Leben im Abseits

Arbeitsmarktintegration Um eine Rückkehr ins Herkunftsland zu erzwingen, wird einigen Geflüchteten die soziale Teilhabe verwehrt – mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen

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Leben im Abseits

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Nur eine „verschwindend geringe Zahl“ der Asylsuchenden verlässt bei einem negativen Bescheid Deutschland freiwillig wieder oder wird abgeschoben, stellt der Mitarbeiter einer Beratungsstelle in Sachsen fest.[1] „Wir sollten uns keinen Illusionen hingeben. Die Rückführung in der Masse wird nicht stattfinden. Wir sollten alle Kraft aufwenden, um die Integration zu fördern“, fasst der Mitarbeiter einer niedersächsischen Industrie- und Handelskammer aktuelle politische Debatten zusammen. Konservativ geführte Innenministerien und Ausländerbehörden setzen trotzdem weiter auf Exklusion, um eine erhöhte Ausreisequote zu erreichen. Abgelehnten Asylbewerbern, Menschen aus so genannten ‚sicheren Herkunftsstaaten‘ und Asylsuchenden mit vermeintlich ‚schlechter Bleibeperspektive‘[2], wird eine soziale Teilhabe an der Gesellschaft teilweise verwehrt, indem ihnen Arbeitsverbote erteilt werden oder die Teilnahme an Integrationskursen verweigert wird.[3] Wie Pro Asyl erklärt, erhalten „zahlreiche Menschen, die nicht in die Kategorie ‚gute Bleibeperspektive‘ sortiert werden, später einen Schutzstatus oder bleiben aus vielerlei Gründen zumindest für eine längere Zeit in Deutschland – damit ist die vorgenommene Unterscheidung integrations- und sozialpolitisch fatal.“ [4] „Bleibeperspektive“, kritisiert der Mitarbeiter der sächsischen Beratungsstelle, „ist rechtlich ein sehr, sehr abenteuerliches Konstrukt. Bei mir ist die Grenze spätestens dann erreicht, wenn mit so einem Konstrukt versucht wird, Leistungen zu versagen“. Ziel der Exklusion der Geflüchteten ist es, sie zur Ausreise zu bewegen oder zur Mitwirkung an der eigenen Abschiebung zu zwingen. Exemplarisch zeige sich diese Strategie an den AnkER-Zentren in Bayern, erklärt ein Mitarbeiter des bayrischen Flüchtlingsrats: „Man versucht die Leute zu isolieren, die Leute möglichst lange fernab zu halten von Kontakt zu Einheimischen, zu Ehrenamtlichen. In vielen Einrichtungen wird Wert darauf gelegt, den Flüchtlingen möglichst wenig Geld und möglichst wenig Informationen zu geben. Ehrenamtliche Informationen und rechtliche Beratungsarbeit sind auf dem Gelände nicht gestattet. Kontakte zu Anwälten gestalten sich schwierig.“

Effekt dieser Strategie war in den vergangenen Jahren kaum eine höhere Ausreisequote, sondern vor allem der Ausschluss der Betroffenen aus der Gesellschaft - mit gravierenden Folgen unter anderem für ihre psychische Gesundheit. Im ehrenamtlichen Engagement für Geflüchtete, berichtet ein Interviewpartner aus einer Willkommensinitiative in Sachsen, „kämpfen wir gegen dieses restriktive System an. Das Hauptproblem ist, dass das System darauf ausgelegt ist, dass die Leute nicht hier bleiben.“ Es sei „alles darauf ausgelegt die Leute zu entmutigen, die Leute zu zermürben.“ Von der repressiven Strategie betroffen sind unter anderem Geflüchtete aus Afghanistan, berichtet uns ein geflüchteter Aktivist in Hamburg, der unter anderem Demonstrationen gegen Abschiebungen nach Afghanistan organisiert hat.[5] Es gebe eine Hierarchisierung der Geflüchteten in „Flüchtlinge erster, zweiter, dritter und vierter Klasse“. Menschen aus Afghanistan würden als „Flüchtlinge fünfter oder sechter Klasse behandelt“. In der Folge stünden für Geflüchtete aus Afghanistan nur unzureichend Sprachkurse zu Verfügung, sie hätten Schwierigkeiten, eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen und kaum Chancen, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Sie säßen daher über einen langen Zeitraum in der Flüchtlingsunterkunft fest. Die prekäre aufenthaltsrechtliche Situation der Geflüchteten aus Afghanistan habe etwas Tragisches, stellt die Mitarbeiterin eines hessischen Sprachkursträgers fest. Sie habe über viele Jahre eine Frau begleitet, „die war aus Afghanistan. Ihr Vater war ermordet worden, Bomben auf das Haus, Bruder tot und sie hat ein Bein verloren. Die Familie ist in den 1990er Jahren nach Deutschland geflüchtet. Ich glaube, sie hat bis heute keinen sicheren Aufenthaltsstatus.“ „Wir haben immer wieder Berichte gehört von Asylbewerbern, die mehr als fünf Jahre in Deutschland sind und keine Arbeitserlaubnis haben“, berichtet auch ein Aktivist der Gruppe Lampedusa in Hamburg, „das hat uns verängstigt“.

Obwohl sie schon seit drei Jahren in Deutschland seien, erzählt der Mitarbeiter eines Projektträgers aus Baden-Württemberg von einem weiteren Beispiel, hätten die Eltern einer jungen Frau, die er begleitet habe, „noch keinen Deutschkurs, gar nichts. Und sie hatte bisher nur einen Kurs, in dem sie Probleme hatte und war ansonsten zum Nichtstun verdammt“. Er begleite, erzählt der Ehrenamtliche der sächsischen Willkommensinitiative, viele „junge afghanische Männer, die sagen: ‚Ich will nicht zu Hause sitzen. Ich will was machen. Ich stehe auch um fünf Uhr auf, es ist mir alles egal‘. Die haben keine Arbeitserlaubnis bekommen.“ Er habe „mehrere Fälle gehabt, wo die Firma gesagt hat: ‚Ihr kriegt sogar einen Blanko-Arbeitsvertrag von uns, obwohl wir das eigentlich gar nicht dürfen. Geht damit bitte zur Ausländerbehörde und lasst das genehmigen‘. Und dann sollen die Leute sofort anfangen. Abgelehnt.“ Beispielhaft sei die Absurdität dieses Systems an einer Familie deutlich geworden, für die er eine Patenschaft übernommen habe: „Ihr Asylantrag ist ziemlich schnell abgelehnt worden. Sie haben dagegen geklagt und dann hat es drei Jahre gedauert, bis es zu einer Gerichtsverhandlung kam. Und während dieser drei Jahre hatten sie nur eine Duldung. Also eine ausgesetzte Abschiebung. Das heißt Arbeitserlaubnis nur unter bestimmten Bedingungen. Also keine Arbeit, keine Ausbildung. Die Afghanen hatten keinen Deutschkurs. Jahrelang. Das ist doch kompletter Schwachsinn! Ich kann das nicht verstehen.“ Sinn ergebe ein solcher Umgang mit Geflüchteten nur unter der Prämisse, „dass sich hier niemand integrieren soll, dass die Leute gefälligst wieder nach Hause gehen sollen. Dann versteht man das schon. Dann ergibt das ein Bild.“

Seiner Erfahrung nach verfielen infolge der systematischen Exklusion auch zuvor hochmotivierte Geflüchtete in Lethargie. Er habe erlebt, „dass Familien irgendwann völlig entnervt waren und zermürbt zur Botschaft nach Berlin gefahren sind und gesagt haben: ‚Wir fahren wieder nach Hause‘“, erzählt er. Es habe sich um Familien gehandelt, „die aus dem Iran eingereist sind, aber eigentlich aus Afghanistan waren, die aber zuvor schon in den Iran geflüchtet waren und dort Menschen zweiter Klasse waren. Oft illegal waren. Die Kinder konnten dort nicht zur Schule gehen und so weiter. Ich kenne trotzdem gleich mehrere Familien mit Kindern, die dann irgendwann von dem System hier in Deutschland so zermürbt waren, dass sie in den Iran zurück wollten.“ Sie beobachte unterschiedliche Reaktionen auf das Verdammtsein zum Nichtstun, berichtet eine Beratungsstellenmitarbeiterin aus Hamburg: „Wir haben junge Menschen, die unter anderem an dieser Situation psychisch erkranken, daran zerbrechen. Ich habe junge Leute, die irgendwann sagen: ‚Ich kann das hier nicht mehr, ich will zurückkehren‘. Aber auch junge Leute, die in dieser Situation beeindruckend wachsen und sich ganz neu aufstellen und sortieren.“ Dadurch, dass den Geflüchteten verwehrt werde „etwas Sinnvolleres zu machen, als einfach nur zu Hause sitzen“, träten in einigen Fällen auch Probleme mit Alkoholismus und Drogenkonsum auf, meint die Mitarbeiterin eines hessischen Projektträgers.

Mit dem im August 2019 in Kraft getretenen Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz hat sich unter anderem für Flüchtlinge aus Afghanistan die Situation gegenüber den vorherigen Jahren verändert. Unter anderem wurde für bestimmte Gruppen der Zugang zu Sprachkursen und Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration erleichtert. Der Zugang zu Integrationskursen, zu Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV-Kurse) und Leistungen der Bundesagentur zur Förderung der Arbeitsmarktintegration wurde prinzipiell für alle Geflüchteten geöffnet, für die keine Arbeitsverbote gelten. Allerdings wurden teils lange Fristen von bis zu 15 Monaten festgelegt, bevor ein Zugang zu einzelnen Integrationsmaßnahmen möglich ist. Menschen aus so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ bleiben weiterhin vom Zugang ausgeschlossen. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Roma und Sinti aus Osteuropa, die in ihren Herkunftsländern alltäglicher Diskriminierung ausgesetzt sind. Bei anderen Gruppen bleibt die Frage, ob Arbeitsverbote erteilt werden und damit der Zugang verwehrt wird, abhängig von Ermessensentscheidungen von Sachbearbeitenden. „Das Beschäftigungsverbot, das tatsächlich oft willkürlich ausgesprochen wird, wird viele Menschen davon abhalten, von Verbesserungen zu profitieren“, stellt das Netzwerk Berlin Hilft daher in einem Kommentar zum Migrationspaket fest.[6] Problematisch ist auch eine im Gesetz enthaltene Stichtagsregelung. So wird etwa der Zugang zu Integrationskursen nur für Asylsuchende, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, ermöglicht. Für alle, die danach eingereist sind, ist ein Zugang nur bei so genannter ‚guter Bleibeperspektive‘ möglich (d.h. gegenwärtig nur für Asylsuchende aus Syrien und Eritrea). Die neuen Regelungen verbessern damit für Asylsuchende mit vermeintlich ‚schlechter Bleibeperspektive‘ nur vorübergehend die Zugangsmöglichkeiten.

Ebenfalls im August 2019 trat das „Zweite Gesetz zu besseren Durchsetzung der Ausreispflicht“ in Kraft. Das Gesetz verlängert den Zeitraum, für den Asylsuchende und abgelehnte Asylbewerber verpflichtet werden können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, auf bis zu 18 Monate. Der Zeitraum kann im Falle einer Nichtmitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen auch über die 18 Monate hinaus ausgedehnt werden. Gleichzeitig wurde der Zeitraum, in dem diejenigen, die verpflichtet sind, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, einem Arbeitsverbot unterworfen sind, von drei auf neun Monate verlängert. Zudem wurde ein neuer Duldungsstatus für diejenigen eingeführt, die nach Einschätzung der Behörden durch fehlende Mitwirkung an der Klärung der eigenen Identität verhindern, dass sie abgeschoben werden können. Der neue Duldungsstatus ist mit einem Arbeitsverbot verbunden. Der Aufenthalt in Massenunterkünften hat gravierende Folgen für die Geflüchteten und auch für ihre Arbeitsmarktintegration. In den AnkER-Zentren gebe es „ganz wenig Leute die da richtig tough durchgehen“, stellt der Mitarbeiter des bayrischen Flüchtlingsrats fest, „der Grad der Aggression oder Spannung ist enorm hoch. Die Leute stehen extrem unter Stress.“ Wenn Geflüchtete die Einrichtungen verließen, seien sie in der Regel tiefgreifend „zermürbt“, wodurch ihre gesellschaftliche Integration nachhaltig gefährdet werde: „Die Ehrenamtlichen sind teilweise auch frustriert von den behördlichen Barrieren, die den Geflüchteten vor die Füße gelegt werden. Und dann kommen dazu noch frustrierte Flüchtige. Das ist keine besonders gute Voraussetzung für eine flüssige Integration.“ Infolge der mit ihrem Status verbundenen fortwährenden Ausschluss- und Diskriminierungserfahrungen, bedauert die Mitarbeiterin einer Kommune in Bayern, seien einige Geflüchtete „total gebrochen. Die sind psychisch so beeinträchtigt, dass man da einfach auch sagen muss, das Thema Arbeitsmarktintegration, das ist dann jetzt auch dauerhaft einfach abgehakt. Das ist die Folge politischer Entscheidungen.“

[1] Die Zitate sind Interviews entnommen, die im Rahmen des durch das BMBF geförderten Forschungsprojekts „Willkommenskultur und Demokratie in Deutschland“ (www.welcome-democracy.de, Laufzeit: 10/2017-09/2020) geführt wurden. Sie wurden sprachlich geglättet. Alle Interviews wurden vor dem Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes geführt.

[2] Die Bleibeperspektive wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhand der unbereinigten Schutzquote bestimmt: Liegt diese über 50% wird von einer guten, sonst von einer schlechten Bleibeperspektive ausgegangen. Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren diese Praxis als sachlich und rechtlich problematisch.

[3] Die Zugangsmöglichkeiten der verschiedenen Gruppen sind sehr unterschiedlich, für eine Übersicht vgl. u.a. https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/08/%C3%9Cbersicht-Caritas-Auslndrbschftigugsfrdrngsgstz-01-08-2019.pdf

[4] https://www.proasyl.de/news/ene-mene-muh-und-raus-bist-du-mehr-asylsuchende-von-integrationschancen-ausgeschlossen/

[5] Weitere Informationen zu den Kämpfen von Geflüchteten aus Afghanistan bietet unter anderem der Dokumentarfilm „‘Wenn wir auf die Regierung warten, wird nichts passieren.‘ Aktivismus von Geflüchteten in Hamburg“ von Anne Frisius Eingebetteter Medieninhalt

[6] http://berlin-hilft.com/2019/07/26/arbeitsmarktfoerderung-aenderungen-durch-das-migrationspaket/#Intention_der_Gesetzesaumlnderungen

Eine gedruckte Version des Artikel ist in der Zeitschrift analyse & kritik erschienen.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Doreen Bormann / Nikolai Huke

Wir forschen im durch das BMBF geförderten Projekt "Willkommenskultur und Demokratie in Deutschland" zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

Doreen Bormann / Nikolai Huke

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