Gericht zwingt die Ampel erneut zu mehr Klimaschutz: Wie will Robert Habeck das bezahlen?

Meinung Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat geurteilt: Die Ampel muss mehr für Klimaschutz tun. Dafür müsste Christian Lindner Geld locker machen. Das Problem: Dem Finanzminister ist die schwarze Null wichtiger als Recht und Gesetz
Wird sich diesmal gegen Finanzminister Christian Lindner durchsetzen müssen: Robert Habeck
Wird sich diesmal gegen Finanzminister Christian Lindner durchsetzen müssen: Robert Habeck

Foto: Marten Ronneburg / Imago

Seit dem Jahr 2019 ist in der Bundesrepublik Klimaschutz Gesetz: Unabhängig von der Farbe der jeweiligen Regierungspartei müssen die Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden. Und weil Gesetzestexte justiziabel sind, beschäftigen sich Gerichte mit ihnen: Im Jahr 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der vorliegende Klimaschutz-Gesetzestext die Rechte nachfolgender Generation verletzt. Als logische Konsequenz beauftragten die Richter in Karlsruhe die Regierung, das Gesetz nachzuschärfen. Seitdem gilt: Bis 2030 müssen die deutschen Emissionen um 65 Prozent unter das Niveau von 1990 gesenkt werden. Im Jahr 2023 waren davon aber erst 46 Prozent erreicht. Weshalb wiederum die Richter sprachen.

So hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im vergangenen Herbst geurteilt: Die Ampelkoalition tut zu wenig für den Klimaschutz. Deshalb müsse sie „gesetzeskonforme Klimaschutz-Sofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr“ vorlegen. Denn im Klimaschutz-Gesetz steht unter Paragraf 8, dass die Regierung mit solch einem Sofortprogramm nachschärfen muss, wenn einzelne Bereiche zu wenig Treibhausgase einsparen – und zwar „innerhalb von drei Monaten“.

Passiert ist seitdem: nichts.

Denn Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/ Die Grünen) ist mit seiner Regierung gegen das Urteil vor das Bundesverwaltungsgericht in Revision gezogen. Und hat so die notwendige politische Kurskorrektur erst einmal auf die lange Bank geschoben. Natürlich kennen auch die Juristen aus dem Bundesklimaschutzministerium diesen Paragrafen 8. Aber sie kennen auch Finanzminister Christian Lindner (FDP), dem eine schwarze Null im Bundeshaushalt wichtiger ist als die Einhaltung von Recht und Gesetz.

Am 16. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wieder geurteilt: Die Ampelkoalition tut zu wenig für den Klimaschutz. Deshalb muss sie „das Klimaschutzprogramm 2023 um erforderliche Maßnahmen ergänzen“. Dieses Programm ist nach dem Klimaschutz-Gesetz jenes politische Instrument, mit dem das gesetzlich verbindlich festgeschriebene deutsche Klimaziel erreichbar wird: minus 65 Prozent bis 2030 gegenüber 1990. Weil dieses Ziel aber in Gefahr ist, zog die Deutsche Umwelthilfe (DUH) neuerlich vor Gericht. Auch nach diesem Urteil ist ausdrücklich wieder Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Doch kann sich Habeck ein zweites Mal leisten, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen?

Robert Habeck versteckt sich

Schließlich würde damit ein bündnisgrüner Klimaschutzminister ein zweites Mal gegen ein Urteil ins Felde ziehen, dass die Regierung zu mehr Klimaschutz verdonnert. Bewertet man die dünnen, teils sogar widersprüchlichen Argumente, die die Verteidigung der Bundesregierung im Verfahren am vergangenen Donnerstag vorgetragen hat, besitzt eine Revision ohnehin nur geringe Aussicht auf Erfolg. Die Klatsche, die nach erfolgloser Revision folgt, wäre umso peinlicher.

Zudem würde eine neuerliche Revision zwei Fragen ins politische Rampenlicht rücken: Was will Klimaschutzminister Robert Habeck eigentlich? Beziehungsweise: Was kann Habeck, der Klimaschutzminister dieser Regierung, eigentlich noch umsetzen? Wenn er nicht einknicken will vor einer FDP, der Klimaschutz egal ist, bleibt Habeck nur, jetzt jene finanziellen Ressourcen beim Finanzminister locker zu machen, die den Klimaschutz in Deutschland wieder auf einen gesetzeskonformen Kurs bringt.

Im Parteinamen Bündnis 90/ Die Grünen stecken zwei Kernbotschaften. Erstens: Auch in Deutschland sind erfolgreiche Revolutionen wie die von 1989 möglich. Zweitens: Wir als Partei stehen für grünen Fortschritt wie den Klimaschutz. Gern leiten die Bündnisgrünen daraus eine DNA der Partei ab: Wir stehen für den Aufbruch in eine klimafreundliche Zukunft. Eine neuerliche Revision würde diese Erzählung ein für allemal vernichten.

Aktuell sind nach 34 Jahren Klimaschutz gerade mal etwas mehr als zwei Drittel des gesetzlichen Klimaziels geschafft. Für das restliche Drittel haben wir jetzt aber nur noch sieben Jahre Zeit. Die „niedrig hängenden Früchte“ sind abgeerntet – etwa der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion, der Zusammenbruch der kohleintensiven DDR-Wirtschaft, die Beimischung von Agrosprit zu unseren Treibstoffen, der Ausstieg aus der Atomkraft um das Stromnetz endlich klimafreundlich dezentral umbauen zu können. Jetzt geht es um die harten Brocken: Schluss mit dem Bau von Betonbrücken, Wohnhäuser aus Holz statt aus Zement und Ziegel, die Wiedervernässung weiter Teile Norddeutschlands, um die Moore zu rekultivieren, das Ende der deutschen Fleischwirtschaft, ein Verzicht auf Erdgas im Heizungssektor ...

„Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren“ – diese Aussage stammt vom FDP-Chef Christian Lindner. Wollen die Bündnisgrünen den Richterspruch diesmal ernst nehmen und nicht durch eine neuerliche Revision aussitzen: Sie müssten den aktuellen Bundeshaushalt über den Haufen werfen und der FDP einen klimaschutzkonformen abtrotzen. Wählen sie den Weg des Aussitzens – also der Revision –, sollten sie sich besser auf Christian Lindners Aussage zum „falsch regieren“ konzentrieren. Bei der Europawahl stehen nämlich längst Alternativen wie „Die letzte Generation“ zur Wahl.

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