Undurchdringliche Vergangenheit

Buback Das Stuttgarter Oberlandesgericht verhängt vier Jahre Haft gegen Verena Becker wegen Beihilfe zum Mord. So richtig gedient ist mit diesem Urteil aber niemand
Verena Becker kurz vor der Urteilsverkündung: Sie muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis
Verena Becker kurz vor der Urteilsverkündung: Sie muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis

Foto: Thomas Niedermueller / Getty Images

Nun wissen wir es. Und wissen – nichts. Und niemandem ist gedient Wir wissen nach fast 100 Verhandlungstagen, der Vernehmung von 165 Zeugen und Gutachtern, dass Verena Becker für anderthalb Jahre wieder ins Gefängnis soll. Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte sie wegen Beihilfe zum Mord an den einstigen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern zu vier Jahren Haft, zwei Jahre und sechs Monate werden angerechnet aufgrund einer früheren Verurteilung wegen Polizistenmordes. Damit bleibt das Strafmaß knapp unter dem von Bundesanwalt Walter Hemberger geforderten, der ihr ein halbes Jahr mehr aufdrücken wollte. Die Richter stellten fest, dass Becker zwar einen entscheidenden Tatbeitrag geleistet habe. Es sei jedoch nicht erwiesen, dass sie an der Tat unmittelbar beteiligt war oder gar die tödlichen Schüsse abgegeben habe.

Am wenigsten dürften damit die Erwartungen von Michael Buback, des als Nebenkläger auftretenden Sohn, erfüllt worden sein. Er geht bis heute davon aus, dass Verena Becker die Schützin war und hat dies während der quälend langen Prozesstage und am Ende noch einmal in seinem zweitägigen Plädoyer zu beweisen versucht; auf ein Strafmaß hatte er im Gegensatz zu seinem Bruder, der lebenslänglich forderte, verzichtet.

Bizarre Kampflinien

Als Michael Buback am Schluss noch einmal bekräftigte, dass der Verfassungsschutz – und damit der Staat – seine Hand über die Angeklagte gehalten habe, ging es mit Bundesanwalt Hemberger durch: Es sei eine durch nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit, dass ein integrer Behördenleiter und die ihm untergebenen Beamten der Rechtsbeugung bezichtigt würden. In diesem Prozess lagen die Nerven eher bei den Anklägern als bei der Angeklagten bloß, und die Kampflinien nahmen mitunter bizarre Formen an.

Enttäuscht dürfte auch die Öffentlichkeit sein, die sich von diesem letzten, 35 Jahre nach der Tat geführten Verfahren Sensationelles erwartet hatte. Mit jedem Zeugenauftritt von Beckers jeweiligen Ex-Genossinnen und Genossen stieg noch einmal die Aufmerksamkeitskurve: Wer kippt zuerst, wer macht den Verräter? Aber die Mauer des Schweigens – das letzte, das die Rote Armee Fraktion zusammenhält – hielt.

Mangelnde Beweise

Und die Angeklagte selbst? Ihr Anwalt hatte auf Freispruch plädiert, nachdem sie Mitte Mai plötzlich eine Erklärung abgab: Sie sei unschuldig und zur Tatzeit gar nicht in Deutschland gewesen. Beweisen konnte sie es nicht. Becker war, nachdem sie sich von ihrer Vergangenheit distanziert hatte, 1989 von Bundespräsident von Weizsäcker begnadigt worden und hatte ein völlig unauffälliges bürgerliches Leben als Heilpraktikerin geführt. Eine Resozialisierungskarriere aus dem Bilderbuch. Ihren 60. Geburtstag Ende Juli wird sie wohl wieder hinter Gefängnismauern verbringen. Wem soll damit gedient sein, wenn ohnehin alle davon ausgehen, dass die Wahrheit und nichts als die Wahrheit in diesem Prozess nicht ermittelt werden konnte?

Bleibt also der Staat und seine Organe, insbesondere der Verfassungsschutz, der in Person von Verena Becker in gewisser Hinsicht selbst auf der Anklagebank saß. Denn Becker hat erwiesenermaßen zumindest in den achtziger Jahren mit der Behörde zusammengearbeitet. Es ist eine ironische Koinzidenz, dass der Amtschef Heinz Fromm gerade seinen Hut nehmen musste und die Frage im Raum steht, ob die Verfassungsschützer auf dem rechten Auge völlig erblindet sind.

Ob sich die Justiz und der Rechtsstaat nach diesem Urteil für sein Augenmaß feiern lassen darf, ist fraglich. Die Richter, eingezwängt zwischen augenscheinlichem Behördenversagen, einem obsessiven Nebenkläger und der Schweigemauer der RAF, haben vielleicht das Beste daraus gemacht, was möglich war. Das allerdings ist ein entscheidender Unterschied zu den früheren RAF-Prozessen, bei denen es die RAF war, die den Staat in den Zeugenstand beorderte; in diesem Fall waren es die Nachfolger der Opfer. Irgendwann wird die Zeit reif sein für eine umfassende Selbstaufklärung.

Nur für kurze Zeit!

12 Monate lesen, nur 9 bezahlen

Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin „Politik“ (Freie Mitarbeiterin)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

Ulrike Baureithel

Freitag-Abo mit dem neuen Roman von Jakob Augstein Jetzt Ihr handsigniertes Exemplar sichern

Print

Erhalten Sie die Printausgabe zum rabattierten Preis inkl. dem Roman „Die Farbe des Feuers“.

Zur Print-Aktion

Digital

Lesen Sie den digitalen Freitag zum Vorteilspreis und entdecken Sie „Die Farbe des Feuers“.

Zur Digital-Aktion

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden