeit diverser Nachrichtendienste. Auch dieser Tage hat der britische Journalist wieder einmal mit einem Geheimdienst zu tun. Diesmal ist es der Bundesnachrichtendienst (BND), denn Norton-Taylor ist einer von sieben Journalisten, die gemeinsam mit „Reporter ohne Grenzen“ Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingelegt haben. Ganz neu ist dieses Gesetz nicht, schon 1990 ist es in Kraft getreten, jetzt geht es um eine seit 2017 gültige Novelle. Neu ist jedoch die Verfassungsbeschwerde gegen diese Neuerung, die es dem BND unter anderem erlaubt, ohne konkreten Verdacht E-Mails, SMS oder Telefongespräche von im Ausland lebenden Bürgern anderer Länder zu überwachen. Das ist zunächst einmal diskriminierend, wie auch Christian Mihr, Geschäftsführer von „Reporter ohne Grenzen Deutschland“, in einem Kommentar in der taz kritisiert hat: „Das neue Gesetz für den Bundesnachrichtendienst folgt einer autoritären Logik: Es dreiteilt das Menschenrecht auf Pressefreiheit abhängig von der Nationalität. Deutsche sollen angeblich nicht überwacht werden, EU-Bürger nur mit Einschränkungen, und der Rest der Welt ist vogelfrei. Sonderrechte für Journalisten? Gibt es gar nicht.“

Eben da liegt eine weitere zentrale Gefahr. Denn das Gesetz bedroht für eine Demokratie essenzielle Akteure. Wenn Journalisten ihren Informanten keinen Quellenschutz mehr zusichern können, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis diese Quellen versiegen. Das gilt für alle Journalisten. Denn der BND darf seine Erkenntnisse mit anderen Geheimdiensten austauschen. Auf Umwegen kommt der BND also auch an Quellen deutscher Journalisten. Mitkläger Norton-Taylor betont in einem Statement: „Ich glaube, dass die unregulierte Überwachung von Journalisten eine lähmende Wirkung hat und verantwortungsvolle Berichterstattung sowie die unabhängige Aufsicht über nationale Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste unterbindet.“ Oder – um es auf den Punkt zu bringen: „No Trust, No News“. So lautet auch der Kampagnen-Slogan der Verfassungsbeschwerde. In den vergangenen Tagen haben einige Journalisten mit dem Post eines einfachen Punktes auf das Problem und die Verfassungsbeschwerde hingewiesen. Denn am Ende bleibt von Journalismus nicht viel mehr als das. Kein Inhalt. Keine Aufklärung.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Journalisten bei ihrer Klage gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen und Verbänden unterstützt, schätzt die Erfolgsaussichten als sehr gut ein. „Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in Kürze unsere Verfassungsbeschwerde ‚zustellen‘ wird, also der Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme geben wird, weil dies signalisieren würde, dass man sie in Karlsruhe für aussichtsreich hält“, erklärt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. Unabhängig vom etwaigen Erfolg der Beschwerde richtet die Aktion den Fokus auf eine beunruhigende Entwicklung: Unter dem Deckmantel eines Sicherheitsversprechens werden demokratische Grundrechte über Bord geworfen. Das Recht der Journalisten, ihre Quellen nicht preiszugeben? – Faktisch ausgehebelt. Das Recht auf ein Postgeheimnis? – Auch kaum etwas wert. Dafür ein Geheimdienst, der ungeniert abhören und weitergeben kann. All das sind Themen, die dringend zur Diskussion gestellt werden müssen – auch dadurch, dass kontinuierlich eine breite Öffentlichkeit für sie geschaffen wird.

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Geschrieben von

Benjamin Knödler

Product Owner Digital, Redakteur

Benjamin Knödler studierte Philosophie und Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). Neben seinem Studium arbeitete er als Chefredakteur der Studierendenzeitung UnAufgefordert, als freier Journalist, bei Correctiv und beim Freitag. Am Hegelplatz ist er schließlich geblieben, war dort Community- und Online-Redakteur. Inzwischen überlegt er sich als Product Owner Digital, was der Freitag braucht, um auch im Netz viele Leser:innen zu begeistern. Daneben schreibt er auch weiterhin Texte – über Mieten, Stadtentwicklung und Podcasts. Er ist außerdem Co-Autor zweier Jugendbücher: Young Rebels (2020) und Whistleblower Rebels (2024) sind im Hanser Verlag erschienen.

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