Julian Assange erhält Aufschub: Vorerst keine Auslieferung an die USA

Justiz Die Richter in London haben entschieden: Der im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh eingesperrte Wikileaks-Gründer Julian Assange darf – womöglich – Berufung gegen die Entscheidung zu seiner Auslieferung aus Großbritannien an die USA einlegen
Julian Assange bleibt vorerst weiter in London in Haft
Julian Assange bleibt vorerst weiter in London in Haft

Foto: Fabrice Coffrini/AFP/Getty Images

Julian Assange hat Aufschub im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA erhalten. Zwei Richter in London haben entschieden, dass der Wikileaks-Gründer seine Berufung zur Anhörung bringen kann – aber nur, wenn Großbritannien und die USA nicht in der Lage sind, dem Gericht geeignete Zusicherungen zu geben.

Die zuständige Richterin und der zuständige Richter erklärten, Assange habe in drei der neun geltend gemachten Gründen begründete Erfolgsaussichten, vertagten aber den Antrag auf Zulassung der Berufung, um eben den Beklagten die Möglichkeit einzuräumen, in den relevanten Punkten Zusicherungen zu geben.

Die schriftliche Einlassung dazu von diesem Dienstagvormittag lautet: „Bevor wir eine endgültige Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung treffen, werden wir der beklagten Partei die Möglichkeit einräumen, Zusicherungen zu geben. Wenn keine Zusicherungen gegeben werden, werden wir die Berufung ohne weitere Anhörung zulassen. Wenn Zusicherungen gegeben werden, werden wir den Parteien die Möglichkeit einräumen, weitere Eingaben zu machen, bevor wir eine endgültige Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung treffen.“

Die Zusicherungen der USA und Großbritanniens müssten beinhalten, „dass der Antragsteller (Assange) sich auf den ersten Verfassungszusatz berufen darf, dass der Antragsteller bei einer Verhandlung, einschließlich einer Verurteilung, nicht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit benachteiligt wird, dass ihm der gleiche Schutz des ersten Verfassungszusatzes gewährt wird wie einem Bürger der Vereinigten Staaten und dass die Todesstrafe nicht verhängt wird.“

Wäre Assange die Genehmigung zur Berufung verweigert worden, hätte er innerhalb weniger Tage ausgeliefert werden können, um sich in den USA einer Anklage wegen Spionage zu stellen.

In einer zweitägigen Anhörung argumentierten Julian Assanges Anwälte zuletzt, dass die Anschuldigungen, die sich auf die Veröffentlichung tausender geheimer und diplomatischer Dokumente im Zusammenhang mit dem Afghanistan- und dem Irak-Krieg durch Assange und Wikileaks beziehen, politisch motiviert seien und dass der Auslieferungsantrag rechtswidrig sei.

Den Beklagten wurde eine Frist bis zum 16. April gesetzt, um ihre Zusicherungen einzureichen. Tun sie dies nicht, wird der Berufung stattgegeben. Wenn sie bis zu diesem Datum Zusicherungen einreichen, werden die Parteien aufgefordert, weitere Schriftsätze zur Frage der Zulassung der Berufung einzureichen; eine weitere Anhörung ist vorläufig für den 20. Mai vorgesehen.

Haroon Siddique ist rechtspolitischer Korrespondent des Guardian.

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Haroon Siddique | The Guardian

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