Die Krux mit der Religion

Berlin Seit eine Lehrerin vor Gericht das Recht einfordert, auch vor der Tafel Kopftuch tragen zu dürfen, tobt in der Hauptstadt ein Richtungsstreit zwischen und in den Parteien

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Die Krux mit der Religion

Foto: Christof Stache/AFP/Getty Images

In Berlin gilt ein Neutralitätsgesetz, das Lehrern und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen die öffentliche Zurschaustellung eines religiösen Bekenntnisses verbietet. 2015 entschied das Karlsruher Verfassungsgericht, dass dieses zur Erhaltung des Schulfriedens gerechtfertigt sei. Betroffenen, die darauf nicht verzichten wollen, wird die Möglichkeit zum Ausweichen auf Berufsschulen gestattet. Nachdem im letzten Jahr die Klage einer muslimischen Lehrerin zur Durchsetzung ihrer Religionsfreiheit abgewiesen wurde, fordern die Spitzen von Linkspartei und Grünen im Abgeordnetenhaus die Abschaffung, während beider Koalitionspartner SPD und die CDU für die Beibehaltung eintreten. Besonders in der LINKE reißt der Streit altbekannte innere Fraktionsgräben erneut auf - kurz vor dem im Juni anstehenden Leipziger Parteitag. So ruft unter anderem Sevim Dagdelen, Bundestagsabgeordnete und enge Mitarbeiterin von Sahra Wagenknecht, mit Genossen und Gleichgesinnten vor allem aus SPD und Grünen mit der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz zu dessen Erhaltung auf. Mittlerweile sind drei weitere ähnliche Klagen anhängig.

2017 wurde einer Berliner Lehrerin richterlich untersagt, in der Schule ein Halskreuz zu tragen. Ein politischer Aufschrei blieb richtiger Weise aus und wurde als Sieg des laizistischen Staates gefeiert, als dessen Vertreterin jene vor die Klasse tritt: Der Staat habe sich in Fragen der Religion neutral zu verhalten. Lehrer und Lehrerinnen repräsentieren diesen vor Schulkindern unmittelbar.

Das Kopftuchgebot selbst lässt sich nicht aus dem Koran ableiten, sondern ist eine von einigen islamischen Religionsvertretern übernommene und religiös instrumentalisierte kulturelle Tradition archaisch-patriarchaler Verhälnisse. Eine Fatwa, also das bindende Urteil eines hochrangigen Geistlichen, die das Tragen unter allen Umständen vorschreibt, existiert bis heuer nicht.

Das Koptuch markiert derweil den Übergang eines Mädchens vom Kind zur Erwachsenen, wird sozial, aber eben nicht religiös, verpflichtend mit der ersten Menstruation. Das als „religiöses“ Symbol missgedeutete Kleidungsstück tut jedem Bekannten und Fremden vor allem eines kund: dass ein Mädchen geschlechtsreif geworden ist. Das intime Detail öffentlich zur Schau gestellt signalisiert potentiellen Freiern, an ihrem eigenen Körper und allgegenwärtig, dass Betreffende nun „zu haben“ ist. Wie beim Kopftuch ist ihr Wille hierbei höchstens zweitrangig: Traditionell, wie die Verhüllung, hat den Antrag ein Bewerber selbstverständlich beim Vater zu stellen.

Statt nun Mädchen und Frauen dazu zu ermutigen, sie zu unterstützen, gegen patriarchale Strukturen aufzubegehren und ihre eigene Wahl zu treffen, machen Frauen (und Männer) mit linkem Selbstverständnis sich gemein mit einer totalitären, denn sich auf den Allmächtigen selbst berufenden Weltanschauung, in der alle einflussreichen Posten vom Imam bis zum Rechtsgelehrten ausschließlich mit Männern besetzt sind. Anders als in der heutigen christlichen Mainstream-Kultur, betrachten sie sich nicht hauptamtlich als Seelsorger und Gottesleute, sondern auch als höchst weltliche Wächter und Richter über Kultur und Gesellschaft. Männer, die auf allen Ebenen darüber befinden, welches Verhalten bei Frauen als richtig und falsch zu gelten hat. Mit oder eben ohne eine verbindliche, theologisch begründete Regelung.

Religionsfreiheit bedeutet auch und vor allem das Recht auf Bekenntnisfreiheit. Religionsfreiheit bedeutet, dass Religion außerhalb von Kirche, Moschee, Synagoge, Tempel und Privatraum keine Rolle spielen sollte. Dass der öffentliche Raum eben frei wäre von Religion. Nur so lässt sich die Bekenntnisfreiheit des oder der einzelnen garantieren. Die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung der einzelnen Schüler und Schülerinnen und ihre Entwicklung dazu wird empfindlich gestört, wenn sich eine Lehrperson als vom Staat eingesetzte Autorität und persönliches Vorbild für Mädchen und Jungen nicht entsprechend neutral verhält. Die Rechte und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in ihrer Gesamtheit sind, unangesehen ihrer Herkunft, in diesem Fall höher zu bewerten als die individuellen ihrer Lehrer.

Ein viel schärfer gefasstes Neutralitätsgesetz als das in Berlin geltende, das nicht nur für Staatsrepräsentantinnen, sondern für alle Frauen eine verpflichtende, kopftuchfreie (Schutz-)Zone in allen öffentlichen Gebäuden schuf, galt in der Türkei seit Mustafa Kemal Atatürks Reformen und als großer Schritt hin zur Trennung von Staat und (Volks-)Religion. Die Aufhebung war eines der großen Versprechen Recep Tayyip Erdoğans an seine Stammwähler(*innen) aus Kreisen der ultrakonservativen Muslimbruderschaft. Sie können der Forderung von Linken und Bündnisgrünen nach einer Abschaffung der Berliner Version nur zujubeln.

Das Argument der "zwanglosen Gesellschaft" ist nicht stichhaltig. Jede Gesellschaft beruht auf Konventionen und Zwängen, die das Zusammenleben ermöglichen. Ist ihre Begrenzung auch wünschenswert, so der gänzliche Verzicht darauf doch nicht einzuhalten. Sie beginnen bereits bei der Straßenverkehrsordnung. Sind zwei verschiedene Zwänge - hier die Einschränkung der Bekenntnisfreiheit gegen den Schutz vor im Zweifel schädlicher weltanschaulicher Beeinflussung - gegeneinander abzuwiegen, ist der Staat in der Pflicht, die Interessen der Schwächeren zu verteidigen. Das Recht jener, die auf ihr Bekenntnis bestehen, hat hinter die Schaffung eines Schutzraums für jene, die aus sozialen, familiären, religiösen Zwängen dieses tragen, zurück zu treten. Die Schule ist nur ein kurzer Abschnitt im Leben und nur wenige Stunden am Tag: Eine Konzession, die frommen Gläubigen aller Couleur abverlangt werden kann.

Nicht zuletzt bedeutet Antirassismus und Internationalismus Beurteilung und Schutz eines oder einer, jedes und jeder Einzelnen - nicht ihrer Herkunft, ihrer Herkunftskultur oder was dafür gehalten wird.

Säkulare und gemäßigte Muslime und Muslima wie Atheisten und Atheistinnen mit islamischem Hintergrund, Vorkämpfer und Vorkämpferinnen einer emanzipierten Kultur in muslimisch geprägten Sphären, die teils vor den Fanatikern von IS, Al-Nusra-Front und Konsorten aus Arabien, Afrika und Asien in den scheinbar liberalen Westen fliehen mussten, sehen sich in Flüchtlingsheimen, auf der Straße und selbst in der Schule schutzlos Ausgrenzung und Anfeindungen als "Häretiker" und "Verräter*innen" gegenüber. Und nicht einmal die Nachfolgepartei der KPD will für sie das Wort ergreifen. Schlimmer noch: Sie paktiert mit ihren Unterdrückern.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

David Danys

Pfarrers Kind und Müllers Vieh, // Gedeihen selten oder nie.

David Danys

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