In kleinen, zuweilen winzigen Schritten, doch stets auf Vorankommen bedacht, versuchen palästinensische Autoritäten ihrem Staat näher zu kommen. Sie haben allen Grund, nicht aufzugeben. Allein im Vorjahr empfahlen in der EU fünf Parlamente – die Großbritanniens, Frankreichs, Spaniens, Portugals und Irlands – ihren Regierungen mit großer Mehrheit, einen Staat Palästina anzuerkennen. Getan haben das bereits Schweden, Rumänien, Tschechien und Ungarn, die damit zu den inzwischen 135 UN-Mitgliedern zählen, denen Palästina so willkommen ist wie Israel. Mahmud Abbas wäre schlecht beraten, wollte er bei solchem Rückhalt nicht die diplomatische Offensive suchen. Auch wenn ihm die israelische Regierung einen „Krieg der Diplomatie“ vorwirft? Gerade weil sie dies tut.
Was hat der Palästinenser-Präsident zu verlieren außer persönlicher Demütigung und einem blockierten Friedensprozess? Abbas kann sich als Herausforderer Benjamin Netanjahus fühlen, da er Wirkung hinterlässt. Israels Premier reagiert auf den Antrag der Palästinenser, vom Internationalen Strafgerichtshof (ICC) aufgenommen zu werden, indem er der Autonomiebehörde Steuergelder vorenthält. Warum bleibt er nicht gelassen?
Wie die USA hat sich Israel diesem Tribunal bisher verweigert und dessen Rechtsprechung als Bruch nationaler Souveränität beschrieben. Kein Israeli sollte je vor den Haager Richtern stehen. Auch die Palästinenser – sollten sie eines Tages ICC-Mitglied sein – werden daran nichts ändern. Aber sie fänden eine weitere Tribüne, ihre Rechte ein- und Besatzungswillkür anzuklagen. Immerhin ist der ICC durch seine Charta beauftragt, „schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“ (Römisches Statut) zu untersuchen.
Das beträfe nicht allein Landraub und Vertreibung in der Westbank. Die Haager Ankläger hätten sich auch den seit 2008 von Israel geführten Gaza-Kriegen mit mehreren tausend Toten zu widmen. Diese Folgen einer sabotierten Zwei-Staaten-Lösung würden nicht länger von den Abstimmungsmühlen im UN-Sicherheitsrat zerrieben, sondern als Ursache von Kriegsverbrechen erkennbar. Juristische Schuld kann auch politisch gesühnt werden, etwa durch fortwährende internationale Isolation.
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