„Bierprinz“ Georg Friedrich gibt klein bei: Der „Haus Hohenzollern“-Streit geht weiter

Kolumne Georg Friedrich Prinz von Preußen will nicht mehr auf Entschädigung für die Enteignung der Hohenzollern klagen. Was aber ist mit den vielen in Museen ausgestellten Kunstschätzen, auf die sein Adels-Clan Besitzanspruch erhebt?
Ausgabe 11/2023
Prinz Georg Ferdinand von Preußen
Prinz Georg Ferdinand von Preußen

Foto: Jürgen Heinrich/Imago Images

Wer oder was ist eigentlich dieses „Haus Hohenzollern“, von dem in der Presse dauernd die Rede ist? Ein Verein? Eine Partei? Die Familie eines Berliner Bierbrauers, namentlich Georg Friedrich Prinz von Preußen, kann vor dem Hintergrund ihrer Geschichte vielleicht als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet werden – aber ist sie auch eine juristische Person?

Dieser Tage nun hat der Bierprinz klein beigegeben im jahrelangen Streit gegen den Staat um Ausgleichszahlungen für die nach sowjetischem Besatzungsrecht enteigneten Immobilien, Gemälde, Skulpturen, Möbel, Bücher etc. Gegenüber der Welt erklärte Georg Friedrich: „Ich bin an den Punkt gekommen, dass es nicht richtig sein kann, diese Frage vor Gericht auszutragen.“ Schade eigentlich. Die Meinung der allermeisten Fachhistoriker, dass sein Urgroßvater Anteil hatte am Aufstieg des Postkartenmalers aus Österreich, wäre wohl von den Richtern bestätigt worden. Die Ausgleichszahlungen von 1,2 Millionen Euro wären immer noch ausgeschlossen gewesen, und die Familienschande wäre jetzt auch noch juristisch untermauert worden!

„Ungeklärte Besitzverhältnisse“

Aber damit ist die Sache nicht zu Ende. Im Streit mit den Hohenzollern gibt es noch eine zweite Konfliktlinie. Seit Mitte 2018 führten resp. führen Vertreter der Bundesregierung und der Länderregierungen von Berlin und Brandenburg Gespräche mit Anwälten der Hohenzollern-Erbengemeinschaft, die die Klärung angeblich ungeklärter Besitzverhältnisse aus dem Vertrag von 1926 zum Gegenstand haben. Dabei geht es um Tausende Kunstwerke, Möbel und Memorabilien, die größtenteils in Museen in Berlin und Brandenburg ausgestellt sind. Vieles spricht dafür, dass der Clan-Chef der Hohenzollern sich nun ganz dieser Frage widmen will, um auf außergerichtlichem Wege ordentlich Kasse zu machen.

Die Vertreter des Staates müssen sich darauf nicht einlassen. Vor zwei Jahren, bei der Anhörung im Brandenburger Landtag, wurde die Düsseldorfer Juraprofessorin Sophie Schönberger nach einem möglichen Prozessrisiko gefragt, hinsichtlich der vom Bierprinz – mit Berufung auf den Vertrag von 1926 – geforderten Kunstschätze etc. Ihre Antwort: „Bei genauer juristischer Betrachtung dürfte schon die Unklarheit darüber, wer Vertragspartner ist, dazu führen, dass keinerlei Ansprüche aus dem Vertrag (mehr) geltend gemacht werden können.“

Wenn es juristisch gesehen schon in der Weimarer Republik kein „Haus Hohenzollern“ gab, sind heute auch alle Verträge des „Hauses Hohenzollern“ gegenstandslos. Noch Fragen?

Karsten Krampitz ist Historiker, Autor und Kolumnist des Freitag.

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Geschrieben von

Karsten Krampitz

Historiker, Schriftsteller

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