Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz, gerade erst veröffentlicht, wurde kaum schon verstanden. Was ist seine Bedeutung? Dass er die Grundgesetzwidrigkeit einer Ökodiktatur feststellt. Das Gericht macht klar: Wenn wir so weitermachen wie bisher, kommt die Ökodiktatur zwangsweise. Es zeigt auch, dass wir die Zusammenhänge noch gar nicht begreifen. Vor allem ein Hinweis ist wichtig: Abgesehen davon, dass die Schadstoffemissionen möglichst rasch gesenkt werden müssen – das wissen wir längst –, steht ein Zeitpunkt bevor, zu dem auch das nichts mehr nützt. Denn bald ist das „CO₂-Budget“ aufgebraucht, das uns maximal zur Verfügung steht; würden wir es überschreiten, käme es zu
„Kipppunkten“, mit denen die ökologischen Gleichgewichte unwiderruflich zusammenbrächen.CO₂, einmal emittiert, bleibt nämlich lange in der Atmosphäre. Brächten wir die vollkommen emissionsfreie Produktion und Konsumtion erst dann zustande, wenn der CO₂-bedingte atmosphärische Totalverschluss – der nahezu alle Wärmestrahlung auf die Erde zurückwerfen würde – bereits geschehen ist, wäre es zu spät.Das Gericht hat auf einen sehr einfachen Zusammenhang hingewiesen: Kein Mensch kümmert sich heute um dieses Budget, das heißt, wir brauchen es hemmungslos auf. Infolgedessen wird für unsere Kinder nur noch ein kleiner Budgetrest übrig bleiben. Da sie diesen vor allem der Industrie zugestehen müssen, damit die Technologie für emissionsfreie Produktionsprozesse gerade noch rechtzeitig entwickelt werden kann, wird für Lebensmittel im weitesten Sinn nur noch wenig übrig bleiben. Und wenn dann unsere Kinder nicht freiwillig verzichten, werden sie gezwungen. Das ist die Ökodiktatur, die wir heute bewusstlos, aber auch bedenkenlos vorbereiten. Bewusstlos? Haben wir nicht den Artikel 20a ins Grundgesetz geschrieben? In ihm steht, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ schütze. Unsere Bedenkenlosigkeit ist grundgesetzwidrig.Bezeichnend genug: Selbst dieses höchste Gericht hat Hemmungen, rückhaltlos Klartext zu sprechen. Der genannte Zusammenhang ist dem Beschluss zwar eindeutig zu entnehmen, aber wer liest schon einen so langen Text? Die offizielle Pressemitteilung ist kürzer. Und in ihr wird gar nicht erklärt, worin denn die „Freiheitsbeschränkungen“ der künftigen Generation bestehen werden. Erst im Langtext lesen wir: „Die unter Umständen hohe mittelbare Treibhausgasrelevanz der Nutzung von Konsumartikeln lässt das Beispiel der Textilbranche erkennen.“ Und: „Soll die derzeitige Lebensweise einschließlich so verbreiteter oder sogar alltäglicher Verhaltensweisen wie der Errichtung und Nutzung neuer Bauten und dem Tragen von Kleidung klimaneutral sein, sind demnach grundlegende Einschränkungen und Umstellungen von Produktionsprozessen, Nutzungen und alltäglichem Verhalten erforderlich.“Man muss trotzdem anerkennen: Das Gericht ist hier klarer und radikaler als alle politischen Parteien. Da es anders als die Parteien nicht von Wahlen abhängig ist, ist das auch kein Wunder.