2016, Recht und sexuelle Selbstbestimmung

Nötigung + Vergewaltigung Die Straftaten zur Kölner Jahreswende provozierten Politiker zu zahlreichen Vorschlägen. U.a. zum §177 StGB, der aus ganz anderen Gründen reformiert werden muss

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Nach Köln: Wie ist Sicherheit herzustellen und Freiheit zu erhalten?
Nach Köln: Wie ist Sicherheit herzustellen und Freiheit zu erhalten?

Bild: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images

Kölner Jahreswende und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Was kann man draus machen, wenn es um Macht geht

Alle Parteien, vornweg diejenigen, die der Kanzlerin besonders nahe stehen, fordern nun, nach den Silvestergeschehnissen in Köln, drastische Gesetzesänderungen. Den CDU- und CSU- PolitikerInnen gelingt es dabei besser, wie eigentlich häufig in der Geschichte der Republik, die Sprache der erregten Öffentlichkeit aufzunehmen, indem sie, ungenau in den Formulierungen der Vorschläge, aber hart im Ton, auftreten.

Sigmar Gabriel, im ewigen Politpop integriert

Da hält nur einer mit: Sigmar Gabriel. Der Vizekanzler und Wirtschaftsminister, der Parteichef einer einst international ausgerichteten Sozial- und Solidarpartei, möchte die dereinst einmal abgeurteilten Täter aus Nordafrika oder dem Nahen Osten, sofern sie Flüchtlingsstatus beantragt oder gar erhalten haben, in ihre Herkunfts- oder vorherigen Aufenthaltsländer ausweisen. Regierungen die sich sträuben, will er drohen, ihnen die Entwicklungshilfe zu kürzen oder zu entziehen.

Nun ist die Entwicklungshilfe schon länger – es ist ein recht zweifelhaftes Verdienst der Entwicklungspolitik post Wieczorek-Zeul – hauptsächlich eine Wirtschaftsförderung im deutschen Interesse. Das Return on investment beträgt, nach verschiedenen Quellen, um die zwei Euro für jeden eingesetzten Europathaler. Da werden dann wohl noch ein paar mehr Menschen nach Deutschland aufbrechen und vor allem kleinere Wirtschaftsbetriebe, Dienstleister und NGOs in der Entwicklungshilfe, müssten sich bald neue Geschäftsfelder suchen.

Keine Sorge, so kommt es nicht! Es wäre eine diplomatische Katastrophe und, bezogen auf die Auslandskontakte Deutschlands und der EU, für die Wirtschaft und das freie Reisen, eine verheerende Vorgehensweise. Punkten kann man damit allenfalls kurzfristig, bei einigen „Bäuchen“ und „Gliedern“ der Gesellschaft, die in ihrer prekären Verwirrung nicht mehr wissen, wo die Verursacher der eigenen Furcht, des bürgerlichen Zitterns, wirklich zu finden sind.

Wer spricht noch die Sprache der Solidarität?

Die dauergeschwächte Sozialdemokratie müsste, hätte sie nicht ihren Vorsitzenden, sich mit den viral ausbreitenden Wut- und Frustreaktionen und deren eigentlichen, rein ökonomischen und sozialrechtlichen Ursachen auseinandersetzen. Die realen sozialen Klüfte, die sich aus den maßgeblich von Sozialdemokraten mitverantworteten Eingriffen der letzten zwei Jahrzehnte speisen, werden weiterhin nicht kommentiert, nicht analysiert und lieber populistisch umschifft. Und so lässt man, ist es nur Unbedarftheit oder doch schon Plan, wie im späten 19. Jahrhundert, die mental und materiell Vernachlässigten der Erde, ihre Kämpfe untereinander austragen. Das wird sich rächen!

Gabriel hat es eben auch ein wenig mit dieser Art Polit- Populismus, die derzeit wie eine Welle Medien und Politiken ganzer Demokratien heimsucht und solche „Leitfiguren“, wie Donald Trump, Marine Le Pen, Geert Wilders, Jarosław Kaczyński und Frauke Petry gebiert, die man vor Jahren nirgendwo hätte Politik machen lassen. Es bricht wahrlich eine neue Zeit an, und es geht tatsächlich um mehr, als nur die Popularität an den Wahlurnen.

Allerdings müssten auch die Sozialdemokraten mittlerweile begriffen haben oder es sich wenigstens von ihren Meinungsbefragern sagen lassen, es aus der Presse lesen oder eben auch einmal Sozialwissenschaftlern und Intellektuellen glauben, dass im Zweifel nicht die Nachahmer des würzigen Tons, sondern immer die Originale der verschärften Rhetorik, die es auch ernst meinen, wenn sie dann ans Ruder kommen, bevorzugt werden. Das war, um nicht immer in der Geschichte zu weit zurückzugehen, bei der Lega Nord und Silvio Berlusconi nicht anders, als es zur Zeit in Europa wieder in Mode ist.

Alle etablierten Parteien, bis auf die Linke, die gut daran tut, im Moment eher einfach ruhig zu sein und abzuwarten, statt eifrig mitzukarten, treibt die Furcht vor dem Bürger, der unter Umständen weiter rechts sein Kreuz machen könnte, weil eben solche Alternativen für Deutsche mittlerweile wieder im Angebot sind.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und wie es sich materialisiert

Nun wollen Sozialdemokraten aber auch seriös sein und trotzdem mitmischen. Justizminister Heiko Maas will dazu den Vergewaltigungs- und Nötigungsparagraphen, StGB 177, neu fassen, und er erhält Unterstützung von Minister- und Parteikollegin Manuela Schwesig. Das Anliegen ist höchst löblich und auch notwendig! Es hat nur mit den Verbrechen vom Jahreswechsel wenig zu tun und steht eigentlich schon länger auf der Agenda der zu erledigenden Regierungsaufgaben.

Tatsächlich nutzen die SPD- Minister den aktuellen Anlass und damit leider genau die falsche Gelegenheit, um mit einer Forderung in der Öffentlichkeit aufzutreten, die durch eine vielbeachteten Petition von „Terre de femmes- Deutschland“, endlich die „Istanbuler- Konvention des Europarates, aus dem Jahr 2011 (!) umzusetzen, seit einiger Zeit das Justizministerium beschäftigt. Da geht es um die sexuelle Selbstbestimmung jeder BürgerIn, um ihre Grundrechte. Ähnliche Überlegungen waren bereits Grundlage eines Antrages der Grünen im Deutschen Bundestag.

Bisher hatte man dazu in der breiteren Öffentlichkeit aus dem Hause des Justizministers, oder von Manuela Schwesig, die die Petition der NGO einst mitunterstützte, wenig gehört, obwohl für das Maas-Ministerium längst eine Kommission an Formulierungen zur Änderung des einschlägigen Rechts arbeitet. Nun passt es plötzlich und geht ganz schnell! So geht Politik, leider die der schlechteren Art.

Das allgemeine „Nutze die Gelegenheit!“ trieb auch die notorischen Innenpolitiker der CDU und CSU, sowie eine Wahlkampfaspirantin aus Rheinland- Pfalz und die Kanzlerin, am vergangenen Samstag in Mainz, kräftig auf die Pauke zu hauen. Es wäre eine ganz eigenes Thema.

Alle Aktionen zeigen jedoch, wie sehr dem eingefahrenen politischen Opportunismus gehuldigt wird.

Reform: Damit Selbstbestimmung endlich den Zwang zur Gegenwehr ersetzt

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

2013 hatte „Terre de femmes“, unterstützt vom Deutschen Juristinnenbund, die Zahl der Anzeigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, im Verhältnis zur Zahl der Verurteilungen, seit der letzten großen Änderung des Strafrechtes, 1997, ausgewertet.

In den späten Neunzigern des vorletzten Jahrzehnts war die Vergewaltigung in der Ehe, gegen den Widerstand der konservativen Parteien, unter anderem Horst Seehofers, als Straftatbestand ins StGB aufgenommen worden. Nach zähem Kampf zog die Realität ins Strafrecht ein. Endlich trug es auch formal der Tatsache Rechnung, dass Taten in familiären und partnerschaftlichen Milieus den allergrößten Anteil stellen. Anzeigen und Verurteilungen stiegen damals um ca. 10%. Seither fiel auf, wie sehr, trotz der Reform, die Zahl der Anzeigen wieder zurückging und synchron dazu, auch die Zahl der Verurteilungen absank.

Einige Erklärungen wurden seither bemüht. Terre de femmes und andere Organisationen, sowie damit befasste JuristInnen, gehen davon aus, dass vor allem die „Aussage gegen Aussage“-Situation in Strafprozessen um die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung einen wesentlichen Grund für die immer niedrigeren Anzeige- und Urteilszahlen liefert. Vor Gericht kann nur verurteilt werden, was zweifelsfrei nachgewiesen wird (Fehlurteile gibt es trotzdem). Ergo, so viele Befürworter der Initiative, müssten mehr zusätzliche Tatbestandsvoraussetzungen in den Strafgesetzbuch-Paragraphen 177 aufgenommen werden, um wieder zu mehr Anzeigen und vor allem, zu mehr Verurteilungen zu gelangen.

In Großbritannien, seit 2002/2003, in Norwegen (seit 2000) und in Schweden, schaffte man längst Rechte, die es Beklagten schwerer macht, sich gegen eine belastende und glaubwürdige Aussage der Opfer leicht verteidigen zu können.

§177 StGB

Paragraph 177 StGB soll nun also um einen Passus erweitert werden, der die „subjektive Schutzlosigkeit“ der Opfer besser erfasst und zudem Taten explizit mit aufnimmt, bei denen der oder die Täter ein „Überraschungsmoment“ nutzen, damit der Straftatbestand der sexuellen Nötigung und/oder Vergewaltigung erfüllt ist. Schaut man aber auf den Text des geltenden StGB-Artikels, so steht da schon drin, was Heiko Maas und Manuela Schwesig aktuell und die Terre de femmes schon länger, vermissen. Die sexuell nötigenden Täter der Silvesternacht zu Köln, sofern man ihrer habhaft würde und genug Beweise und Aussagen sammeln könnte, sind allesamt zwanglos nach dem gültigen Recht abzurteilen.

In Absatz 1 heißt es: „Wer eine andere Person

1.mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (…)“

Der weitere Gesetzestext führt aus, welche zusätzlichen Fakten („Qualifizierungen“) Strafschärfungen nach sich ziehen. Der Strafrahmen reicht bis zu 10 Jahren, in Verbindung mit anderen, eigenständigen Straftatbeständen, bis lebenslänglich. Im Gesetz auch enthalten: Eine besondere Schwere der Tat ist „in der Regel“ anzunehmen, wenn sie gemeinschaftlich begangen wurde. Das ist recht klar und logisch formuliert, denn Tätergruppen erhöhen den Grad der Schutzlosigkeit ihrer Opfer.

Die Berliner Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle, Mitglied in der Kommission des Justizministeriums und kundig, bezüglich der Art und Weise wie das britische Recht (Wales und England) in diesem Bereich reformiert wurde, eine Befürworterin der Änderung des StGBs mit Augenmaß, warnt ausdrücklich, dies in der Erwartung zu beschließen, die Zahl der Anzeigen und gar der Strafurteile dadurch vermehren zu können.

Wie auch die langjährig mit Strafsachen gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasste Kieler Oberstaatsanwältin, Sabine Kräuter-Stockton, für den Juristinnenbund schrieb, wird die Rechtsänderung, sie entwickelte Vorschläge dazu, kaum dazu beitragen, weil die oberste Hürde im Strafrecht, nämlich die der zweifelsfreien Zurechnung eines Delikts, zur Überzeugung des jeweiligen Gerichtes, nicht aufgehoben oder ausgehebelt werden kann.

Beide Juristinnen plädieren eher aus rechtssystematischen Überlegungen und mit klarem Bezug zur Bedeutung der Menschenwürde, dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes, für eine Anpassung. Aus ihren Kenntnissen der Situation in „fortschrittlicheren“ Staaten Europas, wissen sie, dass durch die schärfere Fassung der Straftatbestände, die besser dem Geist übergeordneter Universalrechte entsprechen, es nicht zu einer gestiegenen Urteilshäufigkeit gekommen ist. Vielmehr verlief die Entwicklung in den vermeintlich härter und leichter strafenden Rechtssystemen analog der unsrigen.

Mit der Umsetzung der „Istanbuler Konvention“ wird das jeweilige nationale Sexualstrafrecht endlich am Begriff der unhintergehbaren, freien Selbstbestimmung orientiert. Das heißt, gegenüber den Tätern zählt nicht hauptsächlich die Aktivität gegen deren Nötigungen, durch körperliche Abwehr oder Fluchtversuche der Opfer, sondern schlicht das Faktum, nie und nimmer ein Einverständnis zu sexuellen Handlungen gegeben zu haben. Überraschungssituationen und unübersichtliche Tatumfelder werden künftig nicht mehr die Täter entlasten und schützen. Ebenso nicht, wenn sie in gewisser Weise fahrlässig darauf hofften, ein Einverständnis aus geringen Abwehrreaktionen erkannt zu haben. Das Strafrecht orientiert sich bald daran, wie schon in Wales und England, ob ein Einverständnis vorlag.

Die nackten Zahlen des Rechts

Es gehört zur Klarheit und Wahrheit, sich über die Zahlen, bezüglich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Gedanken zu machen:

In der letzten greifbaren BKA-Statistik werden 2014 rund 33100 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, davon 7350 Tatverdächtigungen wegen eines 177er Deliktes, erfasst. Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr, dem Trend entsprechend, rückläufig. Nebenbei fällt in der Statistik der hohe Anteil an Tatverdächtigen wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern (§§176,176a und176b StGB) auf: 12134 Fälle in einem Jahr.

Bei den 177er StGB-Straftaten fallen ca. 1/3 auf nichtdeutsche Tatverdächtige. Bei den Tatverdächtigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, sind es 12%.

Über die Zahl der erfolgten Verurteilungen auf Grundlage des StGB 177, informiert das Bundesamtes für Statistik (Februar 2015, Erfassung bis 2013). Für 2013 sind 1129 rechtskräftig Verurteilte nach §177 erfasst. Die jüngsten Zahlen liegen noch nicht öffentlich vor, aber die recht geringe Schwankung der Verurteiltenzahlen, ebenfalls mit anhaltendem Trend nach unten, dürfte sich weiter fortgesetzt haben. In den diesbezüglich vermeintlich strengeren und effzienteren Ländern Europas klafft das Verhältnis Tatverdächtige zu Verurteilungen noch weiter auseinander oder entwickelt sich im Trend unseres Landes.

Wie ist Sicherheit herzustellen und trotzdem die Freiheit zu erhalten?

Klar ist, es mangelt nicht an Strafgesetzen, zumal Staatsanwaltschaften Straftatbestände bündeln können. Neue Gesetze erreichen hier nicht, wie der Verlauf nach der Reform des Nötigungs- und Vergewaltigungsparagraphen sehr deutlich zeigt, was aktuell politisch versprochen wird!

Paragraph 177 StGB muss aus ganz anderen Gründen angepasst werden. In seiner neuen Fassung entspricht er hoffentlich besser den europäischen Absprachen und unserem Grundgesetzartikel 1 in dessen Wortlaut und Sinn. Die unabdingbare Würde der sexuellen Selbstbestimmung jedes Menschen, egal welchen Geschlechtes, ist zukünftig entscheidend für die Feststellung einer Unrechtshandlung dagegen, und nicht, wie heute noch häufig, die Art und Weise der Reaktion des Opfers auf die tatbegehende Person, die diese Würde verletzt.

Aber – das sollte jeder wissen und beachten – keine dieser Änderungen kann die unaufhebbare Schwierigkeit und gleichzeitige Notwendigkeit beseitigen, dass vor einem Bundesrepublikanischen Strafgericht, Schuld zur Überzeugung des Gerichtes, zweifelsfrei erwiesen sein muss!

Es sind auch keine rechts- und sicherheitspolitischen Rundumschläge, zum Beispiel im Ausländer- und Asylrecht, erforderlich, die zudem mit erheblicher Außenwirkung verbunden wären. Vielmehr ist die staatsanwaltliche Deliktbearbeitung und vor allem die polizeiliche Tätigkeit, besser, zielorientierter und weniger widersprüchlich zu organisieren, wenn man es denn wirklich will und nicht weiterhin eine Politik nach Stimmungslagen betreibt.

Tatermittlung und staatsanwaltschaftliche Verfolgung

Ein solcher Ansatz ist mühsam. Die dazu notwendige Politik eignet sich weniger gut zur Selbstdarstellung und für innenpolitische Kanzelreden an das erregte Volk und die wachsende Webszene, die lieber überall „Unfähige, Deppen, Lügner und Schwächlinge (m/w)“ entlarven möchte und in vielen Postings oder Kommentaren verkündet, sie wisse genau, wie man und mit welchen Mitteln handeln müsse.

Bei der Verbesserung der Arbeit von Polizei und Justiz, wie bei allen Organisationen, die eine hierarchische Binnenstruktur, Befehls- und Gehorsamsketten und eine starke interne Solidarisierung aufweisen, kommt es auf Ausdauer und Beständigkeit ebenso an, wie auf eine längerfristige Reformabsicht, weit über den öffentlichen Zwang der Ereignisse hinaus, von dem man sich keinesfalls treiben lassen darf. Die Art der Politikerinnen und Politiker, die das noch leisten, ist uns leider im Laufe der vielen, erschreckend apolitischen Jahre nach der Vereinigung beider deutscher Staaten, verloren gegangen.

Offenheit und Transparenz ist nicht gleich Öffentlichkeit

Größter Schwachpunkt der Sicherheitsbehörden ist ihre unausgereifte Art und Weise des Umgangs mit Fehlern. Das Beamtenrecht und ewig schon geltende Dienstgepflogenheiten hemmen die Mitglieder dieser Institutionen, eine effiziente interne Fehlerkultur zu entwickeln. Rang-, Ansehens- und Kompetenzabgrenzungen, unausgesprochene und unbearbeitete, nicht reflektierte Verhaltenskodices, in einzelner Abteilungen, ganzen Dienststellen, zwischen den mittlerweile unübersichtlich vielen Dienstebenen mit Weisungsrecht, werden so wichtig, dass weder in der Vorplanung, noch in der aktuellen Notsituation, schnell und vor allem richtig entschieden werden kann.

Wie die Kölner Vorfälle belegen, beginnen Polizeiführungen damit, ihre Arbeit medienwirksam aufzubereiten und vorrangig an ihrer Selbstdarstellung zu feilen. Sie machen sich, wie die verantwortliche Politik, zu viele Gedanken um die politische und mediale Erwünschtheit ihrer Bulletins und Aussagen und um ihr Erscheinungsbild, statt Sachstände, Fehler und Unsicherheiten zu kommunizieren.

So kommt es, dass Polizeiberichte zu Großeinsätzen geschönt werden. So geschieht es, dass anderen Ortes, im Süden und Osten der Republik, Polizeigewalt gegen Unschuldige und maßlos überzogene polizeiliche Verhaltensweisen, einschließlich des Schusswaffeneinsatzes, als Notwendigkeiten ausgegeben werden und die politisch eingeführte Binnensstruktur der Behörden eine verlässliche Führung und Kontrolle nicht erleichtert, sondern eher behindert.

Innen- und Rechtspolitiker mit Ausdauer und Anliegen fehlen

Welche exekutiv verantwortlichen Politiker und politischen Beamten – das ist ja furchtbesetzt bei allen medialen Lichtgestalten der Parteien, die im Rampenlicht stehen – wagten es, ihre Karriere dieser Aufgabe zu widmen? Mir ist keine bekannte InnenpolitikerIn aufgefallen, der man zutraute, dies leisten zu können und auch keine Partei, die auf eine solche Führungskraft wirklich wert legte.

Während der Silvester- Neujahrsnacht in Köln bettelten Einsatzbeamte um Verstärkung, die auch zur Verfügung stand. In einem Kompetenz- und Hierarchie-Wirrwarr kamen Entscheidungen zustande, mit denen sich die Polizei selbst lähmte und sich zeitweise vorrangig um ihren Selbstschutz kümmern musste. Schon im Vorfeld hatte das Kompetenz- und Entscheidungsgerangel, einschließlich der verfügten Anordnungen und Weisungen, dafür gesorgt, auf eine Notsituation gar nicht mehr passend und schnell reagieren zu können. Diese Fälle häufen sich im Bundesgebiet.

Nach und nach rückt auch ins öffentliche Bewusstsein, dass mittlerweile bei vielen Veranstaltungen und schon einige Zeit länger, sehr ähnliche Vorgänge, wenn auch in geringerem Ausmaß, mit unterschiedlichsten Tätergruppen geschehen. In der Domstadt am Niederrhein war das, wie es Lokalreporter schon länger dokumentierten, nicht anders.

Vorgestern demonstrierten die notorischen Pegidisten in Köln bis zum erzwungenen Abbruch und ihre entschiedenen Gegner aus der weltoffenen Domstadt ebenso. Es sind, je nachdem wer was zählt, je um die 2000 Personen gewesen. Nun wurden diese Gruppen von ca. 1700 Beamten beobachtet und zur Wahrung ihrer Grundrechte begleitet.

Polizeibeamte in einer angemessenen Zahl wären sicherlich auch in der ominösen Nacht mobilisierbar gewesen, wenn man das gewollt und angeordnet hätte. Erregte wie auch gelassene Bürger wüssten heute genauer, wer die Täter waren und wie man sie schnell aus dem Verkehr ziehen kann, ohne der fordernden Sucht zu verfallen, man müsse an vielen Gesetzen bosseln.

Christoph Leusch

Kleiner Anhang, 12.01.16, ca. 18.30:

-Ein Richter kotzt sich stilvoll aus. Thomas Fischer, Bundesrichter, durchaus der Polemik und des Witzes fähig, schreibt in der ZEIT/ZEIT- Online, frei von der Leber weg, was ihm rund um "Sexmob", Köln, Kriminalität und der neuen Jagdzeit der Öffentlichkeit, so auffiel. Er ist gegen die Änderung der Paragraphen 177 StGB, ich wäre dafür. Aber im Zusammenhang mit den Ereignissen zum Jahreswechsel und der medialen Diskussion dazu, im Zusammenhang mit der abgrundtiefen Populismus- Politik unserer obersten Repräsentanten, passt es genau: Thomas Fischer, "Unser Sexmob"

-Einer der meistunterschätzten Ko(lu)m(mu)nisten Deutschlands, liefert die bessere Art Artikel ab: Jakob Augstein, "Rassismus nach Köln: Lust der Angst".

-Sein Kollege Georg Diez, steht nicht nach, sondern schreibt noch ausführlicher, "Wahrheit ist ein zartes Gut", zu dem medialen und politischen Scherbenhaufen, nach der Jahreswende.

Sachstand, 13.01.2015, ca. 2:00 Uhr: Gestützt auf den Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, berichten viele Tages- und Lokalzeitungen Deutschlands im Durchlauf, dass in Köln mindestens 561 Anzeigen zur Silvesternacht eingegangen sind. Ermittelt wird gegen 12 Beschuldigte. Fünf sitzen in U- Haft. Es werden vor allem Eigentumsdelikte vorgeworfen, keine Sexualstraftaten.

Christoph Leusch

Dank an die Moderation/Redaktion des dF, für die behutsame, aber notwendige, Bearbeitung des Beitrags und seine Präsentation.

Hilfreiche Lektüre:

Sabine Kräuter- Stockton, „§177- StGB, Kritik und Verbesserungsvorschläge im Vergleich mit den Regelungen in Norwegen,Schweden und England/Wales“, djbZ,2013, Heft 2b1, https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2013-2/djbZ-2013-2b1/

Tatjana Hörnle, „Warum § 177 Abs. 1 StGB durch einen neuen Tatbestand ergänzt werden sollte“, Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS), 4/2015, http://zis-online.com/dat/artikel/2015_4_913.pdf

Der Antrag aus dem Bundestag:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Ulle Schauws, Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung, Drucksache 18/5384, 18. Wahlperiode, 01.07.2015, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/053/1805384.pdf

C. Leusch

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