Alltag

Netzgeschichten | 06.09.2010 17:00 | Felix Werdermann

Durchleuchtung weiter garantiert

Arbeitgeber sollen nicht mehr in allen sozialen Netzwerken Informationen über Bewerber einholen dürfen, so will es die Regierung. Doch der Gesetzesentwurf ist ein Placebo

Endlich dürfen wir sie wieder bei Facebook einstellen, die tollen Fotos von Saufabenden und Partyknutschereien. Ohne Angst davor, deswegen einen Karriereknick zu erleiden. So scheint es jedenfalls, denn die Bundesregierung kümmert sich nun darum, dass wir beim nächsten Bewerbungsgespräch nicht mit unserer online archivierten Vergangenheit konfrontiert werden. Personaler sollen künftig nicht mehr die Facebook-Profile ihrer Bewerber ausspähen dürfen – eine Passage zu sozialen Online-Netzwerken im neuen Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer will das regeln. Potenziellen Arbeitgebern soll es etwa nur dann erlaubt sein, öffentlich zugängliche Informationen über ihre Bewerber einzuholen, wenn diese das auch erfahren. Dummerweise ist praktisch nicht überprüfbar, ob die Personaler sich daran halten.

Der Zugriff auf Facebook und Co. soll generell tabu sein: „Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten“, heißt es im Gesetzesentwurf. Das soll aber wiederum nicht für Netzwerke gelten, „die zur Darstellung der beruflichen Qualifikation bestimmt sind“. Gemeint sind damit Portale wie LinkedIn oder Xing, auf denen man als Arbeitssuchender um Stellen buhlen und als Arbeitgeber nach Bewerbern fahnden kann. Nur wo ist da die Grenze? Beispiel StudiVZ: Im ersten Semester dient das Studentennetzwerk noch dazu, Kommilitonen kennen­zulernen. Mit der Zeit mutiert es aber oft zu einem Instrument, um für die Karriere nützliche Kontakte zu pflegen.

Selbst wenn eine klare Grenzziehung möglich wäre: Daran halten würde sich wohl niemand. Viele Informationen aus Karrierenetzwerken wie Xing finden sich ohnehin in der Bewerbungsmappe. Interessanter mag für Arbeitgeber sein, was ein Kandidat denkt und tut, wenn er sich unbeobachtet fühlt. Personalabteilungen, die Bewerber durchleuchten wollen, werden sich daher weiterhin kaum stoppen lassen. Sanktionen sind gar nicht vorgesehen.

Was solch ein Gesetz bewirken kann, ist ein negativer Placebo-Effekt: Wenn sich Arbeitssuchende mit ihren Daten im Netz sicher fühlen, werden sie noch weniger auf ihre Privatsphäre achten als bisher. Dabei fehlt es heute nicht an Schutzmöglichkeiten: Die Einstellungen bei Facebook etwa lassen sich seit langem so ändern, dass nur Freunde Details erfahren. Mit wenigen Klicks kann eine Spähattacke zukünftiger Chefs abgewehrt werden. Viele kümmern sich nur bloß nicht darum. Wahrscheinlich hilft da dann nur noch ein Bildungsprogramm.

 
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Kommentare
j-ap schrieb am 06.09.2010 um 21:54
Was da hilft ist kein Bildungsprogramm, sondern das Verinnerlichen des ersten und obersten Datenschutzprinzips: Datenvermeidung. Was nicht im Netz steht, das kann auch niemand abgreifen.

Geradezu absurd ist es, zuerst vorm Rest der Welt die Hosen herunterzulassen und sich dann an den Gesetzgeber zu wenden in der Hoffnung, der werde ja schon aus Datenschutzgründen Arbeitgebern verbieten, was er Nichtarbeitgebern ohne weiteres gestattet.

Wer nicht will, daß der Chef in spe sich kundig macht, was auf einschlägigen Netzseiten über mich steht, der muß sich versagen, auf solchen Seiten seine vita obscura auszubreiten. Das Placebo ist hier nicht dieses Gesetz, sondern der Glaube, daß sich damit die eigene sorglose Datenschleuderei am Ende doch nicht gegen einen wenden könnte.


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