Plumpe Kungelei

Abendblatt und SPD Das Abendblatt, das die Spende der Warburg Bank an die SPD veröffentlichte, machte eine Vollbremsung und mit jeder Stunde, die dann verging, wurde der Skandal kleiner.

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Cum-Ex: Neue Zweifel an den Vorwürfen, das ist die Überschrift des Hamburger Abendblatts vom 20.02.2020. Andreas Dey schreibt bereits eingangs, dass der Vorwurf immer mehr in sich zusammenbricht, die Hamburger Steuerverwaltung hätte 47 Mio. Euro „auf Druck der Politik“ in die Verjährung laufen lassen. Die Zeit und Panorama, um die es hier primär geht, haben vom „Druck der Politik“ nichts geschrieben! In dem Artikel der Zeit vom 13.02.2020 bzw. der Überschrift hatten sie von einem „Geschenk“ gesprochen und im Text hatten sie sich die Position von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker (Köln) und ihrer Mannschaft zu eigen gemacht, die im zurzeit in Bonn laufenden Strafverfahren der beigeladenen Warburg Bank vorwirft, sich auch diese 46,8 Mio. Euro zu unrecht erstattet haben zu lassen.

Weil es in Bonn auch um Warburg und um den Verzicht auf das Eintreiben dieser knapp 47 Mio. Euro geht, wurde das Finanzamt für Grossunternehmen (Hamburg) vor das Bonner Landgericht geladen. Dort wollte Richter Zickler von der Steuerverwaltung der Stadt Hamburg vor allem erfahren, wie die Steuerbescheide zustande kamen, die der Warburg Bank 48.084.867,69 Euro angeblich zu viel gezahlter Steuern erstattet hatten. Vor der Strafkammer erschien dann aber nicht Senatsdirektor Ernst Stoll oder ein anderer zur Auskunft fähiger Spitzenbeamter, sondern eine Sachbearbeiterin, die zur Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhaltes kaum etwas beitragen konnte.

Das lässt keine Rückschlüsse auf die fachlichen Qualitäten der Zeugin zu, sondern nur und ausschließlich auf den Senatsdirektor Stoll, oder wer immer in Hamburg darüber entschied, wen man nach Bonn schicken wollte, um der Aufklärung in einem Verfahren, in dem es für Hamburg auch um viel Geld geht, (nicht) behilflich zu sein. Eine noch weitergehende Interpretation wäre, dass die Sachbearbeiterin zwischen Wahrheitsliebe und der Angst etwas Falsches in den Augen ihrer Vorgesetzten zu sagen, so hin und hergerissen war, dass es zu keiner erhellenden Aussage kam. Das aber hat niemand behauptet, genauso wenig wie eine direkte politische Einflussnahme nach dem Motto: Recht und Gesetz interessieren nicht, die Warburg Bank darf behalten, was sie an Rückerstattung fälschlich verlangt hatte. Denn anders als Tschentscher und Dressel (ehemaliger und jetziger Finanzsenator) können Journalisten nur feststellen, was ihnen nach mühesamen Recherchen und vielen vergeblichen Fragen vorliegt und sie können diese Fakten interpretieren.

Im Falle der in die Verjährung gelaufenen 46,8 Mio. EUR haben sie das als Geschenk an Warburg interpretiert. Dafür hatten sie viele und vor allem sehr gute Gründe.

Uli Exner von Die Welt schrieb dazu am 20.02.2020 auf Facebook: „Die „Zeit“ ist mit ihrer Überschrift „Das Millionengeschenk“ über das Ziel hinausgeschossen. Der zentrale Satz des in der vergangenen Woche veröffentlichten Textes über den Hamburger Teil des Cum-Ex-Skandals lautet: „Zum 1. Januar 2017 schenkt die Stadt Hamburg der Warburg-Bank eine mögliche Forderung von fast 70 Millionen Euro“. (Anm. ao: das ist falsch zitiert, es waren 50 Millionen Euro). Es ist also bestenfalls die Option auf ein Geschenk, die der Senat der Bank mit der Verjährung beschert. Ob daraus tatsächlich mal ein Geschenk wird, bleibt ebenso offen, wie die Frage, ob die Entscheidung der Steuerbehörden für die Verjährung der Stadt womöglich noch deutlich höhere Prozesskosten erspart hat. Dass die Steuerbehörden dieses Risiko hoch, die Rechtssicherheit einer Rückforderung dagegen eher gering einschätzten, haben die an der Entscheidung beteiligten Beamten in internen Aktennotizen protokolliert. Politische Einflussnahme auf die Entscheidung über die Verjährung der Forderungen gegen Warburg, könnte man folgerichtig nur unterstellen, wenn sich der Senat beziehungsweise der damalige Finanzsenator über diese Empfehlung der Beamtenschaft hinweggesetzt hätte“.

Zwei Dinge fallen auf: Die unbestreitbare Tatsache, dass Hamburg – wer auch immer das am Ende ursächlich verantwortet – 46,8 Mio. Euro Steuern nicht zurückgefordert hat und damit, soweit es in seiner Einflusssphäre steht, der Verjährung und mithin dem Verlust für die Stadt anheim gab, wird relativiert, weil damit ggf. ein nicht zu beherrschendes Prozessrisiko abgewendet worden sein könnte. Zugleich wird mit dem praktisch gegenteiligen Argument ohne es zu explizieren - die Beute könnte ja noch in Bonn vom Gericht eingezogen werden – der Anschein erweckt, dass sei irgendwie und wie versteckt auch immer, der Verdienst Hamburgischen Handelns.

Die internen Vermerke die Exner benennt und die ein hohes Risiko bei Verweigerung der Rückforderung postulierten, sollen beweisen, dass die Einflussnahme denklogisch sich nur hätte konstituieren können, wenn der Finanzsenator sich über diese Einwände hinweg gesetzt hätte. Das aber ist weder zwingend, noch logisch. Wer weiß denn – außer den Beteiligten – wie es zu diesen Vermerken kam. Ging dem vielleicht lautes Denken aus der Behördenleitung voraus, gar mehr? Wir wissen es zum jetzigen Zeitpunkt nicht, aber dieses Nichtwissen durch die Annahme zu ersetzen, die Finanzbeamten hätten aus rein sachlichen Erwägungen heraus das mögliche Prozessrisiko einer Verweigerung der Rückerstattung als für die Stadt nicht tragbar erachtet, erscheint mindestens aus zwei Gründen irrational; 1. weil das Finanzgericht Hessen gerade der Deka Bank in einem ähnlichen Fall bescheinigt hatte, dass ihr Erstattungsanspruch auf der absurden Annahme beruhe, dass es eine Vervielfachung des wirtschaftlichen Eigentums an einem einzigen Wertpapier zum identischen Zeitpunkt geben könne, was mit den fundamentalen Grundsätzen des Zivilrechts nicht vereinbar sei, wonach zwingend nur eine Person Eigentümer sein könne [(vergl. FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14). Das Urteil wurde im Frühjahr verkündet und im April 2016 verzichtete die Deka Bank auf das Einlegen von Rechtsmitteln].

Auf dem vom Gericht kassierten Paradox vielfachen und gleichzeitigen Eigentums einer einzigen Aktie beruhte auch der Anspruch der Warburg Bank. Im gleichen Jahr ging der Abteilungsleiter Steuern im BMF bereits davon aus, dass es sich bei Cum Ex-Geschäften um organisierte Kriminalität handeln würde. Das ist bei Uli Exner (Die WELT) ein wesentlicher Punkt, der begründen soll, warum offen bleibt, ob daraus – dem Handeln der Hamburgischen Steuerverwaltung - tatsächlich einmal ein Geschenk an Warburg wird. Schließlich wurde das Geld durch kriminelle Machenschaften vereinnahmt. Ein richtiger Punkt, aber die Steuerverwaltung, jedenfalls die politische Führung, ist genau davon ausgegangen, dass es ein Geschenk an Warburg werden wird. Noch 2018 gab der Senat zu Protokoll: „Auch eine erfolgreiche Strafverfolgung lasse den Eintritt der steuerrechtlich eingetretenen Verjährung nicht hinfällig werden. Was steuerrechtlich verjährt sei, bleibe verjährt“ (Bürgerschaftsdrucksache 21/12088 vom 19.02.18).

Zweitens dürfte das finale Abschätzen von finanziellen Risiken für die Stadt über die Kompetenz von Steuerfachkräften hinausgehen. Wenn – egal von wem – ein Prozess- und Kostenrisiko abgewogen wird, geht man per se bereits von einer eigenen Rechtsposition zugunsten der Rückforderung aus. Ansonsten machte eine solche Abschätzung der Kosten keinen Sinn, weil man mit der Idee, kein Recht zu haben, als Verwaltung, die an Recht und Gesetz gebunden ist, nicht überlegt ggf. Prozesse zu führen. Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen für Warburg verzichtete man dann auf die Durchsetzung der für Recht erkannten Position, indem man diese Parteinahme für die Steuerdiebe, als Fürsorge für die eigenen Finanzen erscheinen ließ. Der mögliche Schaden bei Warburg – über die Rückforderung hinaus - wurde einfach zur potentiellen Regressforderung von Warburg gegen die Finanzverwaltung umgedeutet.

Uli Exner leuchtet das ein: „ob die Entscheidung der Steuerbehörden für die Verjährung der Stadt womöglich noch deutlich höhere Prozesskosten erspart hat“, schreibt er. Abstrakt lässt sich das aber nur schwer diskutieren. Nach allem, was man schon am 10. Februar 2016 wusste (Entscheidung FG Hessen), wäre der Prozess, den Warburg nach Lage der Dinge gar nicht erst angestrengt hätte, nicht zu verlieren, einmal abgesehen davon, dass dem Prozess ja ein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet gewesen wäre.

Die Chance auf Geld von Warburg gibt es heute nur durch die konsequente Strafverfolgung gegen Cum Ex-Verbrecher durch die Staatsanwaltschaft in Köln und konkret durch das im September 2019 eröffnete Verfahren in Bonn vor dem dortigen Landgericht. Dadurch gibt es jetzt die Möglichkeit, dass das Geld, das Warburg geschenkt wurde, vom Gericht abgeschöpft wird. Obwohl das ja von den Senatsvertretern im Rahmen der Selbstbefassung des Haushaltsausschusses noch am 19.02.2018 verneint wurde, die die Beständigkeit einer eingetretenen Verjährung konstatiert hatten und damit offenbar mehr ihrem Wunsch als der Rechtslage Ausdruck verliehen hatten.

Williger Helfer der SPD

Dey (HA) geht bei seiner Art der Neuinterpretation von investigativen Journalismus von Tschentschers verqueren Betrachtungsweise aus, nach der „es die Befürchtung, der Warburg-Bank mit der Millionen-Forderung schweren Schaden zufügen zu können gab, was – für den Fall, dass sich die Forderung als nicht berechtigt herausstellen sollte – zu einem Vielfachen an Regressansprüchen gegen die Stadt hätte führen können“.

Das Argument kennt Tschentscher gut, denn es sorgte dafür, dass auch mit seiner Zustimmung – seinerzeit Milliarden in die HSH-Nordbank flossen (Insolvenz wird viel teuerer).

Das ist aber völlig gagga, denn diese Denkfigur muss zwingend mit dem Wissen von 2016 korreliert werden. Wie gesagt, die Deka Bank verzichtet im Frühling 2016 auf Einlegung von Rechtsmitteln in einem Fall, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde lag und akzeptierte damit das Urteil vom Finanzgericht Hessen vom 10. Februar des gleichen Jahres. 2016 war es völlig unmöglich, dass man noch davon ausging, dass Steuerrückerstattungen aus Cum Ex-Geschäften nicht zwingend zurück zu fordern sind. Das ist auch der Grund, warum die SPD, die Finanzverwaltung oder die Warburg Bank – wer immer es tat, ist am Ende egal, am 19. Februar einen Vermerk des Finanzamtes für Großunternehmen, Ab-Nr.: 182/13 – S XII unter Medienvertretern streute, der vom 05.06.2015 (!) stammte und der Warburgs Rechtsposition von heute referiert.

Dey ruf als Punkt 2 auf: „Anders als bislang dargestellt, haben Finanzamt und Steuerverwaltung nach Abendblatt-Informationen auch die Hinweise der Staatsanwaltschaft Köln, die federführend im Cum-Ex-Skandal ermittelt, keineswegs ignoriert, sondern in ihre Entscheidung mit einbezogen. Und schon im Herbst 2016 waren Finanzamt und -behörde der Meinung, dass je nach Ausgang der Ermittlungen – das Verfahren vor dem Landgericht Bonn läuft noch – das Geld trotz der Verjährung auch später noch eingezogen werden könnte“.

Noch einmal, der Senat hat 2018 zu Protokoll gegeben: „Auch eine erfolgreiche Strafverfolgung lasse den Eintritt der steuerrechtlich eingetretenen Verjährung nicht hinfällig werden. Was steuerrechtlich verjährt sei, bleibe verjährt“. Er hat sogar noch hinzugefügt: „Nach dem Willen des Gesetzgebers solle nach einer Verjährung das Verfahren nicht wieder aufgegriffen werden, sondern Rechtsfrieden eintreten“ (Bürgerschaftsdrucksache 21/12088 vom 19.02.18). Nun will der Senat 2016 schon gewusst haben, dass am 01.07.2017 ein Gesetz in Kraft treten wird [(Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 (BGBl. I S. 872)], dass überhaupt erst zur Beiladung von Warburg et al. ins Verfahren vorm Bonner Landgericht geführt hat. Eine mehr als starke Leistung. Glaskugel ick hör dir rollen.

Aber das Abendblatt hat noch viel mehr "Entlastendes" zu Tage gefördert: „Auch die Darstellung, die Finanzbehörde unter dem heutigen Senator Andreas Dressel (SPD) habe Ende 2019 kurz vor einem „Deal“ mit Warburg gestanden, ist offensichtlich nicht haltbar. Die „Zeit“ hatte berichtet, erst das Bundesfinanzministerium habe diesen Deal gestoppt, bei dem die Bank durch Zahlung von 68 Millionen Euro sich einer Steuerschuld von rund 170 Millionen Euro entledigt hätte. Nach Abendblatt-Informationen hat dagegen schon das Finanzamt in Hamburg diese von Warburg angestrebte „Billigkeitslösung“ abgelehnt und sich nur pflichtgemäß in Berlin rückversichert, ob man das dort anders sehe. Antwort: nein“.

Wenn man sich in Hamburg nicht auf einen Deal mit Warburg einlassen wollte, dann gibt es eigentlich keinen Grund, sich beim BMF Rückendeckung abzuholen. Am 17. Februar schrieb mir, mit besten Grüßen, Ihr BMF-Presseteam: „Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung obliegt der Steuervollzug den Bundesländern“. Also völlig klar und eindeutig: grundsätzlich entscheidet Hamburg. Die Maßgabe des Bundesfinanzministeriums liegt dazu seit dem 30. Juli 2008 vor, danach sind Billigkeitsverabredungen mit dem Steuerpflichtigen nur zulässig, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt ansonsten „nur unter erschwerten Umständen ermittelt werden kann“. Das aber war beim Stand des Verfahrens in Bonn ausgeschlossen. „Pflichtgemäß“ gab es nicht den geringsten Grund, bei Beachtung der o.g. Maßgabe, sich rück zu versichern. Wer so etwas schreibt, hat den Föderalismus nicht wirklich verstanden, bzw. den treibt etwas anderes.

Dey behauptet, die Ablehnung der Billigkeitslösung mit Warburg würden „sich auch mit einer Stellungnahme von Ernst Stoll, Leiter der Hamburger Steuerverwaltung“ decken (HA, 20.02.2020). „Auf den Fall Warburg ging er dabei zwar nicht ein“(ebenda), aber das macht ja nichts, wenn Dey als Senatspressesprecher fungiert, dann weiß er natürlich, was der Senatsdirektor beim Abfassen seiner Zeilen gedacht haben mag. „Dennoch betonte Stoll, dass Steuerbescheide nur „auf Basis eines belastbar ermittelten Sachverhalts“ ergingen und wenn die Beamten „von der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme überzeugt“ seien. Damit deutete auch er zumindest indirekt an, dass das Finanzamt sich Ende 2016 eben nicht sicher war, das Geld von Warburg zurückfordern zu können“ (ebenda).

Wie gesagt, Journalisten würden sich fragen, warum Ende 2016 ein maßgebliches Urteil vom Februar 2016 so in die Bewertung einbezogen wurde, dass man glaubt, unsicher sein zu müssen, „das Geld von Warburg zurückfordern zu können“. Stattdessen heißt es bei Dey: „An dem Willen, dies bei entsprechender Beweislage zu verfolgen, ließ er (Stoll, Anm. a.o.) jedoch keinen Zweifel: „Sofern zum Beispiel Cum-Ex-Geschäfte ausreichend nachgewiesen werden können, wird die entsprechende Kapitalertragsteuer ausnahmslos zurückgefordert“ (ebenda).

Tatsächlich war ja das Gegenteil geschehen. Macht nichts. Bei Cum Ex kann man sich ja auf die Komplexität der Materie verlassen und so betreibt man reine Propaganda, gegen jeden Anschein der Angelegenheit und erst recht gegen die Fakten. Allein schon durch die Beiladung von Warburg in das Verfahren vor der 12. Großen Strafkammer in Bonn spricht alles gegen das Hamburgische Finanzverwaltungshandeln von Ende 2016 und dass damals niemand voraussehen konnte, dass sich das Strafgesetzbuch so ändern würde, dass nun tatsächlich Aussicht auf Wiedererlangung des vermutlich gestohlenen Geldes im laufenden Verfahren in Bonn bestehen würde.

Schon Deys Vizechef hatte diesbezüglich großzügig mit Nebelkerzen geworfen und "Warburg ist einer von fünf Nebenbeteiligten" (HA, 19.02.2020) geschrieben, das hört sich irgendwie harmlos an, ist es aber nicht. Das Bonner Verfahren, auf das die Bemerkung anspielt, zielt in der Tat auf zwei Hauptangeklagte britische Wertpapierhändler und weil diese Angeklagten voll umfänglich geständig sind und mit der Staatsanwaltschaft kooperierten, kam es zur Beiladung von u.a. Warburg. Grund ist ihre Beteiligung an den zur Verhandlung stehenden Cum-Ex-Deals. Die Beiladung erfolgt zum Zwecke der „Abschöpfung von Vermögensvorteilen“, die nicht nur bei den direkt an der Straftat Beteiligten, sondern auch bei den Partizipateuren vorgenommen werden kann. Das Ganze stützt sich auf eine noch recht junge Vorschrift des Strafgesetzbuches, den § 73b StGB [(Eingeführt durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 (BGBl. I S. 872)].

Dann hebt Dey noch den Mann hervor, um den es im Kern geht: „Auch Bürgermeister Tschentscher hatte mehrfach betont, dass die Stadt „jeden Euro“ zurückfordern werde, den sie zurückfordern könne. Voraussetzung sei aber, dass man die Forderung auch wasserdicht nachweisen könne“ (HA, 20.02.2020).

Diesen Nachweis, der Berechtigung der Forderung führen andere. Gott sei Dank, denn die Hamburger Verhältnisse begünstigten bislang nicht, dass die Stadt vor Vermögensverlusten bewahrt wurde. Schön, dass es eine so gut arbeitende Staatsanwaltschaft in Köln gibt, die sich in die Cum Ex-Causa so eingearbeitet hat, dass die Kumpanei aus Teilen von Politik und Verwaltung, Banken und Großkanzleien zum Schluss aufgeknackt werden konnte.

In seinen Versuchen, diese desaströse Leistungsbilanz Tschentschers schön zu schreiben, kommt das Abendblatt auch zu dem Offensichtlichen: „Außer der 47-Millionen-Euro-Frage hatten auch ein Treffen des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) mit Warburg-Inhaber Christian Olearius, das der Senat auf Nachfrage der Linkspartei zunächst bestritten hatte, sowie Spenden aus dem Bank-Umfeld an die SPD für Wirbel gesorgt“. Dieser Ouvertüre folgt die Scheinfrage: „Auch wenn völlig unklar ist, wie ein Treffen im November 2017 Einfluss auf eine Entscheidung vom Herbst 2016 (!) gehabt haben soll, erneuerte die Linkspartei am Mittwoch ihre Forderung nach einem Untersuchungsausschuss“ (HA, 20.02.2020).

Absichtsvoll wird unterschlagen, was die Süddeutsche Zeitung am 15. Januar 2018 berichtet hatte: „Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR wies das Bundesfinanzministerium den Hamburger Fiskus an, gegen die dort ansässige Privatbank M. M. Warburg vorzugehen“ (SZ, 15.01.2018).

Niemand hat bislang behauptet, dass es eine belegbare Kausalität zwischen der eingenommenen Haltung der Hamburgischen Steuerverwaltung, die durch eine Anweisung des BMF bezüglich der dann vorgenommen Handlung in ihr Gegenteil verkehrt wurde, und dem Treffen des Ersten Bürgermeisters von Hamburg mit Dr. Olearius von der Warburg Bank gab. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darf davon ausgegangen werden, dass wer formuliert: Auch wenn völlig unklar ist, wie ein Treffen im November 2017 Einfluss auf eine Entscheidung vom Herbst 2016 (!) gehabt haben soll“ und damit gedanklich absurde Rückwirkungen konstruiert, von den sinnvoll denkbaren Wirkungen ablenken möchte. Das heißt aber nicht, dass es allein deswegen auch so gewesen sein muss, wie Dey offensichtlich befürchtet, dass es war. Seinen Schlussakkord setzt er dann so: „Wie berichtet, musste auch die anfängliche Darstellung über den Tagebuch-Auszug revidiert werden. Unterschlagen worden war die Beobachtung von Olearius, dass Scholz in dem Gespräch zurückhaltend reagiert habe – was die These von der politischen Einflussnahme nicht gerade unterstützt“ . Unterschlagen wird von Dey jetzt, was er am Tag zuvor noch aufgeschrieben hatte: „Zunächst beschreibt der Warburg-Mitinhaber, er habe vom Sachstand bei Finanzbehörde und Staatsanwaltschaft berichtet. Dann kommt der entscheidende Satz: „Er, Olearius, meine, Scholz’ zurückhaltendes Verhalten so auslegen zu können, dass Warburg sich keine Sorgen zu machen brauche“ (HA, 19.02.2020).

Das hatte die Zeit auch geschrieben: "Die Reaktion deute er so, schreibt Olearius, "dass wir uns keine Sorgen zu machen brauchen". Es fehlt die Beschreibung der Reaktion, aber jeder, der Scholz kennt, weiß, dass dieser nicht zu überschießenden Reaktionen neigt. Das ist aber auch völlig unwichtig, weil man das jetzt drei warme Winter hin und her wenden könnte, ohne etwas Brauchbares zu produzieren. Entscheidend ist nicht, was Scholz tat, sondern welchen Eindruck es bei Dr. Olearius vom Bankaus Warburg hinterließ: „dass Warburg sich keine Sorgen zu machen brauche“. Bislang noch hat der Hamburger Senat in jeder Handlung, die mit besagtem Olearius im Zusammenhang stand, die Einschätzung erkennen lassen, dass sie Dr. Olearius Schlussfolgerungen für bedeutend hielt. Seine geistige Frische und sein Instinkt für die Situation, bewies Olearius nicht zuletzt dadurch, dass er sich nicht nur auf seine in Hamburg vor Ort tätigen SPD – Kontakte und deren Wohlwollen verlassen wollte. Sein Gespräch mit Johannes Kahrs, dem SPD- Sprecher der Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss zielte offenbar auf die Abteilung Steuern im BMF. Pech nur, dass da noch Ministerialdirektor Michael Sell saß, der zu Cum Ex-Geschäften die denkbar schlechteste Meinung vertrat.

Wahrscheinlich ist, dass wir im März in Bonn einen Schuldspruch haben werden und einen Abschöpfungsbeschluss der Großen Strafkammer, der die Warburg Bank wirtschaftlich erheblich treffen wird. Möglich auch, dass in Kürze die BaFin Max Warburg und Christian Olearius zwingen wird, ihren jeweils 40 prozentigen Anteil am Institut treuhänderisch zu übergeben. Aber Tschentscher wird auch dann noch Erster Bürgermeister von Hamburg sein. Damit er nicht ganz so unbeschädigt aus der Nummer herauskommt, bzw. je nach Sichtweise, damit er, Deys und des Abendblattes Sicht auf sich mit Gründen versehen kann, sollte die Causa Warburg, Finanzbehörde, Bürgermeistertreffen und Spenden an die SPD im Rahmen eines Untersuchungsausschusses aufgearbeitet werden.

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