Der Machtanspruch der Konservativen

Brexit Der Austritt aus der EU entwickelt sich noch vor seiner Erklärung im Vereinigten Königreich zur Verfassungskrise

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Theresa Mays Strategie: "Entscheidungen treffen und dann selbst regeln"
Theresa Mays Strategie: "Entscheidungen treffen und dann selbst regeln"

Bild: JACK TAYLOR/AFP/Getty Images

Von vorneherein ist die Abstimmung vom 23. Juni mit einer wesentlichen Bedingung behaftet gewesen: Sie würde für die Regierung nicht rechtlich verbindlich sein. Gleichwohl entschied sich Ex-Premier David Cameron, das, was eigentlich nur als Volksbefragung ausgestattet war, wie ein konstitutives Referendum zu behandeln. Denn beim Ausscheiden aus der Europäischen Union geht es nicht nur um eine Lossagung, es geht auch darum, dass und welche Gesetze künftig im Vereinigten Königreich (fort)gelten werden. Und die Gesetzgebungsinstanz sitzt im Parlament.

Die Abstimmung ist damit das Gegenstück zur Befragung vom Juni 1975.

Seinerzeit ging es um die vergleichbare Fragestellung: "Do you think that the United Kingdom should stay in the European Community (the Common Market)?" Und auch damals gab es eine Meinungsvielfalt, die quer durch die politischen Parteien und die Regierung ging. Als sich schließlich 67,2% der rund 64% Abstimmenden für einen Verbleib in der EG aussprachen, gab es nur eine Strömung, die das Ergebnis nicht anerkennen wollte. Sie war die, sowohl bei Labour wie bei den Tories jeweils als Mindermeinung anzutreffende protektionistische Haltung, das Land könnte seine nationale Souveränität verlieren. Das bezog sich auf die Gesetzgebungsbefugnis unter anderem zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, die in Teilen auf die Europäischen Institutionen übergehen würde. Die Europagegner argumentierten, wie jetzt von der anderen Seite her, dass die Volksbefragung weder Parlament noch Regierung rechtlich binde.

Im Verhältnis zu heute gab es allerdings einen grundlegenden Unterschied. Während derzeit gestritten wird, dass und wann die Regierung von Theresa May die Prozedur gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages aufrufen und damit den Ausstieg aus der EU fixieren kann, war dem Referendum 1975 dreierlei vorausgegangen: Die Unterzeichnung der EG-Verträge am 22.1.1972 durch Premier Edward Heath, das sanktionierende parlamentarische Gesetz "European Communities Act 1972", in Kraft getreten am 17.10.1972 sowie die Ratifizierung der Beitrittserklärung. Der Zwiespalt zwischen einem nur zustimmenden oder ablehnenden und einem gestaltenden Referendum stellte sich nicht.

Das Spannungsverhältnis ist in Artikel 50 EU-Vertrag selbst beschrieben, der zur Austrittserklärung deren "Einklang mit [den jeweils inländischen] verfassungsrechtlichen Vorschriften" verlangt. Die Willkürentscheidung einer Regierung sollte damit ausgeschlossen werden. Sie dürfte willkürlich sein, wenn einer schlichten Volksbefragung nicht nur gestalterische Kraft, sondern ein Auftrag beigelegt wird, der die Regierung unter und zur Umgehung des Parlaments ermächtigen soll.

Genau das ist aber, was derzeit die Politik in Britannien bewegt und sich zum institutionellen Streit auswächst. Nach dem Entscheid des High Court of Justice Anfang des Monats steht demnächst die Berufungsverhandlung vor dem Supreme Court an. Wie -> berichtet, ist die Verfassungsgerichtsbarkeit bisher der Auffassung, dass nur das Parlament in London die Befugnis besitze, über den Austritt aus der Europäischen Union zu entscheiden und nicht Premier Theresa May.

Vorige Woche ist die Vizepräsidentin des Supreme Court, Lady Brenda Hale, in einer Ansprache an der Universität von Kuala Lumpur noch einen Schritt weiter gegangen. Sie hat zur Diskussion gestellt, ob der geforderte parlamentarische Akt des Austritts nicht gleichzeitig auch den ausdrücklichen Widerruf aller gesetzgeberischen Akte enthalten müssen, die das Königreich mit Europa verbinden. Damit würde kein einfaches Ja oder Nein des Parlaments zum Brexit mehr genügen. Vielmehr müsste der von Theresa May in Aussicht gestellte Fahrplan, die Rechtsanpassung im eigenen Land auf die Zeit nach der Kündigungserklärung zu legen, ebenfalls komplett revidiert und auf die Zeit davor verlegt werden.

Dem politischen Kuhhandel, vor allem den Remain-Befürwortern in der eigenen Partei den Austritt mit weiten und langen Verhandlungsräumen schmackhaft zu machen, wäre die Basis entzogen.

EU-Austritt nur nach Maßgabe der verfassungsmäßigen Ordnung im Austrittsland

Auch für die EU wäre ein solcher Verfahrensausgang nicht unproblematisch. Denn mit den Äußerungen von Hale wird fraglich, was in Großbritannien "im Einklang mit der Verfassung steht". Notfalls müsste jede Austrittserklärung des britischen Exekutivs zurückgewiesen werden, die dem Urteil des Supreme Court in Wort und Geist widerspricht. Gleichzeitig wäre die EU verpflichtet, nachdem England immer noch effektives Mitglied ist, alle offenkundigen Verletzungen der EU-Verträge zu ahnden.

Das geht von der in der Downing Street angedachten Maßnahme, Unternehmen zur Auflistung ihrer ausländischen, aber immer noch eu-angehörigen Arbeitnehmer zu zwingen bis hin zum tatsächlichen Regierungshandeln. Die Expertise von Personen der prestigeträchtigen London School of Economics würde in Sachen EU-Austritt nach wie vor eingeholt, hieß es dort unlängst - vorausgesetzt sie besitzen die britische Staatsangehörigkeit.

Warum sollten, so lautet die Frage, Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig gemacht werden gegenüber einem Staat, dessen Sprecherin den unbedingten Willen hat, die Verletzungen, insbesondere die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit entgegen Art. 18 AEUV nicht nur zu begehen, sondern sie zum zentralen Anliegen ihrer Politik gemacht hat?

Dass es aber auch nicht viel mehr ist als eben dieser Wille, hat jüngst die Times enthüllt. In einem ihr zugespielten internen Memo wird davon berichtet, dass die Regierung derzeit an mehr als 500 Projekten im Zusammenhang mit dem Brexit arbeite. Alleine zur Bewältigung des Pensums wäre die kurzfristige Einstellung von rund 30.000 Fachkräften erforderlich. Die einzige Strategie aber sei, so das Resümee der Tageszeitung The Guardian: Die Tendenz von Theresa May, "Entscheidungen zu treffen und dann selbst zu regeln".

Die Reaktionen auf die Lesung von Lady Hale, veröffentlicht auf der institutionellen Internet-Präsenz des Supreme Court, ist bislang verhalten. Das mag damit zusammen hängen, dass sie nur eine von 11 entscheidenden Richtern ist. Oder damit, dass im Rahmen einer akademischen Rede das Gedankenspiel immer eine tragende Rolle hat. Nur wenige Parlamentarier wie der konservative frühere Arbeitsminister Ian Duncan Smith haben sich zu Wort gemeldet und betont, dass es nicht an einem Gericht liege, dem Parlament Vorschriften zu machen. Dass er damit gleichzeitig preisgibt, dass zwischen ihn, dem nunmehrigen Parlamentarier und dem Regierungshandeln kein Blatt Papier passt, zeigt die Misere im ältesten Parlament der Welt: Eine effektive Kontrolle der Legislative gegenüber der Exekutive findet derzeit nicht statt. Es liegt nun an der judikativen Gewalt.

Die Rolle der Kontrolleure wollen einige Medien übernehmen. Während auf der einen Seite in Leitartikeln das Kräftespiel der Mächte im Staat genau beobachtet und je nach politischer Staatsauffassung kommentiert werden, haben die Tabloids klare Bilder. Richter, so nach der Entscheidung des High Court, seien eine Ansammlung skurriler Menschen aus einer anderen Welt. Den Vogel schoss dabei der Daily Mail ab: Die drei Richter, die "das Brexit blockieren" würden, seien pro-Europäer, würden die Steuerzahler Millionen kosten und einer sei ein schwuler ehemaliger olympischer Fechter.

J.K. Rawling meinte dazu trocken per Tweet: "Wenn das Schlechteste ist, was man über dich sagen kann, dass du ein offen schwuler ehemaliger olympischer Fechter und Spitzenrichter bist, dann hast du was im Leben erreicht". 21.207 mal retweetet, und 43.783 gefiel das.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joseph Seidl

Volumenberechnung joseph.seidl@gmx.de Kommentarfunktion wird nach 14 Tagen geschlossen.

Joseph Seidl

Kommentarfunktion deaktiviert

Die Kommentarfunktion wurde für diesen Beitrag deaktiviert. Deshalb können Sie das Eingabefeld für Kommentare nicht sehen.