Die Richter als letzte Hoffnung

Kehrtwende SPD-Chef Sigmar Gabriel ist plötzlich doch für die Vorratsdatenspeicherung. Seine Partei bringt er damit schwer in Bredouille
Ausgabe 12/2015
Speichertechnik auf der CeBit 2015: Sie könnte bald in Deutschland zum Einsatz kommen
Speichertechnik auf der CeBit 2015: Sie könnte bald in Deutschland zum Einsatz kommen

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Sigmar Gabriels Ankündigung kam zwar nicht überraschend; ein Paukenschlag war sie dennoch. „Ich bin der Überzeugung, wir brauchen das“, sagte der SPD-Vorsitzende in einem Interview zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung und düpierte damit nicht nur seinen eigenen Justizminister Heiko Maas, sondern auch den linken Flügel seiner Partei. „Wir brauchen keinen Alleingang von Sigmar Gabriel in dieser Frage“, schimpfte etwa Juso-Chefin Johanna Uekermann.

Bei der Union dürften die Innenpolitiker hingegen ihr Glück kaum fassen können. Sie wollen das Instrument seit Jahren einführen, scheiterten aber immer wieder am Widerstand der Gerichte und der Rechtspolitiker, etwa der einstigen FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung eisern vier Jahre lang an sich abperlen ließ.

Dass die SPD mit dem anlasslosen Speichern sämtlicher Verbindungsdaten weniger Probleme hat, ist nichts Neues. Schon vor vier Jahren sprach sich ein Parteitag prinzipiell für eine gesetzliche Regelung aus, viele Landesinnenminister fordern sie seit Jahren. Trotzdem hatten Gegner der Vorratsdatenspeicherung Grund zur Hoffnung. Schließlich wehrte sich Justizminister Maas bislang erfolgreich gegen alle Vorstöße – auch nach den Anschlägen von Paris, als die Forderung von der Union sofort wieder auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Dass er diese Linie jetzt noch lange durchhält, ist kaum vorstellbar. Gabriels Worte haben Maas in die Zwickmühle gebracht. Bleibt er bei seiner harten Haltung, lässt er seinen Parteivorsitzenden im Regen stehen. Gibt er aber nach, gilt er als Umfaller. Unter diesen Umständen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Gabriel kaum noch möglich.

Damit bleiben die Gerichte als letzte Feuerwand, die die Vorratsdatenspeicherung womöglich noch verhindern könnte. Sowohl Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben sich bislang dagegengestellt. Nur unter engen Auflagen sei es mit den Grundrechten vereinbar, urteilten sie. Man darf hoffen, dass die Richter bei dieser klaren Linie bleiben. Denn die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Es wäre schön, wenn das endlich auch bei der Mehrheit der SPD ankommen würde.

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Geschrieben von

Julian Heißler

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