Yes, they can!

Irland Der Paragraf 218, der Abtreibung noch in Deutschland noch immer als Straftatbestand einordnet, gehört endlich abgeschafft. Die Iren zeigen, wie es geht
Ausgabe 22/2018
Die irischen Frauen haben gezeigt, dass man auch einen Paragrafen 218 loswerden kann
Die irischen Frauen haben gezeigt, dass man auch einen Paragrafen 218 loswerden kann

Foto: Paul Faith/AFP/Getty Images

Yes! Yes, they can! Was bis vor wenigen Monaten in Irland noch undenkbar schien, ist Wirklichkeit geworden. Rund zwei Drittel aller Iren haben sich am 25. Mai beim Pro-Choice-Referendum für die Rechte der Frauen entschieden und den Weg geöffnet, einen Verfassungszusatz zu streichen, der in Irland Abtreibung quasi unmöglich machte. Das irische Parlament ist nun aufgefordert, noch in diesem Jahr eine Regelung zu verabschieden, die Frauen innerhalb einer 12-Wochen-Frist den Schwangerschaftsabbruch erlaubt.

Auf der gesamten Insel herrscht Partystimmung. In 39 von 40 Wahlbezirken haben die Wahlberechtigten mit Ja gestimmt. „Mein Herz ist voller Freude“, schreibt eine der Initiatorinnen der Kampagne, „ich bin stolz auf unsere Frauen, auf unsere Männer, auf Irland.“ Die katholische Kirche und weitere Abtreibungsgegner sehen in dem Votum dagegen eine „Tragödie historischen Ausmaßes“ und räumen ihre Niederlage ein.

Schon vor drei Jahren hatten die Iren demonstriert, dass sie bereit sind für einen modernen europäischen Verfassungsstaat, in dem nicht mehr religiöse Überzeugungen, sondern Menschenrechte die Richtschnur sind. Damals votierten sie für die Einführung der Homo-Ehe. Das Abtreibungs-Referendum zeigt erneut, dass der Einfluss der katholischen Kirche – insbesondere bei den unter 60-Jährigen – stark schwindet. Die rasante ökonomische Modernisierung des Landes hat, bei allen negativen Begleiterscheinungen, eine Revolution der Mentalitäten nach sich gezogen. Eine noch in den achtziger Jahren stark agrarisch und konfessionell geprägte Gesellschaft hat sich dadurch so verändert, dass sich Deutschland an ihr durchaus ein Beispiel nehmen könnte.

Denn hierzulande ist Abtreibung nach Paragraf 218 noch immer ein Straftatbestand, „rechtswidrig“, wenn auch „straffrei“, wie die paradoxe Formel im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 lautet. Die aktuelle, geradezu absurd anmutende Debatte um den Paragrafen 219a, mit dem ärztliche Information über den Schwangerschaftsabbruch als „Werbung“ inkriminiert wird und der Ärzte unter Tatverdacht stellt, ist Teil einer immer noch vorherrschenden, gegen abtreibungswillige Frauen gerichteten Haltung. Das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ sieht in Irlands Votum deshalb ein Signal und fordert – bescheiden genug – die Streichung von 219a. Die irischen Frauen haben allerdings gezeigt, dass man auch einen Paragrafen 218 loswerden kann.

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Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin „Politik“ (Freie Mitarbeiterin)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

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