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Detlef Georgia Schulze ist PolitikwissenschaftlerIn und schrieb zuletzt in der jungen Welt vom 27.03.2023 über „Fehler der bürgerrechtlichen bis linksradikalen Reaktionen auf das Verbot von ‚linksun­ten.indymedia‘“. Neben anderen Veröffentlichungen zu rechtstheoretischen und rechtspolitischen Themen gab er/sie 2010 – zusammen mit Sabine Berghahn und Frieder Otto Wolf – das zweibändigen Buch „Rechtsstaat statt Revolution, Verrechtlichung statt Demokratie?“ (Bd. 1: https://d-nb.info/986059048; Bd. 2: https://www.dampfboot-verlag.de/filepool/getfile/dampfboot/?datei=/dateien/download/inh-schulze2-784.pdf) heraus.

Weitere Informationen unter der Adresse: https://web.archive.org/web/20220120071119/https://links-wieder-oben-auf.net/ueber-mich/.

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B | linksunten-/RDL-FAQ 10.: Was steht in diesen Normen (Art. 9 II GG sowie §§ 2, 3 VereinsG)?

Halloween-Kalender [Heute mal ohne Kurz-Antwort]

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B | linksunten-/RDL-FAQ 9.: Die wich­tigsten jur. Normen im Zshg. mit dem linksunten-Verbot

Halloween-Kalender Frage: Was sind (jedenfalls aus Sicht des Bundesinnenministeriums) die (beiden) wich­tigsten juristischen Normen im Zusammenhang mit dem linksunten-Verbot?

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B | linksunten-/RDL-FAQ 8.: Was ist Radio Dreyeckland? Was ist der Fall „Radio Dreyeckland“?

Halloween-Kalender zu 1: Freier Radiosender in Baden-Württtem­berg. zu 2: Strafverfahren gegen den Sender-Mitarbeiter Fabian Kienert, dem vorgeworfen wird, 2022 den 2017 vom BMI verbotenen „Verein“ mittels eines Artikels unterstützt zu haben.

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B | 7.: Mischung zw. (un)berechtigter Angst vor staatl. Repression und pol. Desinteresse

Halloween-Kalender: linksunten-/RDL-FAQ 7.

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B | linksunten-/RDL-FAQ 6.: Die Verbotsgründe des Arti­kel 9 Absatz 2 Grundgesetz

Halloween-Kalender Frage: Was sind die im Fall „linksunten“ vom Bundesinnenministerium behaupteten Verbotsgründe des Arti­kel 9 Absatz 2 Grundgesetz?

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B | linksunten-/RDL-FAQ 5.: Was ist der Haken an der linksunten-Entscheidung des BVerwG?

Halloween-Kalender Das Gericht berücksichtigte nicht, daß der BetreiberInnenkreis nicht „linksun­ten.indymedia“, sondern vielmehr „IMC linksunten“ hieß, & prüfte auch nicht, ob die Verbotsgründe, auf die sich das Innenminis­terium berief, tatsächlich vorlagen

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B | linksunten-/RDL-FAQ 4.: Was wurde nach Ansicht des BVerwG 2017 vom BMI verboten?

Halloween-Kalender Frage: Was wurde nach (2020er-)Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) 2017 vom Bundesinnenministerium verboten?

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B | linksunten-/RDL-FAQ 3.: Was wurde 2017 (nach damaliger Darstellung des BMI) verboten?

Halloween-Kalender Die Darstellung war ambivalent: In der Verbotsverfügung selbst sprach das BMI von „Verein ‚linksunten.indymedia‘“, in der begleitenden Pressemitteilung dagegen von „Internetplattform ‚linksunten.indymedia‘“, die verboten worden sei.

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B | linksunten-/RDL-FAQ 2.: Domain – Subdomain – Top Level Domain

Halloween-Kalender Zugleich eine Antwort auf die Frage, was das Gemeinsame von BMI und linksunten ist.

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B | linksunten-/RDL-FAQ 1.: Was war bzw. ist linksunten?

Halloween-Kalender linksunten war insbesondere von 2009 bis 2017 (internet-Zeitung / open posting-Plattform) und ist seit April 2020 (Archiv) wieder eine Subdomain der Domain indy­media.org.

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