Der Versuch der Rückabwicklung eines Skandals

CumEx/Warburg/SPD-Hamburg Nachdem Bild und Abendblatt noch kurz vor der Wahl der SPD zur Hilfe eilten, erklärt nun der NDR, Panorama hätte Anlass für Missverständnisse gegeben.

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Eine Rückblende könnte hilfreich sein, um die jetzigen Ereignisse einordnen zu können. Seit Anfang 2018 weiß man, dass das Hamburger Finanzamt gegen die Warburg Bank, die sich vom von der dortigen Steuerverwaltung bzw. dem Finanzamt für Großunternehmen 43 Mio. EUR Kapitalertragssteuer zurück erstatten ließ, keinen Rückforderungsbescheid erlassen wollte. Ende 2017drohten Forderungen auf Steuernachzahlungen zu verjähren. Das es nicht dazu kam, verdanken wir einer extrem seltenen Übung. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch Weisung das Ermessen der Hamburger gelenkt und sie so zur Erstellung eines belastenden Bescheides für Warburg gezwungen. Dies erfuhr die Öffentlichkeit mit gut einem Jahr Verspätung. Am 15. Januar 2018 berichtete die Süddeutsche Zeitung darüber.

Seit dieser Zeit besteht der Verdacht, dass der Erste Bürgermeister Scholz und/oder sein Finanzsenator Tschentscher der Finanzverwaltung zu verstehen gaben, dass Warburg pfleglich zu behandeln sei. Warburg ist kein Hamburger Kleinunternehmen. Insbesondere der Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter – Christian Olearius – dem 40 Prozent der Bank gehören, ist einer der einflussreichen Hamburger Unternehmer, dem im Rathaus Türen und Ohren stets offenstanden.

Der Verdacht bewusst pfleglicher Behandlung durch den Senat drängte sich förmlich auf, weil bereits seit 2016, im Rahmen einer von der BaFin angestrengten Sonderprüfung der Warburg Bank durch die Prüfungsgesellschaft Deloitte im Jahre 2016, gegen die sich Warburg heftig gewehrt hatte, die Prüfer schon in einem etwa 400 seitigen Zwischenbericht im gleichen Jahr festgestellt hatten, dass Warburg massiv in Cum/Ex-Deals involviert war und Steuerrückerstattungen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich drohten. Wenn schon die BaFin aufs Höchste alarmiert war, die in Sachen Cum-Ex nicht von Eifer getrieben wurde, dann konnte der Finanzbehörde in Hamburg nicht verborgen geblieben sein, dass da was bei Warburg im Argen lag.

Schon, weil mit Beginn des Jahres 2016 auch die Kölner Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Warburg begonnen hatte und gleich mehrfach Geschäfts- wie Privaträume u.a. von Max Warburg und Christian Olearius im Frühjahr durchsuchen ließ.

Die Deka Bank verlor vor dem Hessischen Finanzgericht ihre vielbeachtete Klage gegen den Fiskus auf Erstattung nicht bezahlter Kapitalertragssteuern im Februar des Jahres 2016. Im April wurde das Urteil rechtskräftig, weil man seitens der Deka Bank keine Chance mehr sah, den Spruch in den höheren Instanzen erfolgreich anzufechten. Am 06.04.2016 wurde das Urteil im Volltext neutralisiert auf der Homepage der Finanzgerichtsbarkeit Hessen veröffentlicht. Zuvor hatte das Gericht per Pressemitteilung am 18.02.2016 mitgeteilt gehabt: „Das Hessische Finanzgericht hat am 10.02.2016 eine Klage wegen Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem Dividendenbeschlusstag cum Dividende und verspäteter Belieferung mit Aktien ex Dividende abgewiesen (Az. 4 K 1684/14) Ministerialdirektor Michael Sell, Abteilungsleiter Steuern im BMF (2018 von Olaf Scholz in den einstweiligen Ruhestand geschickt) sprach 2016 im Zusammenhang mit Cum Ex-Geschäften vor dem Untersuchungsausschuss von organisierter Kriminalität: „Wenn man grundsätzlich - und ich bin der Überzeugung, dass das der Fall ist, dass Cum/Ex strafbar ist […] - ... das ist Organisierte Kriminalität mit einem sehr klaren Plan.., ganz klar die Kenntnis der einzelnen Abläufe, arbeitsteilig und das Ganze durch Teilung der Ergebnisse“(BT-Drcks. 18/12700, S. 507).

Daraus ergibt sich ohne vernünftigen Zweifel, dass seit dem Frühjahr 2016 Abwägungen, die zum Ergebnis kamen, dass ein Prozess- bzw. weitergehender ein Risiko möglicher Amtshaftung für wirtschaftliche Folgeschäden, die Argumentation von vier Institutionen zu berücksichtigen und zu überwinden hatte: BaFin (Deloitte), Staatsanwaltschaft Köln, das genannte Urteil des FG Hessen und die Haltung, die mittlerweile das BMF durch die Abteilung Steuern vertrat.

Paukenschlag am 13. Februar 2020

Als am 13.02.2020 bekannt wurde, dass Ende 2016 auf Rückforderungen von zu unrecht erfolgten Steuererstattungen im Umfang von 47 Mio. EUR Grundschuld verzichtet worden war, konnte das in Bezug auf das bei Steuerfachleuten verfügbare Wissen von 2016 nur als Geschenk Hamburgs an Warburg interpretiert werden.

Es gibt niemanden, der mit dem Thema befasst ist, der die Haltung vertreten würde, dass man zum Jahresende 2016 nicht fest davon hätte ausgehen müssen, dass wen man unrechtmäßige Erstattungen – Cum-Ex - annimmt, die Rückforderung als annährend risikolos für das Finanzamt hätte betrachten müssen.

Nun erfuhr man aber nicht nur vom Verzicht auf dieses Geld, sondern man wusste auch schon, dass ein Jahr später – Ende 2017 - das Bundesministerium der Finanzen die Steuerverwaltung in Hamburg zur Versendung eines belastenden Bescheides über eine fast ähnlich hohe Summe, wie die 2016 nicht geltend gemachte, gezwungen hatte.

Zugleich erfuhr man in genau in diesem Zusammenhang, dass sich der Erste Bürgermeister mit dem Miteigentümer der Warburg Bank Christian Olearius im Rathaus getroffen und dort über die diversen Verfahren im Zusammenhang mit den kriminellen Cum-Ex-Betrügereien von Warburg gesprochen hatte und hierauf offenbar der Bürgermeister so zurückhaltend reagierte, dass Olearius in sein Tagebuch notierte: „Dann berichte ich vom Sachstand bei Finanzbehörde, Staatsanwaltschaft. Ich meine, sein zurückhaltendes Verhalten so auslegen zu können, dass wir uns keine Sorgen zu machen brauchen“.

Der Lüge überführt

Das ließ zuvor Olaf Scholz immer bestreiten. Noch am 12.11.2019 verneinte der Senat persönliche Gespräche zwischen dem Bankhaus M.M.Warburg und Mitgliedern des Senats pauschal. Man wird seine Gründe gehabt haben.

Gut drei Wochen zuvor war man in der Hamburgischen SPD jedenfalls auf das Höchste beunruhigt, als Unter dem Titel: »Steuerdiebe! Wie uns Gangster in Nadelstreifen mit Cum-Ex abzocken«, die Linke eine Veranstaltung am 1. November 2019 in der GLS-Bank bewarb, zu der auch Norbert Walter-Borjans eingeladen war. Schließlich nahm der Druck aus der Hamburgischen SPD so zu, dass Walter-Borjans seine Teilnahme absagte.

Mit ein wenig Instinkt, hätten die Hamburger Medien spüren können, dass das Thema der SPD sichtlich unangenehm war. Spätestens, als der Senat jeglichen Kontakt in der Causa Cum-Ex mit Warburg rundweg abstritt, hätte man hellhörig werden können. Aber wie sich jetzt überdeutlich zeigt: man wollte nicht.

Olearius ist in Hamburg ein nicht ganz unwesentlicher Wirtschaftsakteur. Olaf Scholz hatte ihm einst bescheinigt: „Die Weiterentwicklung und Stärkung des Finanzplatzes Hamburg ist nichts Abstraktes. Sie hängt zu allererst von den handelnden Personen ab. Ich sehe, Herr Dr. Olearius, Ihren künftigen Vorschlägen, Ideen und Unternehmungen mit Interesse entgegen“.

„Zeit“ und Panorama retten die journalistische Ehre

Am 13.02.2020 erfuhr man nun endlich, dass sich nicht alle Medien in Sachen Kumpanei des Senats mit dem Bankhaus Warburg Mund, Augen und Ohren zuhielten. Nach dem Überraschungsmoment, indem beispielsweise das Abendblatt das Skandalgericht noch mit der Meldung gestückelter Spenden durch Unternehmungen von Warburg an die SPD im Jahre 2017 abwürzten, setzte der instrumentelle Verstand wieder ein und so widmete man sich der Pflege guter Beziehungen zur SPD und nahm dabei in Kauf, sich offensiv gegen und Panorama (NDR) zu positionieren.

Nach Informationen des Abendblatts haben sich das Finanzamt und die Steuerverwaltung der Behörde dagegen sehr wohl gemeinsam und intensiv mit dem Fall befasst und sind auch gemeinsam im November 2016 zu der Entscheidung gekommen, dass die Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit mit Warburg zu gering sind, um das Geld zurückfordern zu können“, schrieb Andreas Dey am 19.02.2020. Das war der Tag, an dem sich Senatsdirektor Ernst Stoll namens der Steuerverwaltung in Hamburg mit einer nichtssagenden Erklärung zu Wort gemeldet hatte, deren zentrale Aussage war, dass es in Hamburg niemals Versuche der politischen Einflussnahme auf die Steuerverwaltung gegeben hätte. „Nach Abendblatt-Informationen lassen sich etliche Sachverhalte entkräften – Chef der Steuerverwaltung geht in die Offensive“, schrieb das Abendblatt, ohne dafür auch nur den Hauch eines Belegs zu haben. Das die Hamburger Finanzbehörde stets „politische Einflussnahmen oder Bevorzugungen“ verneint hatte, wissen wir seit Jahren, schon im Januar 2018, als die Süddeutsche Zeitung öffentlich gemacht hatte, dass es in Bezug auf die Warburg Bank eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums an Hamburg gab, tätig zu werden und fälschlich erstattete Steuern nachzuerheben, erklärte die Steuerverwaltung: zu Warburg äußere sich die Behörde wegen des Steuergeheimnisses nicht und im Übrigen spulte sie ihr ceterum censeo ab (SZ, 15.01.2018).

Das Abendblatt spielte neben der Bild die zentrale Rolle in der Entskandalisierung des Skandals und das funktioniert im Kern so: "Im November 2017 etwa notiert Olearius ein Treffen im Hamburger Rathaus. Er habe sich mit Bürgermeister Scholz über den 'Sachstand bei Finanzbehörde und Staatsanwaltschaft' beraten. Und er interpretiert Scholz so, dass er und die Bank sich 'keine Sorgen zu machen brauchen'", hatte die Zeit geschrieben. Im Tagebuch stand: „Dann berichte ich vom Sachstand bei Finanzbehörde, Staatsanwaltschaft. Ich meine, sein zurückhaltendes Verhalten so auslegen zu können, dass wir uns keine Sorgen zu machen brauchen“.

Daraus machten - zuerst die Anwälte von Warburg – später Abendblatt, Bild usw. die Nebelkerze, „Zeit“ und Panorama hätten verschwiegen, dass Scholz zurückhaltend reagiert habe und suggerierten, dass „zurückhaltend“ gleichbedeutend mit reserviert, nicht zustimmend, gar ablehnend zu verstehen sei. Um das noch zu verstärken schrieb z.B. Andreas Dey (HA, 19.02.2020): „Auch wenn völlig unklar ist, wie ein Treffen im November 2017 Einfluss auf eine Entscheidung vom Herbst 2016 (!) gehabt haben soll, erneuerte die Linkspartei am Mittwoch ihre Forderung nach einem Untersuchungsausschuss“.

Der Trick ist so schwer nicht zu durchschauen: zwei Dinge waren wirklich neu: der prima facie erfolgreiche Versuch 2016 Forderungen gegen Warburg verjähren zu lassen und das dokumentierte und dann nicht mehr bestrittene Treffen von Scholz mit Olearius. Der Zusammenhang, der zwischen diesem Treffen und dem Wollen der Hamburger Steuerverwaltung und Politik naheliegt, ist der Versuch, ein zweites Mal durch Passivität Schaden für den Steuerzahler und einen finanziellen Vorteil für Warburg herbei zu führen. Dass das Wollen nicht erfolgreich wurde, lag dann ja am BMF. Ein Grund für Olearius, sich auch mit Johannes Kahrs zu treffen, der dann schauen sollte, was denn das Ministerium in Berlin treibt. Mindestens.

Verwirrung schaffen!

Neben der Uminterpretation der bekannten Fakten, hob man seitens des Schweige- und Verharmlosungskartells in Hamburg insbesondere darauf ab, dass ja nichts bewiesen sei.

Das zitierte der Bürgermeister im Wahlkampf ebenso gern, wie Abendblatt, Bild usw. und sie entnahmen das dem fortlaufend aktualisierten Artikel: „Cum-Ex: Was wir über die Cum-Ex-Affäre in Hamburg wissen“ der „Zeit“. Dort war das allerdings eingebettet in das, was man weiß, während die Mitglieder des Schweige- und Verharmlosungskartells den Umstand der bislang Nichtbeweiswürdigung durch ein Gericht oder eines Untersuchungsausschusses und der Tatsache, dass der Besitz eines blutigen Messers und einer Leiche mit Stichverletzungen natürlich noch nicht belegt, dass es hier einen kausalen Zusammenhang gibt, zu benutzen wussten, um die bisherige kritische Berichterstattung als fehlerhaft und manipulativ zu denunzieren.

NDR will keinen Ärger

Ausgerechnet der Norddeutsche Rundfunk ist diesem Treiben nun entgegengekommen. Zwar nicht durch Übernahme dieser Positionen, aber durch das Einräumen von kleinen Fehlern.

Das wäre an sich nicht zu beanstanden, denn wo intensiv recherchiert und gegen zähe Widerstände berichtet wird, da entstehen sicherlich auch Fehler. Den größten Fehler aber macht der NDR, wenn er von „zwischenzeitlich entstandenen Missverständnisse(n)“ spricht.

Es ist kein Missverständnis, wenn eine journalistische korrekte Zusammenfassung eines Tagebucheintrages, die obendrein aus Sicht der Medienrechtler von „Zeit“ und NDR juristisch geboten war, als inhaltlich verzerrend bezeichnet und eine manipulierende Absicht unterstellt wird. In diesem Lichte zu schreiben: „die Redaktion (sei) allerdings heute der Auffassung, dass es besser gewesen wäre, den Textauszug aus den Ermittlungsakten trotz einer möglichen Strafbarkeit zumindest sinngemäß vollständig wiederzugeben“, ist das Hissen der weißen Fahne, vor den wirklichen Manipulatoren. Ebenso wie die Wiederholung: „Für eine direkte unzulässige Einflussnahme gibt es keinerlei Beweise. Das hat "Panorama" auch nicht behauptet, hätte es aber in der Berichterstattung deutlich machen sollen“, ein völlig überflüssiger Kotau ist.

Der Gipfel ist dann, zu schreiben: „Allein rein zeitlich ist eine Einflussnahme bezüglich der Rückforderung der 47 Millionen Euro auch nicht möglich. Die Verjährung trat bereits 2016 ein, während das berichtete Treffen Scholz-Olearius erst 2017 stattfand“. Ein Satz so sinnvoll wie die Bemerkung, dass eine Selbstanzeige nach Entdeckung der Tat nicht strafmildernd wirkt. Der NDR nimmt zwar substantiell nichts zurück, adelt aber noch die verrücktesten Einwände zu vernünftigen Fragen und Zweifeln. Mehr wollten die gar nicht.

Hätte Panorama bzw. NDR widerrufen, dann wäre der Blick wieder auf die unzweifelhaft vorhandenen Fakten gewandert. Das gerade will das Schweige- und Verharmlosungskartell nicht. Vielmehr sollen Zweifel und die Sicherheit, dass nichts bewiesen ist dominant sein und im Rahmen dieser allgemeinen Unübersichtlichkeit soll ausgerechnet die Äußerung der Hamburgischen Steuerverwaltung vom 19. Februar zur Sachinformation werden, die objektivierend das Informations - Chaos ordnet: „Den Redaktionen des NDR lag eine Pressemitteilung/Erklärung von Ernst Stoll, dem Leiter der Hamburger Steuerverwaltung, vor, in der er feststellte, dass es keine Einflussnahme der Politik auf die Steuerbehörden gebe. Er bezog sich hier nicht auf den konkreten Fall, sondern auf die allgemeine Praxis. Der NDR hat diese Information bereits durch die Stellungnahme von Bürgermeister Tschentscher und Finanzsenator Andreas Dressel im Programm transportiert. Im Nachhinein betrachtet hätten wir weniger Anlass zu Kritik gegeben, wenn wir über die Stellungnahme von Herrn Stoll berichtet und ihn darin direkt zitiert hätten“. Nur warum hätte man das tun sollen? Die Erklärung ist einerseits banal und andererseits schwer mit den bislang bekannten Fakten zur Causa Warburg in Deckung zu bringen.

Die Hamburger Steuerverwaltung handelt ausschließlich aufgrund von Recht und Gesetz“. Geschenkt, wonach sonst? „Sie setzt die nach dem Gesetz zu fordernde Steuer allein unter Beachtung der maßgeblichen Rechtsauffassungen und Steuerverwaltungspraxis fest“. Ganz offensichtlich nicht. Die Weisung aus Berlin 2017 jedenfalls belegt eher das Gegenteil.

Dabei behält sie auch in der Folgezeit Entwicklungen der Rechtsprechung oder der Gesetzgebung im Auge, die es ermöglichen können, vermeintlich verjährte Ansprüche doch noch realisieren zu können“. Das ist der wenig verklausulierte Versuch, dem eigenen Nichthandeln widersprechende Ereignisse, als geradezu herbeigewünschte Korrekturen erscheinen zu lassen. Es reflektiert zweifellos auf das momentan laufende Strafverfahren in Bonn und soll diesbezüglich vor allem vergessen machen, dass man nicht mit der 12. Großen Strafkammer kooperierte, sondern eher die Sachaufklärung behindert hat. So schickten die Verantwortlichen des Finanzamtes für Großunternehmen eine Sachbearbeiterin als Zeugin in das Verfahren, die kaum eine Frage des Gerichts zu beantworten vermochte. Der reine Hohn ist dann die Aussage: „Dabei geht es stets darum, die steuerlichen Entscheidungen so zu treffen, dass sie vor Gericht auch Bestand haben“. Wenn man nichts zurückfordern möchte, spielt die Idee, dass das vor Gericht Bestand haben möge schlicht keine Rolle, aber der Senatsdirektor hatte sich ja auch nur abstrakt geäußert.

Umso unverständlicher, wieso der NDR es nunmehr als Fehler ansieht, dieser ärgerlichen Nebelkerze aus der Finanzbehörde nicht mehr Raum gegeben zu haben. Er fällt damit den Anstrengungen der eigenen Journalisten in den Rücken. Ganz egal, ob die diesen Erklärungen ggf. so zugestimmt haben oder nicht.

In jedem Fall können jetzt Abendblatt und Bild mit Verweis auf den NDR so tun, als habe es sich bei ihrer anbiedernden Kumpelei mit dem Ersten Bürgermeister von Hamburg und dem amtierenden Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland, um irgend etwas in der Nähe von Journalismus gehandelt.

Wie oben dargelegt, war es das nicht.

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