Die Verbotsklage gegen die NPD kommt zu einer Zeit vor das Bundesverfassungsgericht, in der man sich mehr über andere rechte Kräfte erregt: Pegida und die „Alternative für Deutschland“. Findet es deshalb zur Unzeit statt? Nein, denn die Kläger wollen auch belegen, dass hier und heute Angst von der NPD verbreitet wird, indem ihre Funktionäre an Drohaktionen gegen Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer teilnehmen. Der alte Verbotsgrund, dass es sich um eine antidemokratische Partei handelt, würde aber allein schon hinreichen und ist an keinen besonderen Verfahrenszeitpunkt gebunden. Wichtig ist dabei nur, dass es die V-Leute auf der Führungsebene der Partei, an denen ein erster Verbotsantrag 2003 gescheitert war, seit 2012 nicht mehr geben soll.
Es stimmt, die NPD wird erneut Publizität bekommen, die sie eigentlich schon längst verloren hatte. Dass sie aber gerade jetzt das Feld der Aufmerksamkeit für extreme rechte Kräfte erweitert, ist begrüßenswert. AfD, Pegida, NPD – man wird ein einziges politisches Feld sehen, das verbunden ist in der Abwehr der Flüchtlinge. Dadurch wird dieses Feld nicht stärker, sondern schwächer, denn in einem seiner Bestandteile kann es nun bekämpft werden. Anders als so, dass die Verteidiger des Asylrechts offensiv bleiben, würden sie es nicht schützen können. Sie sind ja immer noch zu zögerlich. Die Kanzlerin Angela Merkel ist eine entschiedene Verteidigerin: Wie viele Linke gibt es, denen die Nebensache wichtiger ist, dass sie der falschen Partei angehört und viel falsche Politik in anderen Fragen, ja auch im Umkreis der Asylfrage selber betreibt? Da mag das NPD-Verbotsverfahren zum Weckruf werden.
Und gerade weil es richtig ist, dass im AfD-Umfeld auch Leute sind, die ganz einfach Angst haben, vor den Folgen der Flüchtlingskrise für sie selbst oder einfach vor Fremden – beides ist übrigens durchaus legitim –, kommt das Verbotsverfahren zur rechten Zeit. Denn die NPD ist eine besonders aggressive rechte Kraft, und diese Grenzlinie müssen sich alle Ängstlichen gefallen lassen: dass Angst nicht in Gewalt gegen Sachen oder gar Menschen umschlagen darf. Mit allen, von denen die Linie klar gezogen wird, ist das Gespräch möglich – das wird, ob implizit oder explizit, eine Botschaft des Verbotsverfahrens sein.
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