Kölner Jahreswende und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
Was kann man draus machen, wenn es um Macht geht
Alle Parteien, vornweg diejenigen, die der Kanzlerin besonders nahe stehen, fordern nun, nach den Silvestergeschehnissen in Köln, drastische Gesetzesänderungen. Den CDU- und CSU- PolitikerInnen gelingt es dabei besser, wie eigentlich häufig in der Geschichte der Republik, die Sprache der erregten Öffentlichkeit aufzunehmen, indem sie, ungenau in den Formulierungen der Vorschläge, aber hart im Ton, auftreten.
Sigmar Gabriel, im ewigen Politpop integriert
Da hält nur einer mit: Sigmar Gabriel. Der Vizekanzler und Wirtschaftsminister, der Parteichef einer einst international ausgerichteten Sozial- und Solidarpartei, möchte die dereinst einmal abgeurteilten Täter aus Nordafrika oder dem Nahen Osten, sofern sie Flüchtlingsstatus beantragt oder gar erhalten haben, in ihre Herkunfts- oder vorherigen Aufenthaltsländer ausweisen. Regierungen die sich sträuben, will er drohen, ihnen die Entwicklungshilfe zu kürzen oder zu entziehen.
Nun ist die Entwicklungshilfe schon länger – es ist ein recht zweifelhaftes Verdienst der Entwicklungspolitik post Wieczorek-Zeul – hauptsächlich eine Wirtschaftsförderung im deutschen Interesse. Das Return on investment beträgt, nach verschiedenen Quellen, um die zwei Euro für jeden eingesetzten Europathaler. Da werden dann wohl noch ein paar mehr Menschen nach Deutschland aufbrechen und vor allem kleinere Wirtschaftsbetriebe, Dienstleister und NGOs in der Entwicklungshilfe, müssten sich bald neue Geschäftsfelder suchen.
Keine Sorge, so kommt es nicht! Es wäre eine diplomatische Katastrophe und, bezogen auf die Auslandskontakte Deutschlands und der EU, für die Wirtschaft und das freie Reisen, eine verheerende Vorgehensweise. Punkten kann man damit allenfalls kurzfristig, bei einigen „Bäuchen“ und „Gliedern“ der Gesellschaft, die in ihrer prekären Verwirrung nicht mehr wissen, wo die Verursacher der eigenen Furcht, des bürgerlichen Zitterns, wirklich zu finden sind.
Wer spricht noch die Sprache der Solidarität?
Die dauergeschwächte Sozialdemokratie müsste, hätte sie nicht ihren Vorsitzenden, sich mit den viral ausbreitenden Wut- und Frustreaktionen und deren eigentlichen, rein ökonomischen und sozialrechtlichen Ursachen auseinandersetzen. Die realen sozialen Klüfte, die sich aus den maßgeblich von Sozialdemokraten mitverantworteten Eingriffen der letzten zwei Jahrzehnte speisen, werden weiterhin nicht kommentiert, nicht analysiert und lieber populistisch umschifft. Und so lässt man, ist es nur Unbedarftheit oder doch schon Plan, wie im späten 19. Jahrhundert, die mental und materiell Vernachlässigten der Erde, ihre Kämpfe untereinander austragen. Das wird sich rächen!
Gabriel hat es eben auch ein wenig mit dieser Art Polit- Populismus, die derzeit wie eine Welle Medien und Politiken ganzer Demokratien heimsucht und solche „Leitfiguren“, wie Donald Trump, Marine Le Pen, Geert Wilders, Jarosław Kaczyński und Frauke Petry gebiert, die man vor Jahren nirgendwo hätte Politik machen lassen. Es bricht wahrlich eine neue Zeit an, und es geht tatsächlich um mehr, als nur die Popularität an den Wahlurnen.
Allerdings müssten auch die Sozialdemokraten mittlerweile begriffen haben oder es sich wenigstens von ihren Meinungsbefragern sagen lassen, es aus der Presse lesen oder eben auch einmal Sozialwissenschaftlern und Intellektuellen glauben, dass im Zweifel nicht die Nachahmer des würzigen Tons, sondern immer die Originale der verschärften Rhetorik, die es auch ernst meinen, wenn sie dann ans Ruder kommen, bevorzugt werden. Das war, um nicht immer in der Geschichte zu weit zurückzugehen, bei der Lega Nord und Silvio Berlusconi nicht anders, als es zur Zeit in Europa wieder in Mode ist.
Alle etablierten Parteien, bis auf die Linke, die gut daran tut, im Moment eher einfach ruhig zu sein und abzuwarten, statt eifrig mitzukarten, treibt die Furcht vor dem Bürger, der unter Umständen weiter rechts sein Kreuz machen könnte, weil eben solche Alternativen für Deutsche mittlerweile wieder im Angebot sind.
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und wie es sich materialisiert
Nun wollen Sozialdemokraten aber auch seriös sein und trotzdem mitmischen. Justizminister Heiko Maas will dazu den Vergewaltigungs- und Nötigungsparagraphen, StGB 177, neu fassen, und er erhält Unterstützung von Minister- und Parteikollegin Manuela Schwesig. Das Anliegen ist höchst löblich und auch notwendig! Es hat nur mit den Verbrechen vom Jahreswechsel wenig zu tun und steht eigentlich schon länger auf der Agenda der zu erledigenden Regierungsaufgaben.
Tatsächlich nutzen die SPD- Minister den aktuellen Anlass und damit leider genau die falsche Gelegenheit, um mit einer Forderung in der Öffentlichkeit aufzutreten, die durch eine vielbeachteten Petition von „Terre de femmes- Deutschland“, endlich die „Istanbuler- Konvention“ des Europarates, aus dem Jahr 2011 (!) umzusetzen, seit einiger Zeit das Justizministerium beschäftigt. Da geht es um die sexuelle Selbstbestimmung jeder BürgerIn, um ihre Grundrechte. Ähnliche Überlegungen waren bereits Grundlage eines Antrages der Grünen im Deutschen Bundestag.
Bisher hatte man dazu in der breiteren Öffentlichkeit aus dem Hause des Justizministers, oder von Manuela Schwesig, die die Petition der NGO einst mitunterstützte, wenig gehört, obwohl für das Maas-Ministerium längst eine Kommission an Formulierungen zur Änderung des einschlägigen Rechts arbeitet. Nun passt es plötzlich und geht ganz schnell! So geht Politik, leider die der schlechteren Art.
Das allgemeine „Nutze die Gelegenheit!“ trieb auch die notorischen Innenpolitiker der CDU und CSU, sowie eine Wahlkampfaspirantin aus Rheinland- Pfalz und die Kanzlerin, am vergangenen Samstag in Mainz, kräftig auf die Pauke zu hauen. Es wäre eine ganz eigenes Thema.
Alle Aktionen zeigen jedoch, wie sehr dem eingefahrenen politischen Opportunismus gehuldigt wird.
Reform: Damit Selbstbestimmung endlich den Zwang zur Gegenwehr ersetzt
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
2013 hatte „Terre de femmes“, unterstützt vom Deutschen Juristinnenbund, die Zahl der Anzeigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, im Verhältnis zur Zahl der Verurteilungen, seit der letzten großen Änderung des Strafrechtes, 1997, ausgewertet.
In den späten Neunzigern des vorletzten Jahrzehnts war die Vergewaltigung in der Ehe, gegen den Widerstand der konservativen Parteien, unter anderem Horst Seehofers, als Straftatbestand ins StGB aufgenommen worden. Nach zähem Kampf zog die Realität ins Strafrecht ein. Endlich trug es auch formal der Tatsache Rechnung, dass Taten in familiären und partnerschaftlichen Milieus den allergrößten Anteil stellen. Anzeigen und Verurteilungen stiegen damals um ca. 10%. Seither fiel auf, wie sehr, trotz der Reform, die Zahl der Anzeigen wieder zurückging und synchron dazu, auch die Zahl der Verurteilungen absank.
Einige Erklärungen wurden seither bemüht. Terre de femmes und andere Organisationen, sowie damit befasste JuristInnen, gehen davon aus, dass vor allem die „Aussage gegen Aussage“-Situation in Strafprozessen um die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung einen wesentlichen Grund für die immer niedrigeren Anzeige- und Urteilszahlen liefert. Vor Gericht kann nur verurteilt werden, was zweifelsfrei nachgewiesen wird (Fehlurteile gibt es trotzdem). Ergo, so viele Befürworter der Initiative, müssten mehr zusätzliche Tatbestandsvoraussetzungen in den Strafgesetzbuch-Paragraphen 177 aufgenommen werden, um wieder zu mehr Anzeigen und vor allem, zu mehr Verurteilungen zu gelangen.
In Großbritannien, seit 2002/2003, in Norwegen (seit 2000) und in Schweden, schaffte man längst Rechte, die es Beklagten schwerer macht, sich gegen eine belastende und glaubwürdige Aussage der Opfer leicht verteidigen zu können.
§177 StGB
Paragraph 177 StGB soll nun also um einen Passus erweitert werden, der die „subjektive Schutzlosigkeit“ der Opfer besser erfasst und zudem Taten explizit mit aufnimmt, bei denen der oder die Täter ein „Überraschungsmoment“ nutzen, damit der Straftatbestand der sexuellen Nötigung und/oder Vergewaltigung erfüllt ist. Schaut man aber auf den Text des geltenden StGB-Artikels, so steht da schon drin, was Heiko Maas und Manuela Schwesig aktuell und die Terre de femmes schon länger, vermissen. Die sexuell nötigenden Täter der Silvesternacht zu Köln, sofern man ihrer habhaft würde und genug Beweise und Aussagen sammeln könnte, sind allesamt zwanglos nach dem gültigen Recht abzurteilen.
In Absatz 1 heißt es: „Wer eine andere Person
1.mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (…)“
Der weitere Gesetzestext führt aus, welche zusätzlichen Fakten („Qualifizierungen“) Strafschärfungen nach sich ziehen. Der Strafrahmen reicht bis zu 10 Jahren, in Verbindung mit anderen, eigenständigen Straftatbeständen, bis lebenslänglich. Im Gesetz auch enthalten: Eine besondere Schwere der Tat ist „in der Regel“ anzunehmen, wenn sie gemeinschaftlich begangen wurde. Das ist recht klar und logisch formuliert, denn Tätergruppen erhöhen den Grad der Schutzlosigkeit ihrer Opfer.
Die Berliner Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle, Mitglied in der Kommission des Justizministeriums und kundig, bezüglich der Art und Weise wie das britische Recht (Wales und England) in diesem Bereich reformiert wurde, eine Befürworterin der Änderung des StGBs mit Augenmaß, warnt ausdrücklich, dies in der Erwartung zu beschließen, die Zahl der Anzeigen und gar der Strafurteile dadurch vermehren zu können.
Wie auch die langjährig mit Strafsachen gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasste Kieler Oberstaatsanwältin, Sabine Kräuter-Stockton, für den Juristinnenbund schrieb, wird die Rechtsänderung, sie entwickelte Vorschläge dazu, kaum dazu beitragen, weil die oberste Hürde im Strafrecht, nämlich die der zweifelsfreien Zurechnung eines Delikts, zur Überzeugung des jeweiligen Gerichtes, nicht aufgehoben oder ausgehebelt werden kann.
Beide Juristinnen plädieren eher aus rechtssystematischen Überlegungen und mit klarem Bezug zur Bedeutung der Menschenwürde, dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes, für eine Anpassung. Aus ihren Kenntnissen der Situation in „fortschrittlicheren“ Staaten Europas, wissen sie, dass durch die schärfere Fassung der Straftatbestände, die besser dem Geist übergeordneter Universalrechte entsprechen, es nicht zu einer gestiegenen Urteilshäufigkeit gekommen ist. Vielmehr verlief die Entwicklung in den vermeintlich härter und leichter strafenden Rechtssystemen analog der unsrigen.
Mit der Umsetzung der „Istanbuler Konvention“ wird das jeweilige nationale Sexualstrafrecht endlich am Begriff der unhintergehbaren, freien Selbstbestimmung orientiert. Das heißt, gegenüber den Tätern zählt nicht hauptsächlich die Aktivität gegen deren Nötigungen, durch körperliche Abwehr oder Fluchtversuche der Opfer, sondern schlicht das Faktum, nie und nimmer ein Einverständnis zu sexuellen Handlungen gegeben zu haben. Überraschungssituationen und unübersichtliche Tatumfelder werden künftig nicht mehr die Täter entlasten und schützen. Ebenso nicht, wenn sie in gewisser Weise fahrlässig darauf hofften, ein Einverständnis aus geringen Abwehrreaktionen erkannt zu haben. Das Strafrecht orientiert sich bald daran, wie schon in Wales und England, ob ein Einverständnis vorlag.
Die nackten Zahlen des Rechts
Es gehört zur Klarheit und Wahrheit, sich über die Zahlen, bezüglich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Gedanken zu machen:
In der letzten greifbaren BKA-Statistik werden 2014 rund 33100 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, davon 7350 Tatverdächtigungen wegen eines 177er Deliktes, erfasst. Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr, dem Trend entsprechend, rückläufig. Nebenbei fällt in der Statistik der hohe Anteil an Tatverdächtigen wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern (§§176,176a und176b StGB) auf: 12134 Fälle in einem Jahr.
Bei den 177er StGB-Straftaten fallen ca. 1/3 auf nichtdeutsche Tatverdächtige. Bei den Tatverdächtigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, sind es 12%.
Über die Zahl der erfolgten Verurteilungen auf Grundlage des StGB 177, informiert das Bundesamtes für Statistik (Februar 2015, Erfassung bis 2013). Für 2013 sind 1129 rechtskräftig Verurteilte nach §177 erfasst. Die jüngsten Zahlen liegen noch nicht öffentlich vor, aber die recht geringe Schwankung der Verurteiltenzahlen, ebenfalls mit anhaltendem Trend nach unten, dürfte sich weiter fortgesetzt haben. In den diesbezüglich vermeintlich strengeren und effzienteren Ländern Europas klafft das Verhältnis Tatverdächtige zu Verurteilungen noch weiter auseinander oder entwickelt sich im Trend unseres Landes.
Wie ist Sicherheit herzustellen und trotzdem die Freiheit zu erhalten?
Klar ist, es mangelt nicht an Strafgesetzen, zumal Staatsanwaltschaften Straftatbestände bündeln können. Neue Gesetze erreichen hier nicht, wie der Verlauf nach der Reform des Nötigungs- und Vergewaltigungsparagraphen sehr deutlich zeigt, was aktuell politisch versprochen wird!
Paragraph 177 StGB muss aus ganz anderen Gründen angepasst werden. In seiner neuen Fassung entspricht er hoffentlich besser den europäischen Absprachen und unserem Grundgesetzartikel 1 in dessen Wortlaut und Sinn. Die unabdingbare Würde der sexuellen Selbstbestimmung jedes Menschen, egal welchen Geschlechtes, ist zukünftig entscheidend für die Feststellung einer Unrechtshandlung dagegen, und nicht, wie heute noch häufig, die Art und Weise der Reaktion des Opfers auf die tatbegehende Person, die diese Würde verletzt.
Aber – das sollte jeder wissen und beachten – keine dieser Änderungen kann die unaufhebbare Schwierigkeit und gleichzeitige Notwendigkeit beseitigen, dass vor einem Bundesrepublikanischen Strafgericht, Schuld zur Überzeugung des Gerichtes, zweifelsfrei erwiesen sein muss!
Es sind auch keine rechts- und sicherheitspolitischen Rundumschläge, zum Beispiel im Ausländer- und Asylrecht, erforderlich, die zudem mit erheblicher Außenwirkung verbunden wären. Vielmehr ist die staatsanwaltliche Deliktbearbeitung und vor allem die polizeiliche Tätigkeit, besser, zielorientierter und weniger widersprüchlich zu organisieren, wenn man es denn wirklich will und nicht weiterhin eine Politik nach Stimmungslagen betreibt.
Tatermittlung und staatsanwaltschaftliche Verfolgung
Ein solcher Ansatz ist mühsam. Die dazu notwendige Politik eignet sich weniger gut zur Selbstdarstellung und für innenpolitische Kanzelreden an das erregte Volk und die wachsende Webszene, die lieber überall „Unfähige, Deppen, Lügner und Schwächlinge (m/w)“ entlarven möchte und in vielen Postings oder Kommentaren verkündet, sie wisse genau, wie man und mit welchen Mitteln handeln müsse.
Bei der Verbesserung der Arbeit von Polizei und Justiz, wie bei allen Organisationen, die eine hierarchische Binnenstruktur, Befehls- und Gehorsamsketten und eine starke interne Solidarisierung aufweisen, kommt es auf Ausdauer und Beständigkeit ebenso an, wie auf eine längerfristige Reformabsicht, weit über den öffentlichen Zwang der Ereignisse hinaus, von dem man sich keinesfalls treiben lassen darf. Die Art der Politikerinnen und Politiker, die das noch leisten, ist uns leider im Laufe der vielen, erschreckend apolitischen Jahre nach der Vereinigung beider deutscher Staaten, verloren gegangen.
Offenheit und Transparenz ist nicht gleich Öffentlichkeit
Größter Schwachpunkt der Sicherheitsbehörden ist ihre unausgereifte Art und Weise des Umgangs mit Fehlern. Das Beamtenrecht und ewig schon geltende Dienstgepflogenheiten hemmen die Mitglieder dieser Institutionen, eine effiziente interne Fehlerkultur zu entwickeln. Rang-, Ansehens- und Kompetenzabgrenzungen, unausgesprochene und unbearbeitete, nicht reflektierte Verhaltenskodices, in einzelner Abteilungen, ganzen Dienststellen, zwischen den mittlerweile unübersichtlich vielen Dienstebenen mit Weisungsrecht, werden so wichtig, dass weder in der Vorplanung, noch in der aktuellen Notsituation, schnell und vor allem richtig entschieden werden kann.
Wie die Kölner Vorfälle belegen, beginnen Polizeiführungen damit, ihre Arbeit medienwirksam aufzubereiten und vorrangig an ihrer Selbstdarstellung zu feilen. Sie machen sich, wie die verantwortliche Politik, zu viele Gedanken um die politische und mediale Erwünschtheit ihrer Bulletins und Aussagen und um ihr Erscheinungsbild, statt Sachstände, Fehler und Unsicherheiten zu kommunizieren.
So kommt es, dass Polizeiberichte zu Großeinsätzen geschönt werden. So geschieht es, dass anderen Ortes, im Süden und Osten der Republik, Polizeigewalt gegen Unschuldige und maßlos überzogene polizeiliche Verhaltensweisen, einschließlich des Schusswaffeneinsatzes, als Notwendigkeiten ausgegeben werden und die politisch eingeführte Binnensstruktur der Behörden eine verlässliche Führung und Kontrolle nicht erleichtert, sondern eher behindert.
Innen- und Rechtspolitiker mit Ausdauer und Anliegen fehlen
Welche exekutiv verantwortlichen Politiker und politischen Beamten – das ist ja furchtbesetzt bei allen medialen Lichtgestalten der Parteien, die im Rampenlicht stehen – wagten es, ihre Karriere dieser Aufgabe zu widmen? Mir ist keine bekannte InnenpolitikerIn aufgefallen, der man zutraute, dies leisten zu können und auch keine Partei, die auf eine solche Führungskraft wirklich wert legte.
Während der Silvester- Neujahrsnacht in Köln bettelten Einsatzbeamte um Verstärkung, die auch zur Verfügung stand. In einem Kompetenz- und Hierarchie-Wirrwarr kamen Entscheidungen zustande, mit denen sich die Polizei selbst lähmte und sich zeitweise vorrangig um ihren Selbstschutz kümmern musste. Schon im Vorfeld hatte das Kompetenz- und Entscheidungsgerangel, einschließlich der verfügten Anordnungen und Weisungen, dafür gesorgt, auf eine Notsituation gar nicht mehr passend und schnell reagieren zu können. Diese Fälle häufen sich im Bundesgebiet.
Nach und nach rückt auch ins öffentliche Bewusstsein, dass mittlerweile bei vielen Veranstaltungen und schon einige Zeit länger, sehr ähnliche Vorgänge, wenn auch in geringerem Ausmaß, mit unterschiedlichsten Tätergruppen geschehen. In der Domstadt am Niederrhein war das, wie es Lokalreporter schon länger dokumentierten, nicht anders.
Vorgestern demonstrierten die notorischen Pegidisten in Köln bis zum erzwungenen Abbruch und ihre entschiedenen Gegner aus der weltoffenen Domstadt ebenso. Es sind, je nachdem wer was zählt, je um die 2000 Personen gewesen. Nun wurden diese Gruppen von ca. 1700 Beamten beobachtet und zur Wahrung ihrer Grundrechte begleitet.
Polizeibeamte in einer angemessenen Zahl wären sicherlich auch in der ominösen Nacht mobilisierbar gewesen, wenn man das gewollt und angeordnet hätte. Erregte wie auch gelassene Bürger wüssten heute genauer, wer die Täter waren und wie man sie schnell aus dem Verkehr ziehen kann, ohne der fordernden Sucht zu verfallen, man müsse an vielen Gesetzen bosseln.
Christoph Leusch
Kleiner Anhang, 12.01.16, ca. 18.30:
-Ein Richter kotzt sich stilvoll aus. Thomas Fischer, Bundesrichter, durchaus der Polemik und des Witzes fähig, schreibt in der ZEIT/ZEIT- Online, frei von der Leber weg, was ihm rund um "Sexmob", Köln, Kriminalität und der neuen Jagdzeit der Öffentlichkeit, so auffiel. Er ist gegen die Änderung der Paragraphen 177 StGB, ich wäre dafür. Aber im Zusammenhang mit den Ereignissen zum Jahreswechsel und der medialen Diskussion dazu, im Zusammenhang mit der abgrundtiefen Populismus- Politik unserer obersten Repräsentanten, passt es genau: Thomas Fischer, "Unser Sexmob"
-Einer der meistunterschätzten Ko(lu)m(mu)nisten Deutschlands, liefert die bessere Art Artikel ab: Jakob Augstein, "Rassismus nach Köln: Lust der Angst".
-Sein Kollege Georg Diez, steht nicht nach, sondern schreibt noch ausführlicher, "Wahrheit ist ein zartes Gut", zu dem medialen und politischen Scherbenhaufen, nach der Jahreswende.
Sachstand, 13.01.2015, ca. 2:00 Uhr: Gestützt auf den Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, berichten viele Tages- und Lokalzeitungen Deutschlands im Durchlauf, dass in Köln mindestens 561 Anzeigen zur Silvesternacht eingegangen sind. Ermittelt wird gegen 12 Beschuldigte. Fünf sitzen in U- Haft. Es werden vor allem Eigentumsdelikte vorgeworfen, keine Sexualstraftaten.
Christoph Leusch
Dank an die Moderation/Redaktion des dF, für die behutsame, aber notwendige, Bearbeitung des Beitrags und seine Präsentation.
Hilfreiche Lektüre:
Sabine Kräuter- Stockton, „§177- StGB, Kritik und Verbesserungsvorschläge im Vergleich mit den Regelungen in Norwegen,Schweden und England/Wales“, djbZ,2013, Heft 2b1, https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2013-2/djbZ-2013-2b1/
Tatjana Hörnle, „Warum § 177 Abs. 1 StGB durch einen neuen Tatbestand ergänzt werden sollte“, Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS), 4/2015, http://zis-online.com/dat/artikel/2015_4_913.pdf
Der Antrag aus dem Bundestag:
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Ulle Schauws, Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung, Drucksache 18/5384, 18. Wahlperiode, 01.07.2015, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/053/1805384.pdf
C. Leusch
Kommentare 30
Ich verstehe, was sie meinen aber vor Gericht gelten Beweise (Abstriche,Zeugnausagen etc.).Ich möchte erfahren, warum in der Befehlskette der Polizei keine zusätzlichen Kräfte geholt worden sind.Abwarten und Tee trinken?Dann wünsche ich den Frauen,daß Aussagen von Polizisten vor Gericht ihnen helfen.
Absolut, Anelim Aksnesj. Ich bin ganz ihrer Meinung.
Wären mehr Polizisten anwesend gewesen, könnten diese auch wahrscheinlicher als Zeugen benannt werden und auftreten, kommt es zu Strafprozessen. Das Erbringen der Beweise und die fundierte Augenzeugenschaft, neben den Aussagen der Opfer, ist da ganz wichtig.
Wenn aber selbst schon die Polizei erst einmal an Schutz denken muss und eben auch nicht ausreichend vor Ort ist, kann sie diese Aufgaben nicht erfüllen. Ganz abgesehen davon, dass sie im besten Falle präventiv wirken könnte.
Letzteres ist übrigens auch ganz besonders wichtig für das gute Selbstverständnis der BeamtInnen.
Es ist ja nicht so, dass die Deutsche Polizei nur organisatorisch versagt oder übergriffig und unmotiviert handelt. Ganz und gar nicht!
Allermeist ist sie, wie es auch ein geflügeltes Wort in Deutschland besagt, "Freund und Helfer".
Bei allem trüben Geschehen in den letzten Tagen, dürfen wir alle auch ein wenig stolz sein, dass unsere Polizei meist gut organisiert ist, nicht häufig korrupt und käuflich (auch das gibt es) und sich meist peinlich genau an die Prinzipien unserer Verfassung hält. Das ist durchaus, selbst in Europa, nicht unbedingt immer und überall zu erwarten.
Ich glaube zudem, dass es die Arbeit der allermeisten Polizeibeamten motiviert und prägt, unbedingt ein "guter Cop" zu sein.
Beste Grüße
Christoph Leusch
Und natürlich rufen die Geschehnisse alle auf den Plan, die das schon vorausgesagt hatten.
Dann dieser Tip ,,... auf Armlänge halten...``,das war ja nicht mal
ein Entspannungswitz, die Bürgermeisterin? hat das echt gemeint.
Ich denke, die Weiterbildungen bei der Polizei müssen jetzt schleunigst aktiviert werden.
,
Hallo Columbus,
da haben Sie ja doch Lebenszeit investiert.
Vielen Dank
Das zugrunde liegende Problem des § 177 StGB wurde vor ziemlich genau 2 Jahren hier in einem sehr guten Beitrag von Dame von Welt diskutiert:
https://www.freitag.de/autoren/dame-von-welt/ganz-sicher-nicht-nichts#1360118337775504
Sehr vereinfacht lässt sich das Problem auf die Frage eindampfen:
Wie kann man das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung mit der Gesetzgebung stärken, ohne dass sich Fehlurteile und vorgetäuschte Straftaten häufen.
Das Problem ist heute noch das Gleiche. Istanbul hin oder her.
Ich finde dazu einen "alten" Blog der ehemaligen Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff ganz hervorragenden:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/06/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-iv/
Und ja, die Verschärfung des §177 StGB hat Nichts mit Köln zu tun.
Wer da behauptet, es ging in Köln um die Frage, ob ein schlichtes NEIN reiche, der hat schlicht Wahrnehmungsstörungen.
In Köln kennt man noch nicht einmal die Täter. Insbesondere wegen dieser perfiden gemeinschaftlichen Begehungsart aus der Gruppe heraus.
Aber vielleicht zeigen sich die Täter ja noch selbst an und gestehen.
Viele Grüße
fos?
Ja, Dame von Welt und andere vermisse ich serh. In dieser und in anderen Diskussionen. Auch schon aus dem Grund, weil ich meine eigenen Schmollwinkel und Verweigerungen gut kenne und immer wieder dagegen Motivation aufbauen muss.
Aber, das muss ich auch anmerken. Mir sind die allzu vielen Wertungen sehr unterschiedlicher Personen, einfach immer nur mit Links versehen, gerade in diesem Blog aus D.v.Ws Feder, nicht sehe lieb.
Da hätte Sie sich mehr Mühe geben müssen, das an einzelnen Text-Beispielen, möglichst auch einmal länger und nicht nur verschlagwortet, deutlich zu machen.
Ich kann und will so nicht bloggen, muss einfach mehr ausholen.
Thomas Fischer zum Beispiel, hat nun vehement in der ZEIT, auch sehr glossiert und polemisch zu der Art und Weise der Aufregung und dem, was im Zusammenhang mit Recht und sexueller Selbstbestimmung zu sagen ist, geschrieben.
Er war Richter und kennt daher genau den Unterschied zwischen Anzeigen, Beschuldigungen, Beweisen, Verurteilungen, der unaufhebbar bleibt und er weiß im Speziellen um die eigentlichen Haupttatorte sexueller Gewalt.
Das ist nicht Kölns Bahnhofsvorplatz und auch nicht die Domplatte, das ist nicht der Tahir- Platz in Kairo. Das sind meist intimeren, familiären Räume, das sind die Darkrooms und Schattenreiche einer schwer erfassbaren Sexindustrie und des Menschenhandels, des Frauenhandels, der Kinderpornographen.
Für einige wenige Fälle helfen die neuen Änderungen. Sie sind auch gut, prinzipiell den personalen Würdecharakter in unseren Strafgesetzen, rund um die Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung, stärker zu betonen.
Ich bin für die Gesetzesänderung. Thomas Fischer (seinen jüngsten ZEIT-Text verlinke ich oben, als Zusatz), der Jurist, eher dagegen. Er sagt, die bestehenden Regeln reichen. Mir passen die Änderungsvorschläge.
Aber ihm, mir, Ihnen, sicher auch Dame von Welt, leuchtet doch auch ein, dass ohne Schuldnachweis im Strafrecht nichts gehen kann und gehen darf.
Sie haben mich auch völlig richtig verstanden, dass ich eben diese politische Aufgesetztheit, selbst bei den seriösen SozialdemokratInnen, anprangere. Die Reform des Sexualstrafrechts hat mit Köln nichts zu tun.
Danke für die Lesemühen, die auch Lebenszeit kosten. (;-)) Ich bin momentan, in meiner Binnenschau, stilistisch nicht gut motiviert und leide ernsthaft an meinem sprachlichen Unvermögen.
Beste Grüße
Christoph Leusch
lieber columbus:
in einem derart erregten um-feld sich auf ablenkungs-manöver, fintierenden aktionismus sich ernst-haft einzulassen ist kräfte-zehrendes stöckchen-holen. im verein mit anderen konsequenz-abweisern gibt gabriel die droh-kulisse gegen abweichende zu-zügler. als vater(zumindest) der export-meisterschaft sucht er für import-malaisen die ur-heberschaft woanders. politische gen-analysen sind strittig: also sind vaterschafts-klagen abzuweisen und wenn das kleine un-überhörbar nervt, ist prügel-bereitschaft zu demonstrieren. entschlossene abschiebung in unwillige vater-länder soll sicherheits-politik vortäuschen. die groko verliert ein allein-stellungs-merkmal. da gehört panik-geleitetes gefuchtel zur aufführung.
schlicht das Faktum, nie und nimmer ein Einverständnis zu sexuellen Handlungen gegeben zu haben.
Und auf welch mirakulöse Art und Weise erleichtert die zitierte Änderung die Entscheidungsfindung in Aussage-gegen-Aussage-Situationen? Oder ist da implizit mitgedacht, dass der Angeklagte auf jeden Fall lügt, wenn er behauptert, das Einverständnis habe vorgelegen? Ändert sich da also mehr als nur der genaue Inhalt der mutmaßlichen, aber ohne Zeugen kaum nachweisbaren Lüge?
Ergo, so viele Befürworter der Initiative, müssten mehr zusätzliche Tatbestandsvoraussetzungen in den Strafgesetzbuch-Paragraphen 177 aufgenommen werden, um wieder zu mehr Anzeigen und vor allem, zu mehr Verurteilungen zu gelangen.
Ein grundlegendes Missverständnis: Mehr Tatbestandsvoraussetzungen führen für einen Beschuldigten in der Regel zu mehr Möglichkeiten von der Schippe zu springen, denn je mehr Tatbestandsmerkmale vorhanden sind, desto mehr müssen auch erfüllt werden um zur Strafbarkeit zu gelangen.
"Einfacher" werden strafrechtliche Tatbestände selten durch ein Mehr an Tatbestandsmerkmalen sondern eher durch ein "Weniger." Allerdings hilft auch das auch nicht immer: Klar wäre ein strafrechtlichzer Tatbestand, wenn er in etwa lauten würde:
Ein Mann, der eine Frau an den bedeckten Busen fasst, wird so und so bestraft.
Dagegen könnte sich der anwaltlich gut beratene Beschuldigte etwa wie folgt verteidigen:
a)
Die Frau irrt. Es war dunkel und ich war wo ganz anders.
b)
Die Frau hat gar keinen erkennbaren Busen;
c)
Ich konnte gar nicht sehen, wo unter ihrer dicken Winterjacke ihr Busen ist bzw. anfängt;
d)
Von meinem Standort aus konnte ich sie gar nicht an den Busen fassen ohne mir selbst den Arm zu brechen.
e)
Ich bin gestolpert und habe unwillkürlich irgendwo hingegriffen um Halt zu finden;
f)
Die Frau ist mir entgegen gefallen; ich wollte sie nur stützen
etc, etc.
Mit ein bisschen Kreativität lässt sich da einiges ausdenken. Und die Hauptverhandlung verspricht auch kurzweilig zu werden, z.B. wenn sachverständig oder durch Augenschein zu klären ist, wie es um die Anatomie der Frau oben rum bestellt ist.
Und auf welch mirakulöse Art und Weise erleichtert die zitierte Änderung die Entscheidungsfindung in Aussage-gegen-Aussage-Situationen?
Das ist im Prinzip einfach, denn im Strafprozess kann das Opfer selbst Zeuge sein (anders als im Zivilprozess, wo der Kläger nicht Zeuge in eigener Sache sein kann). Das Opfer muss nur glaubwürdig sein und eine glaubhafte Version des Sachverhalts liefern. Aber ein geschickter Verteidiger hat natürlich auch seine Möglichkeiten.
Unabhängig von Köln: Ein Vier-Augen-Delikt, wie eine Vergewaltigung i.d.R. nun einmal ist, kennt nur einen mutmasslichen Täter und ein mutmassliches Opfer. Der Vergewaltiger kennt sein Opfer meistens bereits und kommt überdies häufig aus dem Bekanntenkreis, nicht selten sogar aus der eigenen Familie, das lässt sich unschwer in jeder Studie nachlesen, die sich explizit mit dem Straftatbestand der Vergewaltigung auseinandersetzt. Speziell in diesem Zusammenhang frage ich mich, ob eine Verschärfung des Sexualstrafrechts überhaupt sinnvoll ist. Sinn würde lediglich eine Beweislast-Umkehr machen- doch damit würden lediglich die Rollen vertauscht: So gut sich Vergewaltiger heute hinter der dem geltenden Gesetz verstecken können, so gut wäre das künftig auch für Falschanschuldigerinnen möglich.
War das nicht schon vorher so in Aussage-gegen-Aussage-Situationen?
Davor wollte ich ja warnen, aus den Reformen allzu viele Verbesserungen für die Opfer der Gewalttaten gegen deren sexueller Selbstbestimmung zu erwarten.
Der StGB 177 wird geändert werden müssen, damit er mehr dem Einverständnisprinzip, als einem notwendigen Ideal, entspricht und damit dem Würdecharakter GG1 und den mittlerweile internationalen Kritierien dazu folgt.
Das psychologische Moment der Überrumpelung und seine Folgen (Starre, Furcht, geringe Gegenwehr, auch eher spärliche, verbale Äußerungen), das derzeit immer sehr komplizierte gutachterliche Stellungnahmen mit Bezug auf die Opfer (Glaubwürdigkeit), nicht der Täter, nach sich zieht, wenn die Strafverteidiger sehr engagiert arbeiten, sollte ein anderes Gewicht bekommen.
Der Unterschied zwischen Anzeigen/Tatverdächtigenn und tatsächlichen Urteilen, ist bei fast allen Strafdelikten, vielleicht mit Ausnahme der Kategorie Mord, sehr deutlich. Das ist nicht unbedingt ein schlechtes Zeichen, ganz im Gegenteil! Deutschland gilt nicht nur als eines der Ländern mit recht geringer Tatbelastung der Bevölkerung, auch z.B. Migranten und besonders die aktuellen Flüchtlinge aus Syrien oder Afghanistan, haben eine recht niedrige Delinquenz, bezogen auf das durchschnittlich niedrigere Alter (die meisten Delikte sind Jugend und Jung- Erwachenen geneigt, selbst die sogenannten "Intensivtäter"- Untersuchungen zeigen das) und im Gegensatz zur Volksmeinung, wird auch häufig und sicher das schwere und wiederholte Verbrechen angemessen mit Strafe abgeurteilt. Das zeigen alle internationalen Vergleiche und auch das spezielle Recht zu Sexualstraftaten.
Was bei Flüchtlingen und Migranten noch hinzukommt: Ein größerer Teil der Straftatbestände erklärt sich aus ihrem Status. Also Verstöße gegen das Aufenthaltrecht, Urkundenfälschung, Sozialbetrug, nicht aus Abzockerei, sondern Not und Unwissen, wie man zu dem kommt, was man unbedingt braucht.
Wer lügt und wer glaubwürdig ist, das zu erkennen, ist das tägliche Brot der Strafjustiz.
Beste Grüße
Christoph Leusch
Schreibe ich doch. Aber es gibt eben Vorlauf, Ablauf und Folge des Tatgeschehens. Und es gibt, neben Indizien und Sachbeweisen, häufig auch mehr als nur vier Augen. Die Glaubwürdigkeitsprüfung bleibt und es kann auch keine Beweislastumkehr geben. Wäre das so, öffnete es Tür und Tor in die Willkür und es käme tatsächlich dazu, auch sehr unsichere Beschuldigungen zu verurteilen. Das ist aber eine der wichtigsten Aufgaben des Strafrechtes, keine Unschuldigen zu verurteilen (Mir ist klar, dass das trotzdem passiert).
Beste Grüße
Christoph Leusch
Das ist nicht richtig: Die Tatbestandsmerkmale, also ein kleiner Katalog, müssen nicht alle und vollständig vorliegen. Das ist schon heute so. Siehe oben: Gewalt-Handlung und Androhung, werden da schon gleichberechtigt genannt. Wird die Drohung glaubwürdig und beweisbar, dann erfolgt eine Verurteilung. Weiter heißt es, "oder unter Ausnutzung einer Lage" (Lagen sind schon vielfältig!).
Zum Grundmuster des Strafprozesses ist ja schon genug gesagt. Das Problem Glaubwürdigkeiten feststellen zu müssen, bleibt. Es ist meist nicht aufhebbar, liegen nicht erdrückende Sachbeweise vor. In der Vergangenheit haben Verurteilte immer wieder selbst schwerste körperliche Verletzungen ihrer Opfer, als von diesem gewollt, hingestellt.
Grüße
Christoph Leusch
Weitgehend ja. Aber lesen Sie auch, was ich noch zu den anderen Komm. schrieb.
Bis bald und gute Nacht
Christoph Leusch
"...Er war Richter..."
Er ist Richter. Und zwar Vorsitzender Richter beim 2. Strafsenat des BGH, dem sich bekanntlich sogar der blaue Himmel beugt. :)
Bekannt für eine scharfe Zunge und immer gut für einen deftigen Streit.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-05/FAZ%2030.04.2015_Rechtspersonen.pdf
Viele Grüße
fos?
Ach ja, der 2. Senat ist wohl zuständig für Revisionen aus Köln.
:)
Zitat: "...Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt...."
http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht
Stimmt. Oben, im Text, aber schon korrekt, nicht als a.D. angesprochen.
Danke, bis bald
Christoph Leusch
Das ist nicht richtig: Die Tatbestandsmerkmale, also ein kleiner Katalog, müssen nicht alle und vollständig vorliegen. Das ist schon heute so. Siehe oben: Gewalt-Handlung und Androhung, werden da schon gleichberechtigt genannt. Wird die Drohung glaubwürdig und beweisbar, dann erfolgt eine Verurteilung. Weiter heißt es, "oder unter Ausnutzung einer Lage" (Lagen sind schon vielfältig!).
Aber nein, lieber Columbus, das stimmt so nicht. Alles, was zum gesetzlichen Tatbestand gehört, muss im konkreten Fall vorliegen bzw. bejaht werden, sonst kann man nicht verurteilen. Wenn der Tatbestand Alternativen aufweist wie "Gewalt" oder "Drohung" muss natürlich nur entweder die eine oder andere Alternative vorliegen, das ist klar. Aber wenn schon der gesetzliche Tatbestand (nach der einen oder anderen Alternative) nicht erfüllt ist, gibt es keine Verurteilung. Strafrecht ist zu einem guten Teil "Tatbestandsquetsche," d.h. dass man den gesetzlichen Tatbestand so zu "quetschen" hat, dass das zu beurteilende Geschehen die zur Verurteilung führenden Tatbestandsmerkmale ausfüllt - und was angesichts des Grundsatzes "nulla poena sine lege" auch gar nicht anders sein kann. Das "Quetschen" des Tatbestandes ist dabei mal schwerer und mal weniger schwer. Wenn sich ein Mann vor Zeugen in den einschlägigen Körperregionen an einer Frau zu schaffen macht, ist die Sache relativ einfach. Bei Geschehensabläufen wie sie in Köln stattgefunden haben sollen, eher nicht, würde ich mal sagen.
Dazu, was man dabei zu prüfen hat und wie man ungefähr vorzugehen hat s. z.B. hier:
http://www.michaeljasch.de/src/Hand-177.pdf
Da hat man als Verteidiger je nach dem konkreten Geschehen, wie es das Opfer als Zeugin in eigener Sache schildert, fraglos seine Möglichkeiten. Und eins geht dabei gewiss nicht: Nämlich dass die Frau sagt: So und so war's und das Gericht dann quasi als ihr willenloses Werkzeug nur noch zu verurteilen hätte. Wenn eine Frau sagt: Der hat mir an den Busen oder in den Schritt gefasst, muss das schon noch bewiesen werden. Ok. das kann sie zwar selbst bezeugen. Aber da muss sie sich schon darauf gefasst machen, dass ihre Schilderung von der Verteidigung genauestens unter die Lupe genommen wird, und was auch völlig in Ordnung ist. Denn schließlich kann der Mann schwer bestraft werden. Mehr oder weniger zufällige Berührungen, wie sie im Getümmel immer möglich sind, können daher zur Verurteilung nicht reichen.
Ich komm seit Fischers Kolummne nicht mehr aus dem Lachen raus. Der Vorsitzende des Senats, der möglicherweise die letzte Instanz vor dem BVerfG für die Kölner Verfahren sein wird, macht sich vor dem ersten Urteil über die politische Kaste lustig.
Denen fallen die Haare aus.
Schönen Tag noch
fos?
War das nicht schon vorher so in Aussage-gegen-Aussage-Situationen?
Deswegen sage ich ja, dass das im Prinzip einfach ist - und was auch so bleibt. Und was übrigens nicht unproblematisch ist. Man hat durchaus schon von Fällen gehört, in denen Frauen Männer bezichtigten, sie einschlägig angefasst oder ihnen Gewalt angetan zu haben und sich dann, wenn die Existenz oder gar das Leben des Mannes ruiniert ist, herausstellt, dass es eben doch nicht so war, wie es die Frau als Zeugin in eigener Sache bekundete. Und dann? So etwas ist schlicht nicht mehr zu reparieren, auch wenn die Frau bestraft wird und der Mann ein paar Euro Haftentschädigung bekommt.
Denen fallen die Haare aus.
Lieber wäre mir, Fischers Gedanken würden zu einem Umdenken führen und zu einer Einsicht, was die eigentlich gerade anstellen. Wird aber nicht passieren.
Es gibt zweifellos Möglichkeiten, das anklagende mögliche Opfer wie auch den verdächtigten Angeklagten in Widersprüche zu verwickeln, die möglicherweise zur Wahrheitsfindung führen. Das hängt dann leider von den persönlichen Qualitäten des Staatsanwalts oder des Verteidigers ab. Es gibt aber keine systematische Möglichkeit, bei nichtvorhandener Beweislage eine sachliche Entscheidung herbeizuführen. Das Problem besteht mithin aus einem Defizit der kriminologischen Ermittlungsmöglichkeiten, das auch durch eine Änderung des Paragraphen 177 nicht behoben wird. Insofern stimme ich Fischer zu. Ohne Beweislage ist eine Aussage "Sie hat gesagt, dass sie es will" genau so schwierig zu widerlegen wie eine Aussage "Sie hat sich nicht gewehrt". Es ist durch eine Änderung also nichts gewonnen.
Profunder Artikel, vielen Dank! Zu den Ereignissen in Köln selber möchte ich nichts sagen, weil mir immer noch unklar erscheint, was und wie es sich wirklich abgespielt hat (davon abgesehen nichts zum Kommentarwust hinzuzufügen habe), sondern daran knabbere, wie der Hintergrund, die Ursachen gelagert sind. Verbrechen sind es auf jeden Fall.
"Heiko Maas will dazu den Vergewaltigungs- und Nötigungsparagraphen, StGB 177, neu fassen, und er erhält Unterstützung von Minister- und Parteikollegin Manuela Schwesig. Das Anliegen ist höchst löblich und auch notwendig! Es hat nur mit den Verbrechen vom Jahreswechsel wenig zu tun und steht eigentlich schon länger auf der Agenda..."
Stimmt. Beste Grüße!
Das mag sein. Das habe ich auch gelesen.
Aber die allermeisten Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass ein Beschuldigter, will er sich zu Beschuldigungen überhaupt einlassen, alles machen kann, auch lügen, sofern er dadurch nicht einen Dritten zu Unrecht beschuldigt oder weitere Straftaten ermöglicht. Die Grundregel der Strafverteidigung ist sowieso, die Einlassungen weitestgehend dem Strafverteidiger zu überlassen.
Zeugen sind verpflichtet die Wahrheit zu sagen, und in der Regel wird nicht der Beklagte (Es gibt tatsächlich auch wenige Fälle, die bis zum Prozess kommen, in denen eine Frau wg. Veletzungen der sexuellen Selbstbestimmung vor Gericht steht) peinlich befragt, sondern das Opfer und eben andere Zeugen. So kommt übrigens auch viel zu häufig die "vier Augen" Situation zustande, obwohl es mehr Zeugen gäbe. In den meisten Fällen geht es zudem um familiäre Angelegenheiten und damit häufig um Loyalitäten und Abhängigkeiten, treten Zeugen auf.
Der Fall, dass ein der sexuellen Nötigung oder gar der Vergewaltigung angezeigter und verurteilter Täter zu Unrecht einsaß und dann Anrecht auf Haftentschädigung hätte, ist allerdings nocheinmal um Faktoren seltener, als das es überhaupt zum Prozess kommt.
Es gibt die spektakulären Fälle, z. B. den des hessischen Lehrers, der um seine Existenz und seine Freiheit gebracht wurde, weil eine Kollegin ihn, was sich später als unwahr herausstellte, in foro, zum Glauben des Gerichts wahrheitsgemäß, belastete. Dem Mann nutzte auch die Rehabilitierung und Entschädigung nicht mehr viel. Im Prozess hatte es gravierende Fehler in der Entscheidungsfindung gegeben. Das vermeintliche Opfer, landetete aber nun als Täterin vor Gericht.
Es gibt natürlich alles, weil das menschlich ist und eben, darauf wollte ich ja hinaus, prinzipiell ein Rechtssystems besser ist, das als Grundziel hat, möglichst, auch wenn das nie zu 100% funktioniert, nur wirklich Schuldige zu strafen.
Das Problem bei den Köln- Taten liegt eindeutig im Vorfeld. Eine mögliche Prävention der Ereignisse, verhinderte die fehlgeleitete Strategie der Polizei ebenso, wie die brauchbare Zeugenschaft der anwesenden Polizisten. Die Aufnahme der Straftaten und Straftäter, ihre Verfolgung vor Ort (in flagranti), hatte keine Chance.
Christoph Leusch
So isses. Ich habe aus dem aktuellen Geschehen die dpa- News noch angehängt, die auch zeigt, dass nicht nur "grässliche Taten" (Merkel) tatsächlich geschahen, sondern auch grässliche Thesen verbreitet wurden und selbst zahlreiche Journalisten nicht ihrer Prüfpflicht und Verantwortung nachkamen, den Unterschied zwischen Anzeigen, Tatverdächtigen, Beschuldigungen, Tatvorwürfen und Anklagen überhaupt einer erregten Öffentlichkeit zu erklären.
Die Steigerung der Anzeigen wurde wie eine Wasserstandsmeldung, mehrfach in den Tagen verbreitet, der zweite Teil der Fakten, er fiel unter den Tisch.
Ich bin froh, dass die Linke als Partei, sehr wohl aber als Einzelstimme und leider war es die von Sahra Wagenknecht, bei diesem Gemetzel nicht mitgemacht hat. Das kann ihr im populistischen Ringkampf Nachteile bringen, aber es ist vorbildlich.
Beste Grüße
Christoph Leusch
http://www.legal-gender-studies.de/sexuelle-uebergriffe-im-oeffentlichen-raum-rechtslage-und-reformbedarf
"...Umdenken führen und zu einer Einsicht..."
Die politische Kaste pendelt von einem Extrem (Verschweigen) ins nächste (Übertreiben).
Wenn nicht neue Energie zugeführt wird, könnte - wie bei einer gedämpfte Schwingung - das Pendel irgendwann in der Mitte zwischen Verschweigen und Übertreiben stehen bleiben.
Ich könnte noch viele Vergleiche nennen, wenn sie mir nur einfallen würden.
Viele Grüße
fos?
Vielen Dank, das ist ein sehr guter und umfassender, dazu eben auch ausreichend nüchternen Überblick, der Juristin Lembke.
Wichtig, im Zusammenhang mit Köln, wie sehr ihr die Rolle der Polizei am Herzen liegt, die im öffentlichen Raum eben nur wirksam sein kann, Gelegenheiten zu verhindern und Straftaten aufklären und bezeugen zu können, wenn man sie entsprechend schult und dann einsetzt.
"Vor allem aber ist die Polizei verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten wie Straftaten zu verhindern, zu unterbinden und zu verfolgen."
Die Änderungen des Rechts sind überfällig, aber sie werden nicht den Strafprozess ändern, schon einmal gar nicht, weil eben Urteile nicht nur Täter bestrafen, sondern eben auch ihre soziale Situation massiv verändern können. Da muss die Verhältnismäßigkeit und weitgehende Sicherheit erhalten bleiben, nur Täter zu strafen.
Das stellen die Juristinnen allesamt gar nicht in Frage. Sehr wohltuend.
Lembke erörtert, wie Kräuter-Stockton, ob man milder sanktonierte Straftaten- und Ordnungrechtsverstöße einführen sollte. - Das ist ein Weg, der aber nicht auf den Begriff der Würde und sexuellen Selbstbestimmung hauptsächlich abhebt.
Ganz wichtig ist, dass Frau Lembke sehr zu Recht darauf hinweist, wie leicht es Staatsanwaltschaften wäre, Straftatbestände zu bündeln, damit eben notorische und schwerwiegende Angriffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung auch entsprechend geahndet werden.
Es bleibt einfach eine Ungerechtigkeit und ein schlechter Rechtszustand und sei es nur auf dem Papier und nach dem Gesetzestext, wenn die juristische Einschätzung von Straftaten gegen eine Person und deren Würde, am Grad des für alle erkennbaren, körperlichen Widerstandes oder an einer Fluchtreaktion des Opfers gemessen wird. Das geht nicht und es wird geändert.
Die Taten der mutmaßlichen Täter von Köln allerdings, sofern überhaupt ein einziger Tatverdächtiger wegen Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung angeklagt wird; sofern sich ermitteln lässt, wieviele schwere Übergriffe tatsächlich stattfanden; lassen sich mit dem gültigen Recht zwanglos aburteilen.
Wichtig ist mir an Frau Lembkes klugem Text noch, dass er auch auf Handlungen mit geringem kriminellem und strafrechtsrelevantem Gehalt eingeht.
Tatsächlich ist was dran, wenn wir BürgerInnen eben untereinander gesitteter umgehen, wenn wir bei Handlungen in einer Öffentlichkeit nicht sicher sein können, ob offensives und übergriffiges Verhalten nicht doch zu einer Anzeige oder Klage führt.
Man stelle sich vor, dass z.B. viele Deutsche nicht wissen, wie schnell eine Geste im Straßenverkehr schon zu erheblichen Bußgeldern führen kann und andererseits ein schamloser Griff ohne Sanktion davonkommt. - Allerdings überziehen sich, das gehört auch dazu, schon jetzt Bürger mit einer Flut an Anzeigen und Klagen, die das Papier nicht wert sind auf denen sie erfasst werden, und zum Beispiel reichen Tatbestände wie Beamtenbeleidigungen sehr weit und werden sehr teuer für Ottonormalverbraucher. Andererseits hält es weder Kerndeutsche, noch Alte, noch Junge, noch Frauen und Männer davon ab, immer mehr davon zu produzieren.
Das Hauptfeld der Kriminalität gegen die sexuelle Selbstbestimmung allerdings, es liegt in der eher nichtöffentlichen Sphäre, wird auch in Zukunft nur Polizeiarbeit, Staatsanwaltschaft und Strafgericht sicher aufarbeiten können.
Nochmals Dank, für die sehr gute Quelle. Ich habe ihren Beitrag vom 10.01. zu spät wahrgenommen, sonst hätte ich darauf auch verwiesen.
Christoph Leusch
Hallo Columbus! Ich habe mich wieder beruhigt und die Emotionen sind beruhigt.
Ich habe mit viel Freude die angegebenen Artikel über den Richter Fischer gelesen.
Radio Eins stellte vor ca.2Wochen einen Richter vom Berliner
sozialgericht vor, der noch immer in seiner Freizeit einer Punk-Band spielt. Er deutete nur an, daß seine persönliche Überprüfung intensiv war.
Da hat doch der Richter Herr Fischer im Lebenslauf ähnliche unstete Koordinaten.
Ich denke, daß gerade solche Juristen auf sehr viel Widerstand
stoßen.Das ist halt Kastendenken.
Ich habe mir gestern den,, Wettergott´´ im Talk angesehen.
Ich denke, er wurde ,,entzaubert´´ vor Gericht, weil dort jemand
von Psychologie Ahnung hatte.
Ich hoffe, falls es da überhaupt Prozesse geben wird, da sitzt
kluges straightes Personal.