Was steht im Klimavertrag?

Analyse Zwei Wochen wurde in Paris hart verhandelt, jetzt wird das Abkommen als "historisch" gelobt. Doch was wurde eigentlich genau beschlossen?
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir haben alle zusammen
Geschichte geschrieben."
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir haben alle zusammen Geschichte geschrieben."

Foto: Tobias Schwarz / AFP / Getty Images

Schon seit vier Jahren basteln die Klimadiplomaten aus aller Welt an einem neuen Vertrag. Auf der Konferenz in Paris wurde 14 Tage lang hart gerungen, am Ende sind 32 Seiten herausgekommen. Aber was ist dort zu lesen?

Die Redaktion von klimaretter.info analysiert die wichtigsten Inhalte:

1,5-Grad-Ziel: Die Länder wollen "Anstrengungen unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen", heißt es in Paragraf 17. Das Limit der Erderwärmung soll "deutlich unter zwei Grad" liegen. Für die "zweite Hälfte des Jahrhunderts" schreibt das Abkommen ein "Netto-Null-Ziel" fest: Es darf dann nicht mehr Treibhausgas emittiert werden, als wieder absorbiert wird, etwa durch Wälder und Moore.

Erneuerbaren-Kraftwerke: Die Präambel "erkennt die notwendige Förderung des universalen Zugangs zu nachhaltiger Energie in Entwicklungsländern", was bedeutet, dass die Politik in diesen Ländern verstärkt erneuerbare Energien fördern soll, "besonders in Afrika".

Hebemechanismus: Da die vorliegenden Klimapläne, die sogenannten INDCs, nicht für einen Zwei-Grad-Pfad ausreichen – geschweige denn für 1,5 Grad –, müssen diese Pläne schnell ambitionierter werden. Im Jahr 2018 werden die Klimapläne zum ersten Mal überprüft. Im Jahr 2023 kommt dann die nächste Kontrolle. Alle fünf Jahre müssen die Länder neue Ziele vorlegen, die immer anspruchsvoller werden.

Finanzierung: Die Industrieländer müssen von 2020 bis 2025 jährlich 100 Milliarden Dollar an Klimahilfen zur Verfügung stellen; andere Länder sind "eingeladen, auf freiwilliger Basis" ebenfalls Unterstützung zu leisten. Für das Jahr 2026 soll dann ein neues, kollektives Finanzziel festgelegt werden, das über die 100 Milliarden hinausgeht – wohlhabende Entwicklungsländer müssen dann auch einen Beitrag leisten.

Transparenz: Hier haben sich die Industriestaaten durchgesetzt. Es wird ein einheitliches System für alle Länder geben, wie Treibhausgase eigentlich gemessen und die Ergebnisse gemeldet werden. Allerdings soll es flexibel sein, denn viele Länder haben derzeit noch nicht die nötigen Fähigkeiten, um eine Treibhausgas-Buchhaltung zu führen.

Verluste und Schäden: Die USA wollten vermeiden, dass die klimawandelbedingten Schäden und Verluste – englisch „Loss and Damage“ – prominent im Paris-Abkommen figurieren. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen. Im zweiten Teil gibt es jetzt mit Artikel 8 eine eigene Textpassage mit fünf Paragrafen. Doch die USA haben ein Trostpflaster bekommen: In einem weniger verbindlichen Teil des Abkommens ist festgehalten, dass damit "keine Grundlage für Haftung oder Schadensersatz geschaffen wird".

Asyl: Erstmals ist die Kategorie „klimabedingte Migration“ erwähnt. Aus Sicht der Entwicklungsorganisation Oxfam bietet dies die Möglichkeit, in Zukunft eine Koordinationsstelle für Klimaflüchtlinge zu schaffen.

Wälder: Der Raubbau an den Wäldern trägt rund ein Fünftel zu den globalen Emissionen bei. Das Paris-Abkommen verpflichtet nun alle Länder zur "Bewahrung und Erweiterung" von "Senken und Reservoiren". Das ist der Code für Wälder und andere Ökosysteme wie Ozeane, die der Atmosphäre CO2 entziehen. Das Abkommen institutionalisiert auch den REDD+-Mechanismus. Dieser sieht etwa Zahlungen an Gemeinden vor, die im oder am Wald leben und diesen schützen.

Flug- und Schiffsverkehr: Einmal mehr aus einem Klimaabkommen herausgefallen sind die Emissionen von Flugzeugen und Schiffen. Diese sollen von den entsprechenden Weltorganisationen kontrolliert werden: der ICAO für die Luftfahrt und der IMO für den Schiffsverkehr. Beide hatten bislang aber wenig Erfolg bei der Begrenzung der Emissionen. „Die Lobby hat wieder einmal ganze Arbeit geleistet“, sagt Regine Günther von der Umweltorganisation WWF.

Menschenrechte: In der Präambel des Paris-Abkommens wird gefordert, die Menschenrechte beim Klimaschutz zu respektieren. Das erscheint unspektakulär, war aber nicht selbstverständlich. Insbesondere Saudi-Arabien wollte die Erwähnung von Menschenrechten und die Gleichberechtigung der Geschlechter aus dem Abkommen heraushalten. Das ist dem Wüstenkönigreich, das derzeit dem UN-Menschenrechtsrat angehört, nicht gelungen.

In-Kraft-Treten: Der neue Vertrag tritt in Kraft, wenn ihn 55 Länder, die zusammen 55 Prozent der Emissionen ausmachen, ratifiziert haben. Dies bedeutet, dass der Vertrag ohne China und die USA in Kraft treten könnte – vorausgesetzt alle anderen Länder ratifizieren das Abkommen.

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