Julian Assange: Seine Verfolgung erinnert an Franz Kafkas „Prozess“

Meinung Die jüngste Entscheidung des High Court in London zur Auslieferung von Julian Assange zeigt, wie undurchschaubar dieses Verfahren geworden ist – und sicher nicht ohne Absicht
Ausgabe 21/2024
Solidaritäts-Protest für Julian Assange am 20. Mai vor dem High Court in London
Solidaritäts-Protest für Julian Assange am 20. Mai vor dem High Court in London

Foto: Kin Cheung/Picture Alliance/Associated Press

Im Kerker von Belmarsh muss Julian Assange weiter vor sich hin vegetieren, weil es die Regierenden in den USA und in Großbritannien so wollen. Daran ändert auch der jüngste juristische Erfolg des Wikileaks-Gründers und seiner Unterstützer in der westlichen Welt bis auf Weiteres nichts. Assanges Anwälte dürfen in London nochmals in Berufung gehen, er selbst bleibt dort gefangen und isoliert – und einstweilen „sicher“ vor der Auslieferung an die USA. So bitter und zynisch ist die Lage für Julian Assange nach 14 Jahren seiner Verfolgung.

Zwei Gründe für eine Berufung

Das einhergehende justizielle Verfahren ist in seinen Details derart verrätselt, dass die, die Assange von Anbeginn des Verfahrens unterstützen – als Anwälte, Unterstützer, Freunde –, über ein Geheimwissen zu verfügen scheinen; dieses teilen sie zwar bereitwillig öffentlich – doch wer nicht jeden Winkelzug der Jagd auf ihn mitverfolgt hat, hat es schwer zu durchblicken, worauf es jetzt ankommt, damit der Kampf für die Freiheit dieses Journalisten doch noch erfolgreich endet.

Es mutet an, als habe jemand eine Neufassung des Romans Der Prozess zum 100. Todestag von dessen Autor Franz Kafka am 3. Juni hingeschrieben. „Jemand musste Julian A. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“

Doch versuchen wir es: der High Court in London hat nun anerkannt, dass es zwei Gründe gibt, wegen derer Assange Berufung gegen seine Auslieferung einlegen kann: Die Frage, ob sich der Australier bei einem Prozess in den USA auf den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung und die darin verbriefte Meinungs- und Pressefreiheit berufen kann, und die, ob er wegen seiner Nationalität diskriminiert wurde.

Die „diplomatischen Zusicherungen“ der USA

Alles hängt davon ab, ob das Gericht „diplomatische Zusicherungen“ der USA in diesen Fragen für glaubhaft hält. In Bezug auf die Frage, ob Assange die Todesstrafe droht, was ein Ausschlusskriterium für eine Auslieferung wäre, glauben die Richter den „Zusicherungen“ der USA. Wenn die ihre „Zusicherungen“ in den zwei anderen Fragen nur etwas umformulieren und die Richter überzeugen würden, wäre die Auslieferung bald nah.

Am Ende von Kafkas Prozess stirbt Josef K. „wie ein Hund“. Das Gleiche versuchen seine Verfolger bei Julian A. seit Jahren zu erreichen, indem sie ihn in Kerkern vegetieren lassen.

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Geschrieben von

Sebastian Puschner

Stellvertretender Chefredakteur und Ressortleiter „Politik“

Sebastian Puschner studierte Politik-, Verwaltungswissenschaften und Philosophie in Potsdam und wurde an der Deutschen Journalistenschule in München zum Redakteur ausgebildet. Bei der taz arbeitete er als Redakteur im Berlin-Ressort. 2014 wechselte Sebastian Puschner zum Freitag, wo er den monatlichen Wirtschaftsteil mit aufbaute. Seit 2017 ist er verantwortlicher Redakteur für Politik, seit 2020 stellvertretender Chefredakteur. Er interessiert sich besonders für Politik und Ökonomie von Hartz IV bis Cum-Ex sowie für Fragen zu Geopolitik, Krieg und Frieden.

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